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Nicht jeder erhält eine abschlagsfreie Altersrente

Seit drei Jahren steigt laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung die Zahl der Bezieher einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren weiter an. Doch lange nicht jeder, der in den Ruhestand gehen möchte, kann aufgrund der hohen Voraussetzungen mit einer solchen Rente rechnen.

(verpd) Seit Juli 2014 können gesetzliche Rentenversicherte, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bereits vor der Altersgrenze, die man für eine reguläre Altersrente benötigt, in Rente gehen, ohne dafür eine Rentenkürzung hinnehmen zu müssen. Alleine im letzten Jahr haben über eine Viertelmillion Bürger, die in 2019 erstmalig in den Ruhestand gegangen sind, diese abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren in Anspruch genommen.

Gleich nachdem im Juli 2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, eingeführt wurde, haben im selben Jahr über 151.000 Personen diese Rentenart beantragt und vor 2015 auch erhalten. 2015 waren es knapp 274.300 Bürger – der bisher höchste Wert. Ein Jahr später ging die Zahl der Neurentner, die eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren beantragt und auch ausgezahlt bekommen haben, auf fast 225.300 Personen zurück.

Doch seit 2017 steigt die Anzahl wieder stetig an. So erhielten laut einer jüngsten Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in 2019 rund 253.500 neue Rentenbezieher eine solche Rentenart. Das waren vier Prozent beziehungsweise knapp 9.800 Personen mehr als im Vorjahr. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte so hoch, dass sie bei Weitem nicht jeder im Rentenalter in Anspruch nehmen kann.

Bei Weitem nicht jeder erhält eine abschlagsfreie Rente ab 63

Von den rund 816.100 Rentenbeziehern, die in 2019 erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekamen, erhielt der Großteil, nämlich fast 44 Prozent, eine normale Regelaltersrente. Anspruch darauf hat, wer die dafür festgelegte gesetzliche Altersgrenze (je nach Geburtsjahr das 65. bis 67. Lebensjahr) erreicht hat sowie eine fünfjährige Wartezeit (Mindestversicherungs-Zeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen kann.

Nur jeder dritte Neurentner, der für 2019 einen Rentenantrag stellte, erfüllte dagegen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren. Denn nur wer eine 45-jährige Wartezeit vorweisen kann und zudem je nach Geburtsjahr das entsprechende Renteneintrittsalter vom 63. bis zum 65. Lebensjahr erreicht hat, kann diese Rentenart erhalten.

Die finanziellen Vorteile der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden durch die Rentenstatistik untermauert. Während im Durchschnitt die monatliche Nettorente vor Steuern eines Neurentners über alle Altersrentenarten hinweg bei 946 Euro und die eines Neurentners mit einer Regelaltersrente bei 629 Euro lag, erhielt ein Neurentner mit einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren im Schnitt 1.337 Euro.

Nicht jede Rentenzeit zählt zur 45-jährigen Wartezeit

Bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden viele Rentenzeiten, die bei der fünfjährigen Wartezeit mitgerechnet werden, allerdings nicht berücksichtigt. So zählen laut der DRV Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten sowie Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuch nicht zur 45-jährigen Wartezeit. Das Gleiche gilt für zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Rentensplittings oder Versorgungsausgleichs, zum Beispiel nach einer Scheidung.

Berücksichtigt werden bei der 45-jährigen Wartezeit dagegen Zeiten, in denen der Antragsteller berufstätig war und gesetzliche Rentenversicherungs-Pflichteiträge entrichtet hat. Dazu zählen Zeiten mit freiwilligen Beiträgen – sofern mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung wie einer selbstständigen Tätigkeit vorhanden sind. Freiwillig gezahlte Rentenversicherungs-Beiträge zwei Jahre vor Rentenbeginn werden zudem nur bei dieser Wartezeit angerechnet, wenn man für die gleiche Zeit keine Wartezeitanrechnung wegen Arbeitslosigkeit erhält.

Berücksichtigt werden zudem Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen. Ebenfalls angerechnet werden Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes sowie Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Leistungen bei Krankheit wie Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld bezogen wurden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen jedoch nur zur 45-jährigen Wartezeit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arbeitgebers sind.

Auch die abschlagsfreie Rente sichert den Lebensstandard nicht

Doch selbst wer die hohen Hürden für eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren irgendwann erfüllt, muss damit rechnen, dass selbst diese Rente nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten.

Denn auch wer 45 Jahre ein so hohes Einkommen wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und davon Rentenversicherungs-Beträge hat, erhält eine Rentenhöhe von nur 48 Prozent des bisherigen Verdienstes, wie das aktuelle Rentenniveau belegt.

Da aufgrund des demografischen Wandels künftig mit einem noch niedrigeren Rentenniveau zu rechnen ist, empfiehlt auch die Bundesregierung neben der gesetzlichen Altersrente eine zusätzliche Altersvorsorge. Eine passende Beratung zur individuell richtigen Vorsorgehöhe, aber auch zur bedarfsgerechten Form der Altersvorsorge gibt es auf Wunsch beim Versicherungsfachmann.



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