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Rechtsstreitigkeiten werden immer teurer

Aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belegen, dass die Kosten für einen Rechtsstreit innerhalb von vier Jahren um knapp ein Fünftel gestiegen sind, während die Inflationsrate in diesem Zeitraum bei rund drei Prozent lag.

(verpd) Die deutschen Rechtsschutz-Versicherer haben nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. in 2017 über 2,7 Milliarden Euro an Leistungen für ihre Versicherungskunden erbracht. Ein Großteil davon waren Rechtsanwaltshonorare bei Streitfällen. Der GDV teilte weiter mit, dass sich die Kosten für Rechtsstreitigkeiten seit 2012 um fast 19 Prozent erhöht haben.

Insgesamt hat laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mehr als die Hälfte der Haushalte eine Rechtsschutz-Versicherung. Konkret haben 2017 rund 22,2 Millionen Rechtsschutzpolicen für die verschiedensten Bereiche bestanden. Im genannten Jahr zahlten die Rechtsschutzversicherer für circa 4,1 Millionen Streitfälle ihrer Versicherungskunden knapp 2,74 Milliarden Euro an Leistungen. Der Löwenanteil davon, nämlich etwa 85 Prozent, entfiel auf Anwaltshonorare.

Die restlichen Versicherungsleistungen wurden für die sonstigen Streit- oder Prozesskosten wie Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Gebühren erbracht. In 2018 haben die Rechtsschutzversicherer sogar rund 2,80 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen erbracht, wie eine vorläufige Auswertung des GDV zeigt. Die Versicherungsleistungen sind damit in den vergangenen 15 Jahren bis auf wenige Ausnahmen angestiegen. Seit 2004 haben sich die jährlichen Ausgaben um beinahe ein Drittel erhöht.

Fast ein Fünftel teurer

Der Zuwachs ist insbesondere auf die deutlich gestiegenen Kosten von Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen. So sind nach GDV-Angaben die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Rechtsstreit allein zwischen 2012 und 2016 um fast ein Fünftel größer geworden. Die Inflationsrate habe in diesem Zeitraum aber nur bei 3,2 Prozent gelegen, so der GDV unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis).

Zur Ausgabensteigerung hat auch der Diesel-Skandal beigetragen, der im Herbst 2015 bekannt wurde. Insgesamt haben die deutschen Rechtsschutzversicherer seitdem für entsprechende Streitfälle von 144.000 betroffenen Fahrzeugbesitzern, die eine passende Rechtsschutzpolice hatten, die Anwalts- und sonstige Prozesskosten übernommen.

Kostenschutz bietet hier eine private Rechtsschutz-Versicherung mit eingeschlossenem Verkehrsrechtsschutz oder eine separate Verkehrsrechtsschutz-Police. Alleine für diese Streitfälle zahlten die Rechtsschutz-Versicherer rund 380 Millionen Euro. Dieser Betrag enthält auch Rückstellungen für weitere Streitkosten durch den Dieselskandal.

Beträchtliches Kostenrisiko

Am Beispiel des Dieselabgas-Skandals verdeutlicht der GDV auch das beträchtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits, das ein Betroffener ohne die passende Rechtsschutzpolice hat. Denn schon in der ersten Instanz könne ein rechtliches Vorgehen gegen den Händler oder Hersteller über 6.500 Euro kosten.

Bis zu fünf Sechstel davon entfielen auf Anwaltskosten, der Rest auf Gerichtskosten. Aufwendungen für Sachverständige sind hier noch nicht eingerechnet.

Dieses Kostenrisiko müsse ein Kläger ohne eine passende Rechtsschutz-Versicherung selbst tragen, erläutert der GDV. Und hierzu seien viele Betroffene nicht bereit, so der GDV unter Hinweis auf die etwa 400.000 Dieselauto-Fahrer, die sich der Musterfeststellungs-Klage angeschlossen hätten.

Typische Rechtsschutz-Fallkonstellationen

Der GDV nennt noch einige weitere typische Fallkonstellationen, um den Kostenanstieg zu veranschaulichen. Deutlich teurer geworden sind etwa Rechtsstreitigkeiten wegen Reisemängeln im Urlaub aus dem Bereich Vertragsrechtsschutz. 2018 mussten die Rechtsschutzversicherer für einen solchen Fall in der ersten Instanz im Durchschnitt fast 1.750 Euro bezahlen, ein Viertel mehr als noch 2012. Bei hohen Streitwerten können die Kosten deutlich teurer sein.

Verteuert haben sich auch Räumungsklagen wegen Eigenbedarf im Vergleichszeitraum um sieben Prozent auf rund 2.950 Euro im Schnitt, so der GDV. Dabei sind die Kosten vom Streitwert, in dem Fall also von der Miete abhängig – je höher die Miete, desto höher die Streitkosten. Ist der Mieter insolvent, bleibt der Vermieter auf den gesamten Streitkosten hängen. Kostenschutz bietet hierfür eine bestehende Vermieterrechtsschutz-Versicherung.

Doch auch wer als Mieter eine Mietrechtsschutz-Versicherung hat – diese kann vergünstigt in eine Privat-Rechtsschutz-Police miteingeschlossen sein –, entgeht bei Mietstreitigkeiten dem Risiko von Anwalts- und Prozesskosten. Grundsätzlich wichtig im Streitfall ist es als Rechtsschutzkunde, sich bereits vor oder bei der ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt eine entsprechende Leistungszusage des Rechtsschutz-Versicherers einzuholen. Viele Rechtsschutz-Versicherer unterstützen ihre Kunden in Streitfragen auch mit einer Beratungshotline.



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