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Pkw-Rumdumschutz nur für den Urlaub?

Insbesondere vor einer Fahrt ins Ausland möchten viele ihr Fahrzeug für die Dauer der Reise durch eine Vollkaskoversicherung geschützt wissen. Doch nicht immer lohnt sich eine zeitliche Eingrenzung.
Nach einem Unfall im Ausland ist es nicht immer einfach, den Schaden vom Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Daher denken viele Autofahrer, die mit ihrem Pkw verreisen möchten, über eine für die Zeit des Urlaubes geltende Vollkaskoversicherung nach.

Die Vollkaskoversicherung ersetzt die Reparaturkosten beziehungsweise maximal den Fahrzeugwert nach einem Unfall, auch wenn das Auto im europäischen Ausland beschädigt wird oder abhandenkommt. Wer sich bei einem durch Dritte verschuldeten Unfall nicht mit einer ausländischen Versicherung herumschlagen will, kann sich an seinen eigenen Vollkaskoversicherer wenden.

Teurer Kurzzeitschutz
Viele Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden an, für die Dauer einer Reise zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine kurzfristige Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sie gilt in der Regel für mindestens einen vollen Kalendermonat.

Abgerechnet wird je nach Versicherer unterschiedlich. Im ungünstigsten Fall wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif berechnet.

Dabei wird die anteilige Jahresprämie für eine Vollkaskoversicherung sowie ein Aufschlag, und zwar ohne Anrechnung eines bei der Vollkasko sonst üblichen Schadenfreiheitsrabatts, verlangt. Für eine eventuell bereits bestehende Teilkaskoversicherung gibt es oftmals keinen Prämiennachlass.

Dauerhaft abgesichert
Alternativ zu diesem mitunter teuren kurzfristigen Schutz kann in der Regel auch eine ganzjährige Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Selbst kurz vor dem Urlaub kann ein entsprechender Versicherungsschutz in den Kfz-Vertrag miteingeschlossen werden. In diesem Fall wird kein Kurztarifzuschlag fällig und zudem ein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt, der in der Regel dem Satz der Haftpflichtversicherung entspricht. Dann entfällt auch die Prämie für den eventuell vorhandenen Teilkaskoschutz, da dieser im Vollkaskoschutz mit enthalten ist.

Hat man einen sehr guten Schadenfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung, kann der Prämienunterschied zwischen einem Vollkaskobeitrag und einem reinen Teilkaskoschutz marginal sein. Somit wäre der bessere Schutz selbst bei älteren Fahrzeugen, wenn überhaupt, nur geringfügig teurer.

Wer nur im Urlaub einen Vollkaskoschutz haben möchte, sollte zudem bedenken: Wenn die Beschädigung oder der Verlust des Autos im Ausland ein finanzielles Problem ist, so wird es das auch bei einem entsprechenden Schaden im Inland sein. Auch hierzulande kann durch die eigene Unachtsamkeit oder durch Unbekannte ein Schaden entstehen, für den niemand sonst aufkommt – wenn keine Vollkaskoversicherung besteht. 

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