ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Nützliches Formular bei Verkehrsunfällen im In- und Ausland

Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten eine Stresssituation. Der europäische Unfallbericht hilft allen Beteiligten – und zwar auch, wenn ein Unfallbeteiligter eine andere Sprache spricht – bei der korrekten Dokumentation des Unfalles, was die Schadenregulierung vereinfacht.

(verpd) Bei einem Verkehrsunfall sollte man die wichtigsten Fakten rund um das Unfallgeschehen dokumentieren, denn dies erleichtert und beschleunigt die Schadenabwicklung je nach Unfallart durch die eigene oder gegnerische Kfz-Versicherung. Besonders hilfreich und zwar im In- und im Besonderen auch im Ausland ist dazu ein europäischer Unfallbericht, den jeder Kfz-Fahrer für solche Fälle mitführen sollte.

Jedes Jahr ereignen sich hierzulande über 2,6 Millionen Verkehrsunfälle mit Sach- oder Personenschäden. Zusätzlich sind im Ausland jährlich über 35.000 Autos, die in Deutschland zugelassen wurden, in einen Verkehrsunfall verwickelt. Unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, ist es wichtig, dass alle Unfallbeteiligten die wichtigsten Fakten rund um den Schadenhergang und zu den Unfallgegnern festhalten.

Ein Europäischer Unfallbericht hilft allen Unfallbeteiligten, bei der entsprechenden Unfalldokumentation keine bedeutenden Details zu vergessen. Das Formular gibt es in der Regel auf Nachfrage kostenlos beim eigenen Kfz-Versicherer, kann aber auch online bei der GDV Dienstleistungs-GmbH kostenfrei bestellt werden.

Alle wichtigen Unfalldetails ohne Sprachbarrieren abfragen

Im Europäischen Unfallbericht werden stichpunktartig alle wichtigen Unfalldaten abgefragt. Dazu gehören die Personalien wie Name und Anschrift der Unfallgegner und Zeugen sowie die Beschreibung der involvierten Fahrzeuge einschließlich deren amtlichen Kennzeichen und der Kfz-Versicherer, bei denen die Fahrzeuge versichert sind. Außerdem enthält das Formular einen Platz für eine Skizze des Unfallhergangs sowie eine Liste von Unfallumständen zum Ankreuzen, um den Unfallhergang zu präzisieren.

Ferner gibt es ein Beschreibungsfeld für die sichtbaren Unfallschäden an den Fahrzeugen. Sinnvollerweise füllen die Unfallbeteiligten das mit Durchschriften versehene Formular gemeinsam aus. Dies ist auch möglich, wenn man nicht die gleiche Sprache spricht, wie dies bei Auslandsunfällen häufig vorkommt. Denn die einzelnen abgefragten Punkte im deutschen Formular werden mittels einer Ausfüllhilfe in elf weitere Sprachen, nämlich Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch übersetzt.

Wichtig ist, dass jeder Unfallbeteiligte nach dem Ausfüllen den Unfallbericht unterschreibt und jeweils ein Exemplar erhält. Reichen die beiden Ausfertigungen – das Original und die Durchschrift – nicht aus, empfiehlt es sich, dass jeder Unfallbeteiligte den Unfallbericht abfotografiert. Es ist zudem sinnvoll, mit einem Handy oder einer Kamera den Unfall sowie die Unfallschäden aller beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven zu dokumentieren.

Welche Versicherung zuständig ist

Wurde der Schaden vom Unfallgegner verursacht, muss in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Unfall verursacht wurde, aufkommen. Der Geschädigte sollte sich umgehend an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners wenden, um seinen Schaden geltend zu machen. Ist der Kfz-Versicherer des Unfallgegners nicht bekannt, kann man die notwendigen Informationen mittels des amtlichen Kennzeichens über den Zentralruf für Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 2502600 erfragen.

Wer glaubt, selbst schuld an einem Unfall zu sein, bei dem andere geschädigt wurden, sollte seinen eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer ebenfalls schnell informieren, damit dieser zeitnah prüfen kann, inwieweit die vom Gegner gestellten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Möchte man für einen eigenen Unfallschaden am Fahrzeug die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung, sofern man eine abgeschlossen hat, in Anspruch nehmen, ist der Unfall umgehend spätestens innerhalb einer Woche dem Kfz-Versicherer zu melden.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, für die kein anderer haftet, sofern man sie unter anderem nicht vorsätzlich verursacht hat. Die Teilkasko, die auch in der Vollkasko enthalten ist, übernimmt unter anderem Kfz-Schäden durch Wildtierunfälle, Diebstahl, Sturm, Hagel und Brand. Ist übrigens ein Radfahrer oder Fußgänger schuld am Unfall, können die Schadenersatz-Forderungen an den Unfallverursacher selbst gestellt werden. Hat er eine Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt in der Regel diese Police den Schaden.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen