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Mitschuld am Verkehrsunfall

Nicht immer trifft bei einem Verkehrsunfall, bei dem man involviert ist, die komplette Schuld einen anderen. In zahlreichen Fällen kann es sein, dass man auch selbst für den erlittenen Schaden verantwortlich ist. Was dies im Einzelnen für finanzielle Folgen haben kann.

(verpd) Hat man als Autofahrer einen Verkehrsunfall mitverschuldet, hat das zum einen Auswirkungen auf den Schadenersatz, den man für den selbst erlittenen Schaden vom Unfallgegner fordern kann. Es wirkt sich aber auch auf die Schadensleistung aus, die die eigene Kfz-Versicherung an einen geschädigten Unfallgegner zu erbringen hat. Dies kann zu einer Schlechterstellung des eigenen Schadenfreiheitsrabatts der Kfz-Versicherung, nämlich zu einer Höherstufung, die zum nächsten Jahr erfolgt, führen.

Wird bei einem Autounfall ein Unfallgegner geschädigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkws, mit dem der Unfall verursacht wurde, die dabei entstandenen Personen- und Sachschäden des unschuldigen Unfallgegners. Der Unfallverursacher, der allein für den Unfall verantwortlich ist, bleibt komplett auf seinen eigenen Schadenskosten, die an seinem Auto entstanden sind, sitzen.

Hat der Unfallverursacher jedoch eine Kfz-Vollkaskoversicherung, übernimmt diese auch selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, sofern man den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Einige Kfz-Versicherer bieten jedoch teils optional auch die Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Kaskoschäden mit an. Es gibt aber auch Unfälle, da trifft nicht nur einen Unfallbeteiligten eine alleinige Schuld, sondern zwei oder auch mehrere Verkehrsteilnehmer haben eine Mit- beziehungsweise Teilschuld am Unfall.

Schadenregulierung bei einer Teilschuld

Eine Mit- oder auch Teilschuld ist zum Beispiel möglich, wenn sich zwei Autofahrer nicht an die Verkehrsregeln halten, wie die Missachtung einer Vorfahrt oder einer geltenden Geschwindigkeits-Beschränkung. Auch grobe Fahrfehler können zu einer Mitschuld führen. Zum Beispiel wird bei einem Auffahrunfall, bei dem ein Autofahrer aus nichtigem Grund stark bremst und der dahinter fahrende Pkw-Fahrer den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat und deswegen nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, oftmals jedem der Unfallbeteiligten eine Teilschuld angerechnet.

Je nachdem wie hoch der Anteil der (Teil-)Schuld ist, den ein Unfallbeteiligter am Unfall hat, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkws, mit dem der Unfallbeteiligte den Unfall mitverursacht hat, die Schadenhöhe des Unfallgegners anteilig. Wer also zu 50 Prozent am Unfall schuld ist, muss die Hälfte, also 50 Prozent des beim Unfallgegner entstandenen Schadens bezahlen beziehungsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt diese 50-prozentige Schadenzahlung. Die andere Hälfte wird dem geschädigten Unfallgegener nicht ersetzt.

Bei einer 30-prozentigen Schuld muss die eigene Kfz-Versicherung 30 Prozent des Schadens des Unfallgegners zahlen. Der Unfallgegner bleibt somit auf den restlichen 70 Prozent seines Schadens sitzen. Doch auch der Unfallfahrer, der eine Teilschuld am Unfall hat, erhält den Schaden seines eigenen Autos nur teilweise (anteilig) bezahlt und muss die Restkosten aus der eigenen Tasche begleichen. Kostenschutz bietet auch hier eine bestehende Vollkasko-Versicherung. Sie zahlt nämlich unter anderem für Unfallschäden am Fahrzeug, für die ein anderer nicht oder nur anteilig haftet.

Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts …

Muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen, weil man mit dem versicherten Kfz einen Unfall komplett oder auch nur anteilig verschuldet hat, kommt es im darauffolgenden Kalenderjahr zu einer Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) und damit oft zu einer Beitragserhöhung.

Das Gleiche gilt für die Vollkaskoversicherung: Wer sie in Anspruch nimmt und sich seinen eigenen Schaden, der bei einem selbst verursachten Unfall oder bei einem Unfall, für den er eine Mitschuld trägt, entstanden ist, erstatten lässt, muss mit einer Höherstufung der SF-Klasse und damit im nächsten Jahr mit einer höheren Kfz-Prämie rechnen.

Inwieweit die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung im Hinblick auf die dadurch steigenden Versicherungsbeiträge sinnvoll ist, hängt von der Schadenhöhe und der Prämienhöhe, die nach der SFR-Höherstufung erfolgt, ab. Ob es günstiger ist, einen (Rest-)Schaden am eigenen Pkw aus der eigenen Tasche zu zahlen, kann im Fall des Falles beim Kaskoversicherer oder beim Vermittler erfragt werden.

… und wie man dies eventuell vermeidet

Doch auch eine Höherstufung des SFR in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund eines (mit-)verursachten Unfalles kann man verhindern, wenn man nach der Schadenregulierung dem eigenen Kfz-Versicherer den an den Unfallgegner gezahlten Schaden zurückerstattet.

Einige Versicherer informieren ihre Versicherungskunden, wenn die Schadenregulierung abgeschlossen wurde und der Schadenbetrag beispielsweise nicht über 500 Euro oder 1.000 Euro lag. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer üblicherweise sechs Monate oder je nach Vertragsvereinbarung auch länger Zeit nach dieser Mitteilung Zeit, um den Schaden zurückzuzahlen und so eine SFR-Erhöhung zu vermeiden.

Eine Rückzahlung kann sich je nach Umstand auch bei höheren Schäden lohnen. Wer wissen möchte, ob sich eine Schadenrückzahlung nach einem Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden rentiert, kann beim Versicherer oder Vermittler nachfragen.



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