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Nicht jeder hat das gleiche Armutsrisiko

Aus einem Armutsbericht geht hervor, dass einige Personengruppen deutlich häufiger von Armut betroffen sind als andere.

(verpd) Laut dem aktuellen Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. waren 2019 hierzulande 15,9 Prozent und damit rund 13,2 Millionen Bürger von Einkommensarmut betroffen. Bei einigen Personengruppen wie Alleinerziehenden, Singles, kinderreichen Familien und Erwerbslosen, aber auch Rentenbeziehern war die Armutsquote deutlich höher.

Jedes Jahr veröffentlicht der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. (Paritätischer Wohlfahrtsverband) einen Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland. Basis für den Armutsbericht sind die Daten des jährlichen Mikrozensus – einer Befragung von je rund einem Prozent der Haushalte – des Statistischen Bundesamtes. Für den aktuellen Armutsbericht 2020 waren dies die Mikrozensusergebnisse für die Jahre 2009 bis 2019.

Eine Erkenntnis daraus ist, dass 2019 15,9 Prozent der Bevölkerung hierzulande, das sind rund 13,2 Millionen Bürger, von Armut betroffen waren. Diese Armuts(gefährdungs)-Quote von 15,9 Prozent und auch die Anzahl der betroffenen Bürger ist seit der Wiedervereinigung der bisher höchste Wert. Ein weiteres Ergebnis der Datenauswertung zeigt, dass das Armutsrisiko unter bestimmten Personengruppen unterschiedlich hoch ist.

Armutsrisiko: Nicht nur Erwerbslose besonders betroffen

Von (Einkommens-)Armut betroffen gelten Personen, die in einem Haushalt leben, bei dem das Gesamtnettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens (Median) aller Haushalte beträgt. 2019 lag diese Armuts(gefährdungs)-Schwelle beispielsweise für einen Single bei maximal 1.074 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen. Bei einem Alleinerziehenden mit einem Kind bis 14 Jahre waren es maximal 1.396 Euro, bei einem kinderlosen Paar bis zu 1.611 Euro und bei einem Paar mit zwei Kindern bis 14 Jahren maximal 2.256 Euro Haushaltseinkommen im Monat.

Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung war die Armutsquote in 2019 je nach Haushaltstyp besonders hoch bei den Alleinerziehenden mit 42,7 Prozent, bei den Familien mit drei oder mehr Kindern mit 30,9 Prozent und bei den Singles mit 26,5 Prozent. Betrachtet man den Erwerbsstatus, zeigt sich, dass insbesondere Erwerbslose, also Personen, die keine Erwerbstätigkeit haben, aber danach suchen, besonders betroffen waren: Mehr als jeder zweite Erwerbslose, nämlich 57,9 Prozent, galt 2019 als einkommensarm – das ist fast das Vierfache des Bundesdurchschnitts.

Auch bei Beziehern einer gesetzlichen Rente wie einer gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungsrente war die Armutsquote mit 17,1 Prozent überdurchschnittlich hoch. Den größten Anstieg beim Armutsrisiko gegenüber dem Jahr 2006 hatten von allen genannten Personengruppen die Rentenbezieher – deren Armutsquote ist um zwei Drittel (66 Prozent) von 10,3 Prozent auf die genannten 17,1 Prozent gestiegen. Auch im Vergleich zu 2018 – die Armutsquote lag damals noch bei 16,1 Prozent – ist hier der Anstieg mit plus 6,2 Prozent am höchsten.

Für eine finanzielle Sicherheit in Notfällen und im Alter

Typische Armutsfallen im erwerbstätigen Alter sind unter anderem langfristige Einkommenseinbußen aufgrund eines Jobverlustes, einer unfall- oder krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit, aber auch der Tod des Ehepartners oder eine Scheidung. Zudem kann eine unzureichende Altersvorsorge bis zur Rente im Rentenalter dazu führen, dass die Alterseinkünfte unter der Armutsschwelle liegen. Es gibt allerdings diverse Lösungen von der Versicherungswirtschaft, die in Krisenzeiten, aber auch im Rentenalter für ein ausreichendes Einkommen sorgen.

Zu nennen ist hier beispielsweise die Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung, die im Falle einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente auszahlt. Als Hauptverdiener kann man mit einer (Risiko-)Lebensversicherung die Familie gegen die Einkommenseinbußen infolge des eigenen Todesfalles absichern.

Zudem kann man sich mithilfe einer Lebens- und/oder einer Rentenversicherung ein finanzielles Polster für weitere Notfälle sowie für das Alter zulegen. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, was im Einzelfall sinnvoll ist. Für manche dieser Vorsorgevarianten wie bei einer Riester- oder Rürup-Rentenversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Zulagen und/oder Steuererleichterungen möglich.



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