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Organspendeausweis: Eine Entlastung für Angehörige

Acht von zehn Bürgern stehen einer Organspende positiv gegenüber. Doch noch immer müssen in den meisten Fällen letztendlich die hinterbliebenen Angehörigen die Entscheidung treffen, da nur eine Minderheit den Spenderwunsch auch schriftlich festgelegt hat.

(verpd) Statistisch warten jedes Jahr zwischen 9.000 und 11.000 Menschen hierzulande auf ein Spenderorgan. Doch nur etwa zehn Prozent erhalten eine entsprechende Organspende. Dadurch versterben jeden Tag rund drei Menschen in Deutschland, weil ein passendes Spenderorgan fehlt. Wer Organspender werden möchte oder nicht, und die Entscheidung nicht seinen Angehörigen aufbürden will, sollte seinen Willen am besten schriftlich beispielsweise mit einem Organspendeausweis dokumentieren.

Letztes Jahr waren nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über 9.500 Personen auf der offiziellen Warteliste für eine Organspende. Demgegenüber standen 913 postmortale Organspender. 767 Personen auf der Warteliste sind verstorben, mitunter da notwendige Organe nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten, weil Organspender fehlten. Insgesamt stehen laut Experten jedes Jahr zwischen 9.000 und 11.000 Menschen auf der Warteliste, doch nur jeder zehnte erhält die benötigte Organspende durch einen verstorbenen Organspender.

Dabei stehen laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der BZgA, die auf einer repräsentativen Befragung von über 4.000 14- bis 75-Jährigen basiert, die Mehrheit der Bürger, nämlich 82 Prozent, einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Allerdings haben nur rund 44 Prozent ihre Entscheidung, ob sie Organspender sein möchten oder nicht, schriftlich beispielsweise in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Unter www.organspende-info.de kann übrigens jeder selbst kostenlos einen Organspendeausweis ausdrucken oder online bestellen.

Immer noch müssen meistens die Angehörigen entscheiden

Tatsächlich hatten unter den 1.300 verstorbenen Personen, die als Organspender infrage kamen, laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) jedoch nur knapp 18 Prozent ihre Entscheidung, ob sie ein Organ spenden oder dies ablehnen, schriftlich hinterlegt. In allen anderen Fällen, also bei 82 Prozent, mussten die Entscheidungen unter anderem die Angehörigen treffen.

In jedem fünften Fall war ein mündlicher und in fast 44 Prozent ein vermuteter Wille des Verstorbenen die Entscheidungsgrundlage des Angehörigen. Bei mehr als jedem sechsten Verstorbenen, der als Organspender geeignet gewesen wäre, hatten die Angehörigen die Entscheidung zu treffen, ohne dass ihnen die Meinung und Wünsche des Organspenders bekannt waren.

Wer die Entscheidung der Organspende nach dem eigenen Tod selbst treffen möchte und sie nicht den Angehörigen aufbürden will, sollte seinen Willen in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten.

Das kann im Organspendeausweis bestimmt werden

Unter anderem lässt sich in einem Organspendeausweis festlegen, ob man einer Organ- und Gewebespende entweder generell zustimmt oder ablehnt. Man kann die Organspende auch auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder generell die Entscheidung auf eine bestimmte Person wie den Ehepartner übertragen.

Bisher konnte der Organspendeausweis an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt werden. Ab März 2022 wird es voraussichtlich möglich sein, sich bei einem Onlineregister, geführt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), zu registrieren. Grundsätzlich kann man seine Meinung jedoch jederzeit revidieren und entweder den bisherigen Organspendeausweis vernichten oder sich einen neuen Ausweis mit geänderten Vorgaben ausstellen lassen.

Außerdem sollen die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgern künftig bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen oder übermitteln. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Onlineregister einzutragen, hingewiesen.

Altersunabhängige Entscheidung

Prinzipiell sind übrigens keine Voruntersuchungen und auch keine Gesundheitsangaben notwendig, um einen Organspendeausweis auszustellen. Denn prinzipiell wird ein verstorbener Organspender vor einer Organspende immer medizinisch untersucht. Der BZgA weist daraufhin, dass es kein Höchstalter für einen Organspender gibt. Zudem sind nur wenige Erkrankungen wie Krebs oder bestimmte Infektionskrankheiten ein Ausschlusskriterium für eine Organspende.

Eine postmortale Organ- oder Gewebespende wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn ein Hirntod vorliegt. Der unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktion muss dazu zweifelsfrei von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Übrigens gaben über 70 Prozent derjenigen, die in der BZgA-Umfrage erklärt haben, dass sie bereits einer Organspende mittels Organspendeausweis oder Patientenverfügung zustimmen, als Hauptmotiv an, damit anderen helfen und dem eigenen Tod noch einen Sinn geben zu wollen.

Den Organspendeausweis erhält man kostenlos bei diversen Institutionen wie dem BZgA, den Krankenkassen und Krankenversicherungen, bei Ärzten und Apotheken. Weitere Details zum Organspendeausweis und zur Organspende, auch als Erklärvideos und Broschüren, gibt es in den Webportalen des Bundesministeriums für Gesundheit, des BZgA sowie unter www.organspende-info.de, einem weiteren BZgA-Webauftritt. Fragen zum Thema werden telefonisch von Mitarbeitern der BZgA und der DSO unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 9040400 beantwortet.



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