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Pflichtversicherung für Hundehalter

Wenn ein Hund jemanden schädigt, spielt es keine Rolle, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Gemäß Gesetz haftet immer der Tierhalter dafür und zwar in voller Höhe. In einigen Bundesländern ist daher eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung, die derartige Schäden übernimmt, bereits Pflicht.
Nicht nur beißende Hunde können einen immensen Schaden anrichten. Auch wenn sich das Tier vor etwas erschreckt, deswegen unkontrolliert über die Straße läuft und einen Unfall verursacht, kann dies teuer werden. Der Hundehalter muss grundsätzlich dafür aufkommen, selbst dann, wenn er beweisen könnte, dass ihn kein Verschulden trifft.

Denn gemäß Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Die Frage nach der Schuld des Halters spielt demnach keine Rolle. Der Hundehalter muss notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür aufkommen. Dies gilt für alle, die einen Hund nicht aus beruflichen Gründen halten.

Hundehaftpflicht ist wichtig und teilweise sogar Pflicht
Eine Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Viele Bundesländer schreiben teils in Hundegesetzen oder Hundeverordnungen mittlerweile eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vor. Sie wollen damit sicherstellen, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.

Alle Besitzer eines Hundes müssen in Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und auch in Berlin eine derartige Versicherung nachweisen. In Nordrhein-Westfalen muss jeder Halter eines großen Hundes, also wenn das Tier ab 20 Kilogramm wiegt oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern hat, eine derartige Police haben. In anderen Bundesländern ist für Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden ein Hundehalter-Haftpflichtvertrag Pflicht. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es (noch) keine Versicherungspflicht für Hundehalter.

Als gefährlich gelten dabei Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss. Dies gilt insbesondere für Hunde, die bereits Personen oder Tiere angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pitbull Terrier als gefährlich eingestuft. 

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