ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Nicht immer läuft alles wie gewünscht

Es gibt Schicksalsschläge, die das Leben und auch das Einkommen komplett verändern können. Wie man sich und seine Angehörigen zumindest finanziell absichern kann.

(verpd) Eine eigene krankheits- oder unfallbedingte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, aber auch der Tod des Ehepartners führt meist dazu, dass sich das Haushaltseinkommen insgesamt mitunter drastisch verringert. Schnell kann dies ohne eine passende Vorsorge zu finanziellen Problemen führen.

Persönliche Schicksalsschläge wie unfall- oder krankheitsbedingte dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, aber auch der Tod des Ehepartners sind meist mit persönlichen und häufig auch finanziellen Problemen verbunden. Letzteres lässt sich jedoch mit einer passenden Vorsorgelösung vermeiden.

Finanzielle Folgen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit …

Wer beispielsweise wegen einer Krankheit oder eines Unfalles dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat seit 2001, sofern er nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Nur wenn der Betroffene weniger als sechs Stunden irgendeine Erwerbstätigkeit – selbst wenn diese niedriger bezahlt ist als der bisherige Beruf – ausüben kann, hat er Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn er die sonstigen Voraussetzungen dafür erfüllt.

Dazu muss er vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens eine fünfjährige Mindestversicherungs-Zeit in der GRV vorweisen können. Zudem muss der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen in der Regel in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge an die GRV, also zum Beispiel Sozialabgaben für die GRV als Arbeitnehmer entrichtet haben. Kann man aufgrund seines Leidens dauerhaft weniger als drei Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen, erhält man eine volle Erwerbsminderungsrente.

Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente entspricht. Doch bereits die volle Erwerbsminderungsrente ist deutlich niedriger als eine gesetzliche abschlagsfreie Rente, die man erhalten hätte, wenn man bis zum Rentenalter auf Basis des letzten Einkommensniveaus weitergearbeitet hätte.

… und wie man sich dagegen absichert

Schon jetzt erhält ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen eines GRV-Versicherten hatte und GRV-Beiträge eingezahlt hat, im Schnitt jedoch weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Altersrente, wenn er in diesem Jahr in Rente geht. Damit wäre auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht einmal halb so hoch wie das bisherige Einkommen.

Erfüllt der Betroffene die Kriterien für eine solche Erwerbsminderungsrente nicht, wie dies bei vielen Selbstständigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, der Fall ist, entfällt das bisherige Arbeitseinkommen bei einer Erwerbsunfähigkeit unter Umständen sogar komplett.

Mit einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung können Berufsanfänger, Arbeitnehmer und Selbstständige das Risiko von erheblichen oder sogar kompletten unfall- oder krankheitsbedingten Einkommenseinbußen abfedern.

Wenn der Ehepartner verstirbt

Auch wenn der Ehepartner stirbt, reicht in der Regel eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente – sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht – bei Weitem nicht aus, um die Einkünfte des Verstorbenen zu ersetzen, wodurch das Haushaltseinkommen sinkt. Anspruch auf eine solche Witwen-/Witwerrente hat man – mit wenigen Ausnahmen wie bei einem Arbeitsunfall – nur, wenn der Verstorbene am Todestag wenigstens eine fünfjährige Mindestversicherungs-Zeit in der GRV hatte und die Ehe mindestens ein Jahr bestand.

Eine große Witwen-/Witwerrente erhält zum Beispiel ein hinterbliebener Ehepartner, je nachdem wie alt er am Todesjahr des Partners war, ab dem 45. bis 47. Lebensjahr oder auch wenn er jünger ist und noch ein minderjähriges Kind erzieht. Die Rentenhöhe beträgt 55 Prozent der (voraussichtlichen) Versichertenrente des Verstorbenen – 60 Prozent gibt es nach einer alten Regelung, wenn ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren und die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Wer die Kriterien für eine große Witwen-/Witwerrente nicht erfüllt, erhält eine kleine Witwen-/Witwerrente.

Diese beträgt dann jedoch nur 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Da die Versichertenrente in etwa einer Erwerbsminderungsrente entspricht, zeigt sich auch hier, dass die Hinterbliebenenrente bei Weitem nicht ausreicht, um das bisherige Einkommen des Verstorbenen auszugleichen. Zudem gilt: Hat der Hinterbliebene weitere Einkünfte, die einen bestimmten Freibetrag – bei Hinterbliebenen, die keine Kinder erziehen, sind dies 902,62 Euro in den alten und 877,27 Euro in den neuen Bundesländern – übersteigen, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.

Damit die Krise nicht zum finanziellen Problem wird

Um sicherzugehen, dass der Ehepartner und/oder die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind, ist der Abschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung in Form einer Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung sinnvoll. Eine solche Police zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme. Neben dem Todesfallschutz bietet eine Kapitallebens-Versicherung aber auch die Möglichkeit, sich ein Finanzpolster beispielsweise für das Alter oder für Notfälle zuzulegen.

Es gibt zudem andere Schicksalsschläge wie eine lange Krankheit, der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit oder eine unfallbedingte Invalidität, die sich finanziell auswirken können, zum Beispiel, wenn deswegen Umbaumaßnahmen an der eigenen Wohnung notwendig werden. Auch hier gibt es entsprechende Versicherungslösungen, wie eine Krankentagegeld-Police, eine private Pflegezusatz-Versicherung und/oder eine private Unfallversicherung, die helfen, die finanziellen Anforderungen zu meistern.

Ein Versicherungsfachmann kann auf Wunsch analysieren, ob und in welcher Höhe eine Absicherung finanzieller Risiken notwendig ist und welche Lösungen es dazu gibt.



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