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Neuer Mitgliederrekord bei den Krankenkassen

Die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherer ist zum 1. Januar 2020 auf einen Tiefststand gesunken – bei der Mitgliederzahl gab es eine gegenläufige Bewegung. Allerdings haben nicht alle Krankenkassen Mitglieder dazugewonnen.

(verpd) Anfang 2020 hat sich die Mitgliederzahl in der gesetzlichen Krankenversicherung – hierbei sind kostenlos mitversicherte Familienangehörige noch gar nicht berücksichtigt – auf einen Rekordwert von fast 56,9 Millionen Personen erhöht. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit hervor. Auf Jahressicht betrachtet betrug das Mitgliederplus über 200.000. Es ging zu fast gleichen Teilen aufs Konto der Ersatzkassen, Ortkrankenkassen und Betriebskrankenkassen. Andere Kassenarten haben jedoch Mitglieder verloren.

Zum 1. Januar 2020 ist die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in Deutschland auf den neuen Tiefststand von 105 gesunken.

Die Zahl der Mitglieder in der GKV, also der Personen, die bei einer Krankenkasse gesetzlich krankenversichert sind und dafür auch Beiträge an die Kasse gehen, ist hingegen zum gleichen Zeitpunkt auf den neuen Rekordwert von annähernd 56,9 Millionen gestiegen. Dies zeigen aktuelle Zahlen aus dem Bundes-Gesundheitsministerium (BMG).

Mitgliederzuwachs hat sich deutlich abgeschwächt

Auf Jahressicht betrachtet schlug eine Zunahme von fast 210.000 Mitgliedern zu Buche (plus knapp 0,4 Prozent). Im Gesamtjahr 2018 war die Steigerung mit über 410.000 allerdings noch mehr als doppelt so groß ausgefallen. Im Jahr zuvor hatte das Plus noch bei annähernd 700.000 gelegen. Noch deutlich größer war die Zunahme in 2015, nämlich plus fast 1,5 Millionen Mitglieder.

Wie sich aus der BMG-Statistik errechnen lässt, konnten drei Kassenarten an dem Aufwärtstrend nicht teilhaben. So hatten die Innungskrankenkassen (IKKen) von Anfang 2019 bis Anfang 2020 einen Verlust von fast 38.000 Mitgliedern zu verzeichnen.

Bei der Knappschaft-Bahn-See und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung gab es einen Rückgang um rund 13.000 beziehungsweise gut 12.000 dort versicherte Mitglieder.

Kein deutlicher Gewinner unter den Kassenarten

Anders als in 2018 mit den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) gab es in 2019 keinen deutlichen Gewinner bei den Kassenarten, die am stärksten Mitglieder dazugewonnen haben. Die AOKen gewannen in 2019 etwas über 88.000 Mitglieder hinzu. 2018 war das Plus allerdings noch mehr als drei Mal so groß ausgefallen. Mit einer Steigerung von knapp 99.000 Mitgliedern waren in 2019 nun die Ersatzkassen die wachstumsstärkste Kassenart. Die Betriebskrankenkassen (BKKen) gewannen mit einem Plus von fast 86.000 Mitgliedern ebenfalls im hohen Maße hinzu.

Größte Kassenart sind weiterhin die Ersatzkassen – mit erstmals über 22,1 Millionen Mitgliedern (Stand: 1. Januar 2020). Dies entspricht einem Anteil von 38,9 Prozent (Vorjahr: 38,8 Prozent) aller GKV-versicherten Mitglieder.

Knapp dahinter folgen die AOKen mit fast 20,8 Millionen Mitgliedern. Der Anteil stieg minimal auf über 36,5 Prozent. Die BKKen liegen bei 14,6 Prozent. Der Anteil der IKKen sank dagegen unter sieben Prozent, derjenige der Knappschaft-Bahn-See auf unter 2,3 Prozent. Bei der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind es nur noch minimal über 0,8 Prozent.

Größter Verlierer waren die Betriebskrankenkassen

Im Vergleich zu Anfang 2012 haben sich die Marktanteile kräftig verschoben. So gewannen die Ersatzkassen fast 1,6 Prozentpunkte und die AOKen annähernd 1,4 Prozentpunkte hinzu. Die IKKen, die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung büßten zwischen gut 0,7 und fast 0,3 Prozentpunkten ein.

Größter Verlierer waren im Betrachtungszeitraum die Betriebskrankenkassen, deren Anteil um rund 1,5 Prozentpunkte schrumpfte. Dies dürfte – wie auch der große Zuwachs bei den Ersatzkassen – zum Großteil auf die kassenartübergreifende Fusion der Deutschen BKK mit der Barmer GEK zur Barmer im Jahr 2017 zurückzuführen sein. Dadurch verlor das BKK-Lager knapp 900.000 Mitglieder an die Ersatzkassen.

Inwieweit sich ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse lohnt, hängt unter anderem vom Zusatzbeitragssatz ab, den die jeweilige Krankenkasse verlangt. Eine Übersicht dazu gibt es beim GKV-Spitzenverband in Form einer online abrufbaren Liste der verfügbaren Krankenkassen. Berücksichtigen sollte man aber auch die von den Krankenkassen offerierten Leistungen. Denn einige Krankenkassen bieten neben den üblichen GKV-Leistungen Zusatzleistungen wie Beratungs- und Präventionsmaßnahmen, die meist in der jeweiligen Satzung der betreffenden Kasse aufgeführt sind.

Krankenkassenwechsel durch eine ordentliche Kündigung

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, das mindestens 18 Monate bei dieser Krankenkasse versichert war, hat ein ordentliches Kündigungsrecht. Ein solches Mitglied kann also kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Eine reguläre Kündigung der Krankenkassen-Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt hat, möglich.

Geht beispielsweise eine ordentliche Kündigung eines Versicherten am 25. März 2020 bei der Krankenkasse ein, endet seine Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse am 31. Mai 2020, wenn ein nahtloser Versicherungsschutz besteht und bestätigt wurde. Eine Kündigung sollte aufgrund der Beweisbarkeit per Einschreiben erfolgen. Spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung muss die bisherige Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung ausstellen und dem Mitglied zukommen lassen.

Allerdings wird die Kündigung erst wirksam, wenn die vom Mitglied neu gewählte Krankenkasse die Mitgliedschaft bestätigt. Gesetzlich Krankenversicherungs-Pflichtige müssen diese Bestätigung innerhalb der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber vorlegen.

Mehr Kostenschutz als gesetzlich Krankenversicherter

Wer unabhängig von den Leistungen und der Kostenübernahme der GKV eine optimale Krankenbehandlung wünscht, ohne das eigene Budget stark zu belasten, kann sich jedoch auch als gesetzlich Krankenversicherter privat absichern.

Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung lassen sich diverse Kosten, die man als GKV-Versicherter für bestimmte medizinische Behandlungen, aber auch für Hilfsmittel und Medikamente normalerweise selbst zu tragen hat, abfedern.

Derartige Ergänzungspolicen gibt es unter anderem für Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie Zahnarzt und Zahnersatz, aber auch für ambulante und stationäre Behandlungen wie eine Einzelzimmer-Unterbringung im Krankenhaus.



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