ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Rechtsschutz für Selbstständige und Führungskräfte

Unternehmer und Firmenmanager müssen diverse Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einhalten. Bereits fahrlässiges Handeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Eine passende Versicherungspolice sorgt für die notwendige Hilfe im Falle des Falles.

(verpd) Selbstständige und Firmenverantwortliche müssen häufig Entscheidungen treffen, die sie nicht immer vorab durch einen Anwalt absichern lassen können. Außerdem können auch Ereignisse in der Firma auftreten, die trotz größter Sorgfalt unwissentlich zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Trotz größter Sorgfalt kann es sein, dass man als Verantwortlicher dabei unbewusst gegen bestehende gesetzliche Vorgaben verstößt. Versicherungspolicen helfen den Verantwortlichen dabei, Schlimmeres zu verhindern.

Es ist für Firmenverantwortliche wegen der Flut an für sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Beispielhaft zu nennen sind hierzu: Arbeitsschutz-, Kündigungsschutz-, Mindestlohn- oder Bundesurlaubsgesetz, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, Produkthaftungs- , Umwelthaftungs- sowie Tarifvertragsgesetz, Unfallverhütungs-Vorschriften, Handwerks- und Gewerbeordnung und Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Zudem gibt es laufend geänderte und neue Regelungen und Vorschriften, die die Unternehmen einzuhalten haben – und das nicht nur in der aktuellen Corona-Pandemie. Dennoch sind oft schnelle Entscheidungen und Handlungen von Unternehmensinhabern und -managern nötig, die sich häufig nicht vorab durch eine Rechtsberatung absichern lassen. Firmeninhaber und Führungskräfte stehen dadurch ständig mit „einem Bein im Gefängnis“.

Firmenrechtsschutz sichert nicht nur Firmeninhaber ab

Schnell kann ein Firmenverantwortlicher beispielsweise dem Vorwurf ausgesetzt sein, fahrlässig gegen Auswahl-, Instruktions- und Anweisungs- oder Kontroll- und Überwachungspflichten oder auf sonstige Weise gegen das Recht verstoßen zu haben. Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung für Selbstständige oder Firmen kann dem Unternehmer in einem derartigen Fall Ärger und Kosten ersparen.

Doch nicht nur der Firmeninhaber in seiner angegebenen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, auch seine Mitarbeiter stehen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit unter dem Versicherungsschutz einer solchen Police. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt im Versicherungsfall unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Versichert sind in der Regel beispielsweise Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht oder mit Sozialversicherungs-Trägern wie der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht.

Im Versicherungsumfang enthalten ist üblicherweise zudem, wenn sich der Versicherte wehren muss, weil ihm eine fahrlässige Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts vorgeworfen wird und ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Auch die Kosten für einen Rechtsbeistand, um sich zum Beispiel gegen einen falsch berechneten Umsatz- oder Gewerbesteuerbescheid zu wehren, werden im Leistungsfall vom Rechtsschutzversicherer übernommen.

Schadenersatz-Forderungen und Strafrechts-Angelegenheiten

Mit der wichtigste Bestandteil einer Firmenrechtsschutz-Police ist die Übernahme der Prozesskosten für eine mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Hat ein Außenstehender beispielsweise Betriebseigentum beschädigt oder ist der Unternehmer oder sein Mitarbeiter während der Berufsausübung durch einen Dritten verletzt worden, kann man mithilfe der Police ohne Kostenrisiko einen Schadenersatz und Verdienstausfall vom Schädiger einfordern.

Ein weiterer wichtiger Baustein einer solchen Firmenrechtsschutz-Police ist der Strafrechtsschutz. Wird einem Versicherten eine fahrlässige Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts vorgeworfen und ist ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, sind die Kosten für die rechtliche Verteidigung in der Police mit abgesichert.

Je nach Vertragsvereinbarung kann in einer Firmenrechtsschutz-Police auch die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen ein Disziplinar- und Standesrecht, wie es zum Beispiel bei Ärzten, Apothekern und Steuerberatern gilt, teils optional mit abgesichert werden.

Spezielle Rechtsschutzrisiken

Es gibt noch weitere Rechtsrisiken für Unternehmens-Verantwortliche, die sich entweder in einer Firmenrechtsschutz-Versicherung optional mitversichern oder mit einer separaten Police absichern lassen. Dazu zählen beispielsweise der Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge, zum Beispiel für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Unfallverursacher, oder die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall.

Auch eine Immobilien- und Grundstücksrechtsschutz-Versicherung für die Firmenimmobilie ist möglich. Als Mieter hat man damit beispielsweise ohne Prozesskostenrisiko die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder Mieterhöhung zu wehren. Ein Immobilieninhaber kann sich damit beispielsweise gegen fehlerhaft berechnete Abwasser-, Straßenreinigungs- oder Abfallbeseitigungs-Gebühren oder eine falsch ermittelte Grundsteuer wehren.

Zudem bieten einige Rechtsschutzversicherer auch einen sogenannten Spezial-Strafrechtsschutz an. Abgesichert sind hier die Kosten für eine Verteidigung, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, es aber nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Es gibt zudem für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen spezielle Rechtsschutz-Policen, die auf die Rechtsrisiken der jeweiligen Zielgruppen abgestimmt sind und zum Teil auch für Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich gelten.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen