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Mit wem die Bürger die meisten Rechtsstreitigkeiten haben

Die meisten Menschen halten sich für friedlich, dennoch versuchte die Mehrheit bereits ihr Recht mithilfe eines Gerichts durchzusetzen. Mit wem die Bürger am häufigsten einen Rechtsstreit führen, zeigt eine Umfrage.

(verpd) Mehr als zwei Drittel der Erwachsenen in Deutschland trugen bereits einen Rechtsstreit aus – und das, obwohl sechs von zehn Bürgern sich eher als kompromissbereit einschätzen und viele auch eine gütliche Einigung einem Rechtsstreit vorziehen würden. Besonders häufig wird mit Mietern oder Vermietern vor Gericht gestritten. Doch es gibt auch noch andere Personengruppen, mit denen Konflikte in einem Gerichtsstreit enden. Dies zeigt eine aktuelle von einem Versicherer in Auftrag gegebene Umfrage.

Über zwei Drittel der Erwachsenen hierzulande waren bereits mindestens einmal in einen Rechtsstreit involviert, bei den ab 45-Jährigen waren es sogar knapp drei Viertel.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts Yougov Deutschland GmbH, die im Auftrag eines Versicherers durchgeführt wurde. Die Auswertung basiert auf einer Onlinebefragung im Mai dieses Jahres von über 2.000 Personen ab 18 Jahren.

Die häufigsten Gegner bei Rechtsstreitigkeiten

In mehr als jedem achten rechtlichen Disput ging es nach Angaben der betroffenen Umfrageteilnehmer um einen Streit mit dem Mieter oder Vermieter. Bei je zwölf Prozent der Fälle war der Streitgegner entweder ein Unfallgegner oder eine Behörde. Bei jedem zehnten Rechtsstreit war der Kontrahent der Arbeitgeber. In neun Prozent der Rechtsstreitfälle war der Streitgegner der Expartner oder ein Familienangehöriger und in acht Prozent ein Käufer oder Verkäufer.

Nach den Ergebnissen der Umfrage schätzen sich übrigens über sechs von zehn Bürger als pragmatisch und kompromissbereit ein. Nur neun Prozent bestehen nach eigenen Angaben auf ihrem Recht und setzen es notfalls auch per Anwalt und Gerichtsverfahren durch.

Die Mehrheit der Befragten wolle jedoch nur im Notfall vor Gericht ziehen. Ein Viertel der Umfrageteilnehmer gaben sogar an, dass sie einem Rechtsstreit eher aus dem Weg gehen. Dazu passt auch ein anderes Ergebnis der Befragung. Denn neun von zehn Befragten könnten sich auch vorstellen, sich in einem Rechtsstreit gütlich zu einigen. So würden zum Beispiel in einem Mietrechtsstreit 40 Prozent relativ sicher und 50 Prozent zumindest vielleicht eine Mediation in Betracht ziehen.

Für das jeweilige Streitrisiko die passende Rechtsschutz-Police

Doch egal, ob ein Rechtsstreit mit anwaltlicher Hilfe oder gar vor Gericht ausgetragen wird oder ob man vorher eine Streitbeilegung mithilfe einer Mediation versuchen möchte, beides kostet Geld. Wer von vornherein sein Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit möglichst klein halten will, kann dies mit einer passenden Rechtsschutz-Versicherung umsetzen. Eine derartige Rechtsschutz-Police übernimmt im Versicherungsfall zum Beispiel die anfallenden Anwalts- und sonstigen Prozesskosten. Die meisten Policen decken aber auch die Kosten für eine Mediation ab.

Es gibt verschiedene Rechtsschutz-Varianten, die je nach Bedarf die Risiken des Einzelnen passend absichern. Dazu gehören unter anderem zum Beispiel die Verkehrs- sowie die Berufs- und Privat-Rechtsschutz-Versicherungspolice, die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzpolice für Mieter oder Vermieter oder auch die Rechtsschutz-Policen für Firmen, Selbstständige und Landwirte. Wichtig ist, dass eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen wird und der Versicherungsschutz beginnt, bevor es zum Streit kommt.

Denn eine Rechtsschutz-Versicherung leistet in der Regel nur für Streitfälle, die nach dem Versicherungsbeginn – und damit dem Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Bei manchen Konfliktbereichen wie Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Miet- oder Vermietstreitigkeiten sowie bei Konflikten aus Verträgen gibt es für neu abgeschlossene Rechtsschutz-Policen üblicherweise eine Wartezeit von meist drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Nach Ende der Wartezeit besteht auch für diese Konfliktbereiche, sofern dies in der Police vereinbart ist, der volle Versicherungsschutz.



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