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Neue Großfusion am Krankenkassenmarkt

Zum 1. Januar 2015 schließen sich zwei gesetzliche Krankenkassen, nämlich die Deutsche BKK und die BKK Essanelle, zur Deutschen BKK zusammen. Die fusionierte Kasse wird mit rund 900.000 Mitgliedern, 1,2 Millionen Versicherten sowie einem Haushaltsvolumen von etwa 3,6 Milliarden Euro zur größten Betriebskrankenkasse in Deutschland.
Das Fusionstempo in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich zuletzt merklich verlangsamt. Nachdem das Bundesversicherungsamt 2009 noch 25 Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Krankenkassen genehmigt hatte, waren es 2010 nur 16 Fusionen. 2011 waren es nur fünf Fusionen, darunter der Zusammenschluss von Vereinigte IKK mit IKK Classic zur IKK Classic sowie der DAK mit BKK Gesundheit zur DAK-Gesundheit. 2012 gab es erneut fünf Fusionen, 2013 dann nur noch zwei. Ende 2013 gab es noch 134 Krankenkassen.

Im laufenden Jahr haben sich jeweils zum 1. Januar die BKK Mobil Oil und die Hypovereinsbank BKK zur BKK Mobil Oil sowie die Actimonda BKK mit der Betriebskrankenkasse Heimbach zur Actimonda BKK zusammengeschlossen. Zum 1. Juli folgte die Fusion der Novitas BKK und der BKK Phoenix zur Novitas BKK.

Fusionierte Kasse mit rund 900.000 Mitglieder
Vor Kurzem gaben die Deutsche BKK und BKK Essanelle bekannt, dass sie wie angekündigt zum 1. Januar 2015 fusionieren. Die neue Kasse wird unter dem Namen Deutsche BKK am Markt auftreten.

Die Deutsche BKK war zum Stichtag 1. Juli 2014 laut Experten mit knapp 600.000 Mitgliedern die Nummer 18 am Krankenkassenmarkt, die BKK Essanelle mit knapp 300.000 Mitgliedern die Nummer 31.

Mit zusammen rund 900.000 Mitgliedern wird die fusionierte Deutsche BKK zur mitgliederstärksten Betriebskrankenkasse und voraussichtlich in die Top 15 am gesamten Krankenkassenmarkt aufsteigen. Hauptsitz ist Wolfsburg, weitere Hauptstandorte sind Stuttgart und Düsseldorf. Die insgesamt rund 1,2 Millionen Versicherten werden von 2.200 Mitarbeitern betreut.

Kein Sonderkündigungsrecht durch eine Fusion
Das Haushaltsvolumen der fusionierten Kasse, zu deren Trägerunternehmen unter anderem Deutsche Post DHL, Postbank, Deutsche Telekom, Volkswagen, Hair Group, Henkel, Bayer, MAN und Rheinmetall gehören, wird auf 3,6 Milliarden Euro für das kommende Jahr beziffert. Die Fusion steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesversicherungsamts als zuständiger Aufsichtsbehörde. Mit einer entsprechenden Entscheidung wird den Angaben zufolge im Dezember 2014 gerechnet.

Prinzipiell ändert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch die Fusion nichts, da sie gemäß den Vorschriften der GKV nahezu identisch sind. Allerdings könnten sich die bisher eventuell angebotenen Zusatzleistungen wie die Bezuschussung von bestimmten Leistungen, die normalerweise nicht von der GKV übernommen werden ändern. Die Fusion zweier Krankenkassen stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar.

Wer jedoch mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse ist, kann mit Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende ohne Angaben von Gründen kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Wenn ein Zusatzbeitrag neu verlangt oder angehoben wird
Erhebt jedoch eine Krankenkasse, auch eine aus einer Fusion neu entstandenen Krankenkasse, einen Zusatzbeitrag, der bisher noch nicht verlangt wurde, oder erhöht einen bereits bestehenden, so gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Damit die Kündigung fristgerecht ist, muss der Versicherte das Kündigungsschreiben bis spätestens zum Ablauf des Monats, für den die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht, bei der Kasse einreichen. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam, danach kann der Versicherte zu einer anderen Kasse wechseln.

Bis zum Wechsel in eine andere Krankenkasse muss der Versicherte jedoch den erhobenen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zahlen. Hat man bei der bisherigen Krankenkasse neben der gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif abgeschlossen, gilt dieser für mindestens drei Jahre. Eine Kündigung während dieser Zeit ist auch bei einer Fusion ausgeschlossen. 

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