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Mit hohen Absätzen oder Badelatschen hinterm Steuer

Manche Pkw-Fahrer lassen ihre Flipflops, leichte Sandalen, Pantoletten oder High Heels auch beim Autofahren an. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erklärt, ob das den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung in irgendeiner Weise einschränkt.
Grundsätzlich ist die Leistung der Kfz-Versicherung nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nicht vom Schuhwerk abhängig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers immer – und zwar unabhängig davon, welche Schuhe der Verursacher getragen hat.

Freie Schuhwahl
Auch die Vollkaskoversicherung macht ihre Leistung für den Schaden am eigenen Fahrzeug kaum vom Schuhwerk abhängig. Sie kann unter Umständen jedoch die Leistung zumindest teilweise verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jeder Person mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste.

Auch wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein kann, bedeutet das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren kaum ein so schwerwiegendes Außer-Acht-Lassen der üblichen Sorgfalt.

Vorgeschriebene Schuhe für Berufskraftfahrer
Vorschriften hinsichtlich der Fußbekleidung am Steuer gibt es jedoch für Berufskraftfahrer. Sie müssen die geltenden Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten. Diese verpflichten Berufskraftfahrer, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.

Doch auch private Autofahrer sollten verantwortungsbewusst sein und nicht zuletzt im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei kräftigen Bremsmanövern sicheren Halt bieten und ein Abrutschen vom Bremspedal verhindern.

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