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Niedrigere Versicherungsprämie durch die Werkstattwahl

Bei einer Kfz-Versicherung gibt es in der Regel diverse Rabattmöglichkeiten wie Wenigfahrer- oder Garagenrabatt. Selbst mit dem Verzicht, die Reparaturwerkstatt nach einem Unfall frei zu wählen, lässt sich die Prämie für eine Kfz-Kaskoversicherung minimieren.

(verpd) Wer einen Kasko-Versicherungsschutz in seinem Kfz-Versicherungsvertrag wünscht, kann die dafür notwendige Versicherungsprämie reduzieren, wenn er vertraglich auf eine freie Werkstattwahl für die Reparatur eines Kaskoschadens verzichtet.

Viele Kfz-Fahrer legen bei der Kfz-Versicherung nicht nur Wert auf einen guten Versicherungsschutz, sondern auch auf eine günstige Prämie. Diesbezüglich bieten die Kfz-Versicherer diverse Rabattmöglichkeiten an, mit denen man den Versicherungsbeitrag reduzieren kann, ohne auf einen umfassenden Versicherungsumfang zu verzichten.

Wer beispielsweise im Rahmen einer gewünschten Kfz-Kaskoversicherung bereit ist, nach einem Kaskoschaden wie einem selbst verschuldeten Unfall den Wagen in einer vom Kfz-Versicherer ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen, kann jedes Jahr Versicherungsbeiträge einsparen.

Nicht nur ein dauerhafter Prämienrabatt ist möglich

Viele Kfz-Versicherer gewähren nämlich ihren Kunden bei einer Kaskoversicherung einen dauerhaften Rabatt auf die Versicherungsprämie, wenn sie mit dem sogenannten „Verzicht auf eine freie Werkstattwahl“ einverstanden sind. Eine solche Vereinbarung hat bei vielen Kfz-Versicherern neben der Prämienersparnis aber auch noch andere Vorteile.

So übernehmen einige Kfz-Versicherer bei einer vereinbarten eingeschränkten Werkstattwahl, wenn das Auto nach einem Kaskoschaden nicht mehr fahrbereit ist, neben der Kfz-Reparatur auch die Abschlepp- und/oder Transportkosten in die vom Kfz-Versicherer vorgegebene Werkstatt.

Manche Kfz-Versicherer zahlen die Abschlepp- und/oder Transportkosten auch bei einem aufgrund eines Kaskoschadens fahrtüchtigen, aber nicht mehr verkehrssicheren Autos, sofern der Schadenort ab einer in der Police vereinbarten Entfernung vom Wohnort des Kfz-Halters liegt. Normalerweise werden die Abschlepp- und Transportkosten von der Kaskoversicherung, wenn dies nicht explizit in der Versicherungspolice oder den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen vereinbart ist, übrigens nicht bezahlt.



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