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Organspendeausweis hilft auch den Hinterbliebenen

Laut einer Studie steht die Mehrheit der Deutschen einer Organspende positiv gegenüber. Dennoch haben nur 36 Prozent ihren Entschluss – positiv oder negativ – in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert.

(verpd) Mehr als 10.000 Menschen warten hierzulande aktuell auf ein Spenderorgan, das unter Umständen Leben retten kann. Die Mehrheit davon, nämlich rund 8.000, brauchen eine neue Niere. Das sind in etwa dreimal so viele, wie Transplantate vermittelt werden. Mit einem Organspendeausweis kann man zu Lebzeiten festlegen, ob und welche Organe und Gewebe im Todesfall entnommen werden dürfen oder nicht. Wie auch immer man sich festlegt, man entlastet im Ernstfall die Hinterbliebenen und nimmt ihnen diese belastende Entscheidung ab.

Im Januar und Februar 2016 wurden in eine Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mehr als 4.000 Bürger im Alter zwischen 14 bis 75 Jahren zum Thema Organspende befragt. 81 Prozent der Befragten standen dem Thema einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich eher positiv gegenüber. Lediglich neun Prozent haben eine negative Einstellung und zehn Prozent äußerten sich neutral. Aktiv spenden würden laut dieser Befragung 69 Prozent, während 22 Prozent nicht dazu bereit wären.

Allerdings haben gerade einmal 36 Prozent ihren Entschluss, ob sie im Falle des Falles als Organ- und Gewebespender bereitstehen oder nicht, mit einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Sie überlassen damit die belastende Entscheidung oftmals den Angehörigen. Von den Personen, die ihre Entscheidung getroffen und dokumentiert haben, stimmen rund 74 Prozent einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zu und 18 Prozent nicht.

So geschieht genau das, was man will

Mithilfe eines Organspendeausweises kann man sein grundsätzliches Einverständnis zur Organ- und Gewebespende dokumentieren. Man kann dieses Einverständnis aber auch auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder grundsätzlich einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, diese Entscheidung auf eine andere Person zu übertragen.

Der Organspendeausweis ist nicht registriert oder sonst irgendwo hinterlegt, sodass man jederzeit die Möglichkeit hat, diesen anzupassen, indem man den alten Ausweis vernichtet und einen neuen mit den geänderten Vorgaben erstellt.

Übrigens: Fehlt eine Zustimmung zur Spende, ist also beispielsweise kein Spenderausweis vorhanden, müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen darüber entscheiden, ob eine Organspende erlaubt wird oder nicht. Dies ist eine oftmals sehr belastende Situation, vor allem dann, wenn die Hinterbliebenen nicht wissen, wie der Verstorbene zu diesem Thema stand.

Jetzt informieren und entscheiden

Die BZgA hat in ihrem Webportal www.organspende-info.de vor Kurzem die umfassende und kostenlos bestell- oder herunterladbare Broschüre „Antworten auf wichtige Fragen – Organ- und Gewebespende“ veröffentlicht. Diese enthält unter anderem einen Organspendeausweis zum Selbstausdrucken, der aber auch auf der genannten Website online ausgefüllt und bestellt werden kann.

Die BZgA wendet sich zudem mit einem online abrufbaren Videofilm auf YouTube an die 14- bis 25-Jährigen. Dieser erklärt in wenigen Minuten in verständlicher Art und Weise die Optionen des Organspendeausweises.

Weiterführende Informationen liefert außerdem die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in ihrem Webportal. Hier wird auch auf das gemeinsam mit der BZgA betriebene kostenlose Infotelefon Organspende (Rufnummer 0800 9040400) hingewiesen, das von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt ist. Mehr zum Thema finden Interessierte auch auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und beim Bundesverband Niere e.V.



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