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Neuer Höchststand bei den Singlehaushalten

Hierzulande gibt es immer mehr Alleinlebende. Warum besonders diese Personengruppe, aber auch Alleinerziehende eine Absicherung ihres Einkommens in Krisenfällen benötigen.

(verpd) Seit Jahren steigt tendenziell die Anzahl der Alleinlebenden, das heißt, immer mehr Bürger müssen auch für sich selbst sorgen. Deshalb sollten Singles, aber auch Alleinerziehende einen bedarfsgerechten Einkommensschutz haben, um in Krisensituationen nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die gesetzliche Absicherung reicht nämlich hier nicht.

In Deutschland lebten 2019 knapp 17,6 Millionen Personen alleine, das war mehr als jeder fünfte Bürger, konkret 21,2 Prozent – 25 Jahre zuvor waren es noch 15,6 Prozent beziehungsweise 12,7 Millionen Singles. Auch der Anteil der Einpersonenhaushalte ist damit gestiegen. Von allen in 2019 vorhandenen 41,5 Millionen Haushalten waren 42,3 Prozent Einpersonenhaushalte – 1994 betrug der Anteil noch 34,7 Prozent. Damit hat die Anzahl der Alleinlebenden und der Einpersonenhaushalte in 2019 einen neuen Höchstwert im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren erreicht.

Zudem gab es 2019 noch rund 2,6 Millionen Alleinerziehende. Dies zeigt der aktuelle Mikrozensus 2019, eine statistische Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zur Struktur, zur wirtschaftlichen und zur sozialen Lage der Bevölkerung. Alleinlebende und Alleinerziehende haben in der Regel eines gemeinsam: Sie sind meist alleine für ihr Auskommen – Alleinerziehende zusätzlich auch noch für das Auskommen der Kinder – verantwortlich. Das heißt, ihr Einkommen muss für den Lebensunterhalt ausreichen.

Einkommensverluste treffen Singles und Alleinerziehende …

Reduziert sich aus irgendeinem Grund das Einkommen oder fällt es komplett weg, kann dies bei Alleinlebenden oder Alleinerziehenden schneller zu finanziellen Schwierigkeiten führen als bei Haushalten mit mindestens zwei Erwachsenen. Daher sollten erwerbstätige Singles und Alleinerziehende an eine umfassende Einkommenssicherung denken. Dies belegt auch die Sozialberichterstattung der Destatis auf Grundlage des Mikrozensus 2019.

Demnach war 2019 das Einkommen von 26,5 Prozent der Einpersonenhaushalte und 42,7 Prozent der Alleinerziehenden so niedrig, dass sie von Armut bedroht waren. Im Vergleich dazu lag im gleichen Berichtsjahr die Armutsgefährdungsquote bei allen Haushalten bei 15,9 Prozent, bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder bei 8,7 Prozent und bei Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei 11,0 Prozent.

Grundsätzlich gilt, eine krankheits- oder unfallbedingte längere Arbeitsunfähigkeit oder sogar eine durch Krankheit oder Unfall verursachte teilweise oder vollständige Erwerbsminderung kann kein Erwerbstätiger ausschließen. Der gesetzliche Schutz durch die Sozialversicherungen reicht in der Regel hier nicht, um die möglichen Einkommenseinbußen auszugleichen, was sich besonders negativ auf das Haushaltseinkommen von Alleinverdienern wie Alleinerziehenden oder Alleinlebenden auswirkt.

… bei längerer Krankheit …

Beispielsweise erhält ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer bei einer längeren Krankschreibung nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zwar ein Krankengeld von der Krankenkasse. Allerdings beträgt dieses Krankengeld maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehaltes.

Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – das sind aktuell 4.837,50 Euro im Monat –, ist der Einkommensverlust sogar noch höher.

Das Krankengeld wird außerdem ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt, wenn eine oder mehrere Krankschreibung(en) wegen derselben Krankheit erfolgte.

… und bei Erwerbsminderung besonders hart

Wer aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit berufsunfähig wird und nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat übrigens keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Nur wer aus gesundheitlichen Gründen keiner oder für maximal sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern er die versicherungs-rechtlichen Kriterien dazu erfüllt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich unter anderem auf Basis der gesetzlichen Altersrente, die ein Betroffener hätte, wenn er im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten könnte.

Bei einem Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten hätte, würde die gesetzliche Altersrente nur rund 48 Prozent des bisherigen Einkommens betragen. Bei einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, also wenn man keinem oder weniger als drei Stunden irgendeinem Job nachgehen kann, werden abhängig vom Alter, ab wann man erwerbsgemindert wird, davon noch Abschläge abgezogen.

Für eine bedarfsgerechte Einkommenssicherung

Wer als Unternehmer oder Freiberufler tätig und nicht über die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgesichert ist, hat in der Regel gar keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld und/oder eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Es gibt jedoch private Versicherungspolicen, mit denen man als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger Einkommenseinbußen im Falle einer längeren Krankheit oder auch einer Berufs- oder Erwerbsminderung vermeiden kann.

Einen entsprechenden Schutz bietet beispielsweise eine private Krankentagegeld-, eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Für eine bedarfsgerechte Absicherung gilt es diverse Faktoren wie den Familienstand, die individuelle finanzielle Situation, die Berufstätigkeit sowie die Lebensplanung zu berücksichtigen. Eine entsprechend qualifizierte Beratung erhält man beim Versicherungsvermittler.



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