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Nicht raten, wer dran ist, sondern auflegen

Immer wieder werden Senioren Opfer von Betrügern. Vor allem der Enkeltrick, obwohl eigentlich keineswegs neu, wird häufig genutzt, um gutgläubige ältere Menschen um ihr Erspartes zu bringen. Die Polizei zeigt in diversen Broschüren auf, wie man sich schützen kann.

(verpd) Viele Kriminelle haben es auf die Gutgläubigkeit von Senioren abgesehen und versuchen, sie mit hoher krimineller Energie und einfallsreichen Betrugsmaschen abzuzocken. Dabei kann der Kontakt der Täter mit dem Opfer auf vielfältige Weise erfolgen, also persönlich an der Haustüre, telefonisch oder auch über das Internet. Worauf man achten und wie man sich richtig verhalten sollte, um solchen Betrügereien entgehen zu können, erklären diverse Broschüren der Polizei.

„Nun rate mal, wer am Telefon ist …“ So oder so ähnlich beginnen viele Anrufe, bei denen der oder die Anrufer nichts anderes im Sinn haben, als gutgläubige Menschen, in aller Regel Senioren, um ihr Geld zu bringen. Die Anrufer geben sich dabei als nahe Verwandte aus, wie zum Beispiel als Enkel oder Neffen, und behaupten, dass sie in einer Notlage sind und dringend Geld brauchen. Wenn der Angerufene schließlich einwilligt zu helfen, kommt ein Bote vorbei, der das Geld abholt – und dann auf Nimmerwiedersehen damit verschwindet.

So plump dieser sogenannten Enkeltrick auf den ersten Blick wirkt, so erfolgreich ist er, wie unter anderem dieses Vorgehen eines Mannes mit seinem Clan zeigt, der Anfang 2018 vom Landgericht Hamburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Er und seine Bande haben so europaweit wohl mehrere Millionen Euro von gutgläubigen Senioren ergaunert. Dabei dürfte ein Großteil der Fälle gar nicht zur Anzeige gekommen sein, da sich die Betrogenen oftmals schämen, dass sie auf einen solchen Schwindel hereingefallen sind. Dabei ist der Enkeltrick nur eine von vielen Betrugsmethoden.

Seien Sie Fremden gegenüber misstrauisch

Neben dem beschriebenen Enkeltrick ist es derzeit vor allem die Betrugsmasche mit den falschen Polizeibeamten, die um sich greift. Hierbei geben sich die Betrüger am Telefon – oftmals erscheint dabei sogar die 110 im Display – als Polizeibeamte aus, die vor Dieben in einer bestimmten Gegend warnen. Gleichzeitig bieten sie an, die Wertsachen an einen sicheren Ort zu bringen und sie haben oftmals auch keine Skrupel, sich mit einem falschen Polizeiausweis zu legitimieren. Und auch hier ist natürlich das Geld weg.

Der direkte Betrug an der Haustür ist eine andere Trickdiebstahlvariante. Hierbei werden älteren Menschen überteuerte Leistungen oder Produkte angedreht, wobei die Täter in ganz unterschiedlichen Rollen auftreten: mal als Geschäftsmann, dann wieder als Handwerker, als Amtsperson oder auch als jemand, der dringend Hilfe braucht.

In allen Fällen ist Vorsicht geboten und grundsätzlich gilt: Lassen Sie Fremde nicht in die Wohnung. Außerdem sollte man niemals Geld oder Wertsachen an fremde Personen übergeben und wenn irgendetwas verdächtig ist, stets unter der 110 die Polizei anrufen.

Rechtzeitig informieren, Verbrechen melden

Wie man sich vor derartigen Betrügern schützen kann, darüber informiert die Polizei beispielsweise in den Webportalen www.pfiffige-senioren.de und www.polizei-beratung.de. Empfehlenswert sind auch die Broschüren „Sicher Leben − Ratgeber für Ältere und Junggebliebene“ mit herausgegeben vom Weißen Ring e.V. oder „Rate mal, wer dran ist“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Flyer „Enkeltrick“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes fasst die wichtigsten Informationen zu dieser Betrugsmasche zusammen.

Ist man bereits auf einen solchen Betrug hereingefallen und/oder wurde man Opfer eines sonstigen Kriminellen, sollte man stets umgehend die Polizei (Notruf 110) rufen. Scham ist hier nicht angebracht und je früher man die Polizei informiert, desto größer ist die Chance, dass der Täter gefasst wird und, dass keine weiteren Personen zu Schaden kommen.

Wer Opfer eines Verbrechens geworden ist und hierbei einen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schaden erleidet, hat unter Umständen Ansprüche auf Grundlage des Opferentschädigungs-Gesetzes. Details und weiterführende Informationen hierzu gibt es bei den Versorgungsämtern sowie beim Weissen Ring e.V. unter der Rufnummer 116 006.



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