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Neurentner: Regelaltersrente im Schnitt unter 630 Euro

Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt, wie niedrig die unterschiedlichen gesetzlichen Altersrentenarten derer waren, die letztes Jahr in den Ruhestand gegangen sind. Die Regelaltersrente bei Neurentnern betrug im Schnitt sogar weniger als 630 Euro.

(verpd) Über 816.000 Bürger sind letztes Jahr in den Ruhestand gegangen und haben erstmalig eine gesetzliche Altersrente erhalten. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug knapp 946 Euro. Je nach Altersrentenarten gab es jedoch deutliche Unterschiede. Besonders niedrig war die Rentenhöhe mit im Schnitt unter 630 Euro bei den Beziehern einer Regelaltersrente – sie waren jedoch anteilsmäßig die größte Gruppe der Neurentner.

Nach einer kürzlich veröffentlichten Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten letztes Jahr 816.129 Personen hierzulande erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Das waren rund vier Prozent mehr Neurentner als noch in 2018.

Im Schnitt erhielten die Neurentner in 2019 einen monatliche Rentenzahlbetrag, also eine ausbezahlte Rentenhöhe vor Steuern abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von im Schnitt knapp 946 Euro. Bei den männlichen Rentenbeziehern belief sich die durchschnittliche Rentenhöhe jedoch auf 1.132 Euro, während es bei den Frauen nur 784 Euro waren. Doch nicht nur zwischen den Geschlechtern, auch je nach Art der Altersrente gab es deutliche Unterschiede in der Rentenhöhe.

Die häufigste Rentenart

Von allen Neurentnern bekamen 43,7 Prozent und damit anteilig die meisten, nämlich 356.855 Personen, eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente). Die durchschnittliche Nettohöhe der Regelaltersrente vor Steuern belief sich für die Neurentner auf knapp 629 Euro (Frauen 522 Euro, Männer 769 Euro).

Eine Regelaltersrente bekommt, wer die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungs-Zeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von fünf Jahren erfüllt und die Regelaltersgrenze erreicht hat. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Die Altersrente mit einer 45-jährigen Wartezeit

Die zweitgrößte Gruppe der neuen Altersrentner waren mit 253.492 Neurentnern (31,1 Prozent) die Rentenbezieher einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt. Ihre Nettorentenhöhe vor Steuern belief sich auf im Schnitt 1.337 Euro (Frauen 1.159 Euro, Männer 1.487 Euro).

Die Voraussetzung für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine 45-jährige Wartezeit sowie das Erreichen der für diese Altersrente gesetzlich vorgegebenen Altersgrenze. Für ab 1953 bis einschließlich 1963 Geborene steigt die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr an. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Die Altersrente mit Abschlägen

151.730 Neurentner, und damit knapp 18,6 Prozent aller in 2019 neuen Bezieher einer Altersrente, bekamen eine Altersrente für langjährig Versicherte ausbezahlt. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag betrug 988 Euro – im Detail 845 Euro bei den weiblichen und knapp 1.210 Euro bei den männlichen Rentenbeziehern.

Bei der dritthäufigsten Altersrentenart der Neurentner, der Altersrente für langjährig Versicherte handelt es sich um eine Altersrente mit Rentenabschlägen, die man ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann, sofern man die vorgeschriebene 35-jährige Wartezeit erfüllt.

Altersrente für Schwerbehinderte und Bergleute

52.473 Personen und damit 6,4 Prozent aller Neurentner mit einer Altersrente erhielten 2019 erstmalig eine Altersrente für Schwerbehinderte. Die Rentenhöhe betrug im Schnitt 1.091 Euro (Frauen 941 Euro, Männer 1.240 Euro). Voraussetzung für eine solche Rente ist ein Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50, eine 35-jährige Wartezeit und ein entsprechendes Renteneintrittsalter. Je nach Geburtsjahr muss man für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte zwischen 63 und 65 und für eine derartige Rente mit Abschlägen zwischen 60 und 62 Jahre alt sein.

Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Anspruch darauf haben je nach Geburtsjahr ausschließlich Personen ab dem 60. beziehungsweise 62. Lebensjahr, die im Rahmen der Wartezeit in der GRV mindestens 25 Jahre eine Tätigkeit mit Arbeiten unter Tage vorweisen können. Insgesamt haben nur 47 Neurentner, allesamt Männer, eine solche Rente erhalten. Die Rentenhöhe belief sich auf fast 2.308 Euro.

Rentenarten, für die man vor 1952 geboren sein muss

Weniger als 0,2 Prozent aller Neurenten entfielen auf zwei Altersrentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen nur noch für Personen, die vor 1952 geboren wurden, als Neurente bewilligt werden.

Zum einen ist dies die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. 2019 haben 711 Personen eine solche Rente erstmalig erhalten. Die Nettorentenhöhe betrug im Durchschnitt 879 Euro. Zum anderen handelt es sich um die Altersrente für Frauen. 821 weiblichen Neurentnern wurde eine solche Rente letztes Jahr ausgezahlt. Der Rentenzahlbetrag belief sich im Schnitt auf 531 Euro.

Für einen finanziell gesicherten Ruhestand

Vergleicht man sein bisheriges Einkommen mit der zu erwartenden gesetzlichen Altersrente, ergibt sich eine hohe Einkommenslücke im Rentenalter. Selbst wer beim Renteneintritt eine 45-jährige Wartezeit aufweisen kann und somit Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, erhält weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als Rente. Aktuell liegt das Nettorentenniveau nämlich bei nur rund 48 Prozent. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, empfiehlt es sich daher, frühzeitig vorzusorgen.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden. Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und mit welcher Einkommenslücke er ohne eine zusätzliche Vorsorge rechnen muss, erhält vom Versicherungsexperten eine entsprechende Analyse seiner persönlichen Situation. Auf Wunsch berät der Versicherungsfachmann zudem über die individuell passenden Altersvorsorgeformen.



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