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Planung der häuslichen Pflege per Internet

Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wissen die Betroffenen und deren Angehörige häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um eine notwendige Pflege zu organisieren. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und die „Weisse Liste“ stellen dazu ein neues Internetangebot zur Verfügung. Es hilft Angehörigen unter anderem die häusliche Pflege und den Einsatz eines Pflegedienstes gezielt zu planen.
Studien zeigen, dass sich 70 Prozent der Bundesbürger wünschen, bei einer durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte körperliche Gebrechen eintretenden Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Mithilfe von Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst ist dies in vielen Fällen möglich.

Damit der Pflegebedürftige und seine Angehörigen detailliert wissen, was es bei einer häuslichen Pflege zu beachten gibt, bietet ein neues Onlinewerkzeug des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und die „Weisse Liste“ eine entsprechende Hilfe: Unter www.weisse-liste.de/pflegeplaner lassen sich eine häusliche Pflege und der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes gezielt planen.

Individuelle Hilfe für die Suche nach dem passenden Pflegedienst
Unter anderem erfahren die Betroffenen hier, welche Unterstützungs-Leistungen bei der Körperpflege oder im Haushalt von einem ambulanten Pflegedienst angeboten werden und was dies je nach gewünschter Inanspruchnahme im Durchschnitt kostet.

Die erfassten individuell benötigten Hilfsleistungen und die ermittelten Kosten kann sich der Anwender als PDF-Datei anzeigen lassen und ausdrucken. Diese Informationen sind eine gute Grundlage, um sich ein Angebot von ambulanten Pflegediensten unterbreiten zu lassen, und helfen bei der Auswahl des individuell passenden Pflegedienstleisters.

Das „Weisse Liste“-Portal hilft zudem Bürgern bei der Suche nach einer persönlichen Pflegeberatung sowie nach einem Pflegeheim mit ortsnahen Adressen, aber auch mit grundlegenden Informationen. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet in ihrem Internetauftritt weitere detaillierte Ausführungen für pflegende Angehörige zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Suche nach einem passenden Pflegeheim und zu anderen Pflegethemen.

Frühzeitiger Kostenschutz
Muss ein Pflegender einen professionellen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen oder stationär in einem Pflegeheim gepflegt werden, übernimmt die gesetzliche Pflegekasse je nach anerkannter Pflegestufe zwar einen Teil der Kosten, doch eben bei Weitem nicht alles.

Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Kosten abzudecken, kann es auch sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden.

Um eine ausreichende finanzielle Sicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten, empfiehlt sich daher bereits frühzeitig der Abschluss einer privaten Pflegezusatz-Versicherung. Je nach Vertragsgestaltung gibt es entsprechende Policen seit Kurzem sogar mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 60 Euro im Jahr pro versicherte Person. Je jünger der Versicherte bei Abschluss des Vertrages ist, desto niedriger sind auch seine zu zahlenden Prämien. Eine Beratung dazu gibt es bei uns, Ihrem Finanz- und Versicherungsmakler. 

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