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Organspendeausweis: Nach dem Tod noch Leben retten

Obwohl die Mehrheit der Bürger einer Organspende positiv gegenübersteht, haben bisher nur wenige eine Organspendeausweis. Dabei hilft man mit einem solchen Ausweis nach dem eigenen Tod nicht nur Leben retten, sondern entlastet auch seine Hinterbliebenen

(verpd) Jedes Jahr versterben zwischen 700 und 1.000 Personen in Deutschland, weil sie kein passendes Spenderorgan erhalten. Dabei befürworten acht von zehn Bürger hierzulande eine Organspende. Doch immer noch hat eine große Mehrheit keinen Organspendeausweis, mit dem man zu Lebzeiten unter anderem selbst entscheiden kann, ob man einer Organspende nach dem eigenen Ableben zustimmt oder nicht.

Jedes Jahr warten bis zu 10.000 Personen hierzulande auf eine Organspende. 2019 haben laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nur 932 eine Organspende von Verstorbenen erhalten. 756 derjenigen, die eine Organspende benötigt hätten, sind dagegen letztes Jahr gestorben. Nur wenn allerdings ein Verstorbener schon zu Lebzeiten einer Organspende beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, zugestimmt hat, darf ihm bei der Feststellung seines Hirntodes ein Organ oder Gewebe zur Transplantation entnommen werden.

Man kann damit nach dem Tod noch Leben retten. Fehlt die Zustimmung auf eine Organspende, müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen darüber entscheiden, ob eine solche erlaubt wird oder nicht. Für die Hinterbliebenen ist dies jedoch oft eine sehr belastende Situation, insbesondere dann, wenn sie nicht wissen, welche Meinung der Verstorbene zum Thema Organspende gehabt hat. Mit einem Organspendeausweis nimmt man seinen Angehörigen diese Bürde ab. Außerdem kann der potenzielle Organspender so sicher sein, dass seiner Einstellung zu diesem Thema entsprochen wird.

Was im Organspendeausweis bestimmt werden kann

Im Organspendeausweis kann man festlegen, ob man einer Organ- und Gewebespende entweder generell zustimmt, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränkt, oder grundsätzlich widerspricht. Es ist damit aber auch möglich, die Entscheidung auf eine bestimmte Person wie den Ehepartner zu übertragen.

Grundsätzlich wird der Organspendeausweis an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Somit kann man seine Meinung jederzeit revidieren und entweder den bisherigen Organspendeausweis vernichten oder sich einen neuen Ausweis mit geänderten Vorgaben ausstellen lassen. Detaillierte Informationen zum Organspendeausweis und zur Organspende gibt es in den Webauftritten des Bundesministeriums für Gesundheit, des BZgA sowie unter www.organspende-info.de einem weiteren Webportal des BZgA.

Unter anderem stehen unter der letztgenannten Webadresse kostenlose Erklärvideos, DVDs und Broschüren zur Verfügung. Zudem gibt es vom BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation ein kostenloses Infotelefon unter der Telefonnummer 0800 9040400. Unter www.organspende-info.de kann jeder selbst kostenlos einen Organspendeausweis ausdrucken oder online bestellen.

Mehrheit überlässt die Entscheidung anderen

Eine in 2019 veröffentlichte Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit über 4.000 Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren hat sich unter anderem mit der Einstellung der Bürger zum Thema Organspende befasst. Die Umfrage wurde seit 2010 bereits zum sechsten Mal durchgeführt. Die aktuelle Befragung ergab, dass 84 Prozent der Umfrageteilnehmer dem Thema einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich eher positiv gegenüberstanden. Das ist der bisher höchste Wert.

Von den Befragten gaben zudem 56 Prozent an, bereits eine Entscheidung, ob sie selbst ein Organ nach ihrem Ableben spenden würden, getroffen zu haben. Davon wiederum entschieden sich 72 Prozent dafür und 14 Prozent dagegen. Acht Prozent würden die Entscheidung eine andere Person, zum Beispiel den hinterbliebenen Ehepartner treffen lassen.

Allerdings haben von den 56 Prozent, die eine Entscheidung getroffen haben, nur 36 Prozent diese in einem Organspendeausweis und weitere drei Prozent ausschließlich in einer Patientenverfügung dokumentiert. Insgesamt haben damit nur 39 Prozent eine Entscheidung, inwieweit sie einer Organspende zustimmen oder nicht, schriftlich festgelegt. Bei 61 Prozent müssen im Zweifelsfall die Angehörigen entscheiden.



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