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Mit Medikamenten auf Reisen

Egal ob am Meer oder in den Bergen, eine zweckmäßig ausgestattete Reiseapotheke hilft, gesundheitliche Unpässlichkeiten schnell zu beheben. Chronisch Kranke müssen außerdem darauf achten, dass sie genügend notwendige Medikamente mitführen. Doch welche Arzneimittel gehören ins Urlaubsgepäck und wie verhindert man Probleme bei der Einreise ins Urlaubsland mit Medikamenten?
Besonders im Urlaub leiden viele Reisende beispielsweise aufgrund ungewohnter Nahrungsmittel oder der klimatischen Bedingungen schnell an gesundheitlichen Beschwerden. Mit den richtigen Medikamenten im Urlaubsgepäck ist eine rasche Hilfe möglich.

Bei Verletzungen und Unpässlichkeiten
Um beispielsweise kleinere Verletzungen selbst zu verarzten, sollten Verbandsmaterial, Wunddesinfektionsmittel, eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern oder auch von Zecken in der Reiseapotheke im Gepäck dabei sein. Nicht fehlen sollten zudem Arzneimittel gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen, ein Fieberthermometer sowie ausreichend Sonnen- und Insektenschutzmittel.

Empfohlen wird zudem die Mitnahme eines milden Abführmittels gegen Darmprobleme, sowie für den Fall, dass die Atemwege gereizt sind, ein Nasenspray und schleimlösende Medikamente. Wird einem leicht übel, sollten spezielle Reisekaugummis oder auch -tabletten griffbereit in der Reisetasche sein.

Prinzipiell sollten Medikamente trocken und kühl gelagert werden. Ist dies bei Reisen in südliche Länder nicht sichergestellt, sollten statt Zäpfchen lieber Säfte, Tabletten, Pulver oder Tropfen mitgeführt werden.

Was chronisch Kranke beachten sollten
Wer täglich Medikamente einnehmen muss, sollte ausreichend viel davon mitnehmen. Ein Teil sollte grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, falls der Koffer verloren geht.

Reisende, die eine große Menge Medikamente benötigen, sollten sich die Gründe dafür kurz vor der Reise von ihrem Hausarzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache, bescheinigen lassen. Dies kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden.

Urlauber, die ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigen und maximal 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens verbringen möchten, müssen eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführen. Zudem muss die Bescheinigung vor Reiseantritt durch die oberste Landesgesundheits-Behörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden. Ein Vordruck dieser Bescheinigung kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) online heruntergeladen werden.

Urlaub in Afrika, Asien, Amerika und Russland
Wer in Länder außerhalb des Schengener Abkommens reisen möchte, wie zum Beispiel nach Russland oder in afrikanische, amerikanische oder asiatische Staaten, muss die nationalen Bestimmungen des Landes beachten. Denn in einigen Staaten kann die Menge der erlaubten Medikamente wie zum Beispiel Betäubungsmittel begrenzt sein, eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder bestimmte Arzneimittel generell verboten sein.

Auskunft dazu gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des Urlaubslandes in Deutschland. Die Kontaktadressen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden. Grundsätzlich sollte man sich vom Arzt ebenfalls eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zur Wirkstoffbezeichnung des Medikamentes, zu Dosierungen und zur Reisedauer enthält. Auch diese Bescheinigung sollte durch die zuständige oberste Landesgesundheits-Behörde beglaubigt sein.

Ein fest vorgegebenes Bescheinigungsformular gibt es zwar nicht, aber das BfArM bietet auf seiner Internetseite einen entsprechenden Mustervordruck zum Herunterladen an. Mehr Informationen zum Thema „Mit Medikamenten auf Reisen“ gibt es im Internet beim BfArM, beim Centrum für Reisemedizin und beim Auswärtigen Amt. 

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