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Noch nie gab es so viele Wildunfälle

Auch in diesem Herbst muss wieder mit starkem Wildwechsel auf den Straßen gerechnet werden. Wie man als Fahrzeugfahrer das Risiko einer Kollision mit einem Wildtier vermindern kann und wie man sich im Ernstfall verhalten sollte.

(verpd) Jede Woche ereigneten sich letztes Jahr fast 5.300 Verkehrsunfälle mit Wildtieren und damit so viele Wildtierunfälle wie noch nie. Insbesondere riskante Ausweichmanöver sollten Autofahrer unterlassen, so ein wichtiger Tipp der Kfz-Versicherer für den Ernstfall. Denn dadurch entstünden oft viel schlimmere Schäden als durch den eigentlichen Wildunfall.

Eine bestehende Teilkasko-Versicherung, die automatisch auch in einer bestehenden Vollkasko-Versicherung mitversichert ist, ersetzt in der Regel die Schäden am eigenen Pkw nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild, wie Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hasen. Es gibt aber auch einige Kfz-Versicherer, die nicht nur Kollisionsschäden mit Haarwild, sondern auch mit anderen Tieren wie Vögeln, Hunden, Kühen oder Pferden im Kaskoschutz teils gegen Aufpreis mit absichern. Wie wichtig ein Versicherungsschutz bei Wildunfällen ist, zeigt eine Statistik.

Die Zahl der Wildunfälle ist im vergangenen Jahr um über vier Prozent auf ein neues Rekordhoch von 275.000 angestiegen. Dies geht aus der kürzlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Wildschadenbilanz für die Kaskoversicherung hervor. Das ist eine erneute Steigerung im dritten Jahr in Folge. Der aktuelle Wert liegt damit um ein Drittel höher als noch im Jahr 2006. Seinerzeit sind den Kaskoversicherern mit knapp über 200.000 auf Fünfzehnjahressicht die wenigsten Wildunfälle gemeldet worden.

Schäden in Höhe von fast 750 Millionen Euro reguliert

Ebenfalls auf ein neues Rekordhoch gestiegen sind die Leistungen, die die Kfz-Versicherer an ihre versicherten Kunden aufgrund Wildunfällen im Rahmen einer jeweils bestehenden Teil- und Vollkaskoversicherung in 2017 ausbezahlt haben. Die Kfz-Versicherer erstatteten rund 744 Millionen Euro für Wildunfallschäden, was eine Steigerung um neun Prozent gegenüber dem Vorjahr war.

Zum Vergleich: Zwischen 2008 und 2011 lagen die Aufwendungen noch bei jeweils um die 500 Millionen Euro. In 2017 haben die Versicherer fast doppelt so hohe Entschädigungen geleistet wie 2006.

Auch der durchschnittliche Schaden, den ein Betroffener Kfz-Fahrer je Wildunfall erlitten hat, ist auf ein Rekordhoch von rund 2.700 Euro angestiegen. Auf Zehnjahressicht ist eine fast kontinuierliche Steigerung zu beobachten. Allein im Vergleich zu 2013 betrug der Zuwachs über ein Sechstel. Im Vergleich zu 2008, als der Durchschnittsschaden bei etwas über 2.000 Euro lag, steht eine Zunahme um beinahe ein Drittel zu Buche.

Dramatische Wildunfälle

Wie gefährlich ein Wildunfall auch für den Kfz-Fahrer und auch die Insassen eines Fahrzeugs sein kann, zeigt die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) weiter. Demnach ereigneten sich im vergangenen Jahr 2.551 Verkehrsunfälle mit Wildtieren, bei denen Personen verletzt wurden. Konkret kamen bei diesen Wildunfällen 13 Kfz-Fahrer oder -Beifahrer ums Leben und 2.914 Personen wurden verletzt.

Besonders dramatisch sind die Unfallfolgen nach Berechnungen des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) bei einem Zusammenstoß mit einem großen Wildtier. Erfasst zum Beispiel ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, so ergibt sich ein Aufschlaggewicht von zwei Tonnen. Hirsche können sogar bis zu 180 Kilogramm wiegen, was zu entsprechend höheren Werten führt.

Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) kollidieren Kraftfahrzeugfahrer bei etwa vier von fünf Wildunfällen mit einem Reh und jedes zehnte Mal mit einem Wildschwein. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit für solche Zusammenstöße zwischen fünf und acht Uhr morgens sowie zwischen 17 Uhr nachmittags und Mitternacht am größten. Häufiger kommt es im Mai sowie im Oktober und November zu Unfällen dieser Art, allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Monaten laut UDV relativ gering.

Sicherheitstipps für Autofahrer

Autofahrer sollten im Falle, dass ein Tier plötzlich auf der Straße steht oder läuft, riskante Ausweichmanöver vermeiden, raten die Kfz-Versicherer. Denn der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum berge meist größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.

Generell sollten die Warnschilder vor Wildwechsel beachtet werden. Insbesondere am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern und insbesondere in der Dämmerung sollte die Geschwindigkeit verringert und vorausschauend gefahren – die Fahrweise also der Situation angepasst werden.

Taucht Wild am Straßenrand auf, so könne es oft durch Hupen verscheucht werden. Das Blenden mit dem Fernlicht hingegen verwirre die Tiere. Dann verlören sie meist die Orientierung und liefen oft instinktiv auf die Lichtquelle zu, erläutert der GDV.

Verhalten nach einem Wildunfall

Nach einem Wildunfall sollten Autofahrer zunächst das Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen. Egal, ob das angefahrene Tier verletzt wurde und liegen bleibt oder aber wegrennt, in beiden Fällen ist grundsätzlich die Polizei umgehend zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs sollte die Warnweste angelegt werden, die seit gut vier Jahren verpflichtend mitzuführen ist. Bei einer Kollision sollte man verletzte oder getötete Tiere wegen möglicher Tollwutgefahr nicht anfassen, dies ist nämlich generell Sache des Försters oder Jagdpächters.

Hat man ein Wildschwein angefahren und wurde dieses durch die Kollision verletzt, aber nicht getötet, sollte man das Fahrzeug besser nicht verlassen. Denn verletzte Wildschweine sind unberechenbar und können sehr gefährlich werden.

Weiter empfiehlt der GDV, dass sich Geschädigte eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen sollten. Bevor man die Wildspuren beseitigt oder das Kfz repariert, verschrottet oder verkauft, sollte auch der Kfz-Versicherer informiert werden, wenn man seinen Schaden von einer bestehenden Kaskoversicherung ersetzt haben möchte. Konkret muss die Unfallmeldung dazu umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall beim Kfz-Versicherer eingehen.



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