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Mit Sozialleistungen als Arbeitgeber punkten

Eine aktuelle Umfrage belegt, dass kleine und mittlere Unternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge und betrieblichen Krankenversicherung zum Teil noch deutliche Wissenslücken haben, obwohl sie damit ihre Attraktivität für Arbeitnehmer und Fachpersonal steigern könnten.

(verpd) Die Angebote zusätzlicher Sozialleistungen in Form einer betrieblichen Alters- und/oder Krankenabsicherung spielen für viele kleine bis mittelständische Arbeitgeber nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Dabei können solche Angebote nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber Vorteile haben.

Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) und/oder einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) kann ein Unternehmen seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Dies sollte man als Unternehmen gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, wie er derzeit in vielen Branchen gegeben ist, beachten.

Von Unternehmen mit 200 bis 500 Mitarbeitern in Deutschland hat fast jeder zweite Betrieb Probleme, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie eines Versicherungskonzerns. Befragt wurden dazu Anfang des Jahres über 1.000 Personen von Betrieben mit bis zu 500 Mitarbeitern, die auch für den Bereich Versicherungen in ihrem Unternehmen verantwortlich sind.

Wissenslücken und Angebotsmängel

Doch nur vier von zehn der befragten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bieten ihren Mitarbeitern eine bAV an. Fast 20 Prozent der Befragten kennt diese Möglichkeit nicht und rund 40 Prozent der KMUs wissen über die bAV Bescheid, bieten dies den Mitarbeitern aber nicht (aktiv) an.

Eine bKV als vom Arbeitgebern angebotene Sozialleistung bietet sogar nur jedes vierte Unternehmen an. Nicht ganz vier von zehn kennen diese Möglichkeit nicht, und fast genauso viele wissen über die bKV Bescheid, nutzen sie aber nicht.

Abgesehen davon haben solche Absicherungslösungen wie eine betriebliche Altersvorsorge und/oder Krankenversicherung oftmals auch für das Unternehmen selbst weitere Vorteile, wie steuerliche Absetzbarkeit und Einsparungen bei den Lohnnebenkosten.

Betriebliche Altersvorsorge: Vorteile für den Arbeitgeber

So können Arbeitgeber die Beiträge zur bAV je nach gewählter Form als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen und/oder Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Für Arbeitgeber wird die bAV von Geringverdienern – also Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich – steuerlich besonders gefördert.

Zahlt der Arbeitgeber in die bAV eines Geringverdieners einen Arbeitgeberzuschuss zwischen 240 und 480 Euro ein, erhält er je nach gewählter bAV-Form 30 Prozent der Summe vom Staat zurück, also zwischen 72 und 144 Euro.

Übrigens, jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 hierzulande das Recht, einen Teil seines Gehaltes oder der Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld über seinen Arbeitgeber in eine bAV einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen. Der Arbeitgeber wiederum kann über die Form einer von der Firma ganz oder zum Teil finanzierten bAV, die er dem Arbeitnehmer anbietet, entscheiden. Ausführliche Informationen zu den konkreten Vorteilen der bAV und der bKV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhält man beim Versicherungsvermittler.



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