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Regelaltersrente für Neurentner im Schnitt unter 660 Euro

Eine aktuelle Rentenstatistik verdeutlicht, wie niedrig die gesetzliche Altersrente für alle ist, die 2020 erstmalig eine solche erhalten haben. Zudem gibt es zwischen den Altersrentenarten hohe Unterschiede bei den Rentenhöhen: Die häufigste Rentenart hatte im Schnitt die niedrigste Höhe.

(verpd) Letztes Jahr sind über 829.000 Personen in Ruhestand gegangen und beziehen seitdem eine gesetzliche Altersrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug knapp 989 Euro. Von allen Altersrentenarten der Neurentner entfiel der größte Anteil mit über 43 Prozent auf die Regelaltersrente. Die Höhe der Regelaltersrente betrug im Schnitt weniger als 660 Euro pro Monat. Bei Frauen war der Wert sogar noch erheblich niedriger.

Nach den aktuellen Daten des Statistikportals der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhielten vergangenes Jahr 829.049 Personen erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Das waren rund 1,6 Prozent mehr Neurentner als noch 2019. Die Neurentner erhielten 2020 einen durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrag, also eine ausbezahlte Rentenhöhe vor Steuern abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 989 Euro.

Während jedoch bei den männlichen Neurentnern die Rentenhöhe im Schnitt bei knapp 1.171 Euro lag, waren es bei Frauen, die erstmals 2020 eine Altersrente erhielten, durchschnittlich nur 756 Euro. Aber nicht nur zwischen den Geschlechtern, auch je nach Art der Altersrente gab es deutliche Unterschiede in der Rentenhöhe.

Die Regelaltersrente ist die häufigste Altersrentenart

Der größte Anteil aller Neurentner, nämlich 43,3 Prozent oder 358.615 Personen, hatte Anspruch auf eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente). Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 656 Euro (Frauen 522 Euro, Männer 783 Euro).

Anspruch auf eine Regelaltersrente hat nur, wer die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungs-Zeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von fünf Jahren erfüllt und die Regelaltersgrenze erreicht hat. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Zweithäufigste Rentenart: Abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren

Weitere 31,0 Prozent der Neurentner, das waren 256.605 Personen und damit die zweitgrößte Gruppe der neuen Altersrentenbezieher, erhielten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren). Ihre durchschnittliche Nettorentenhöhe vor Steuern lag bei 1.393 Euro (Frauen 1.208 Euro, Männer 1.547 Euro).

Wer eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will, muss eine 45-jährige Wartezeit vorweisen und die gesetzlich vorgegebene Altersgrenze erreicht haben. Für ab 1953 bis einschließlich 1963 Geborene steigt die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr an. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Altersrente ab 63 Jahren mit Abschlägen

Fast jedem fünften Neurentner, nämlich 19,4 Prozent beziehungsweise 160.861 neuen Altersrentenbeziehern wurde 2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte ausbezahlt. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag betrug 1.037 Euro (Frauen 889 Euro, Männer 1.273 Euro).

Bei dieser dritthäufigsten Altersrentenart bei Neurentnern handelt es sich um eine Altersrente mit Rentenabschlägen, die man ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann, sofern man bei Renteneintritt die vorgeschriebene 35-jährige Wartezeit erfüllt.

Altersrente für Schwerbehinderte und Bergleute

Rund 6,2 Prozent aller neuen Bezieher einer Altersrente, das waren 51.514 Personen, erhielten 2020 erstmalig eine Altersrente für Schwerbehinderte. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug 1.145 Euro (Frauen 987 Euro, Männer 1.299 Euro). Um eine solche Rentenart zu erhalten, muss ein Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 bestehen. Zudem benötigt man eine 35-jährige Wartezeit und muss das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter erreicht haben.

Je nach Geburtsjahr muss man für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte zwischen 63 und 65 und für eine derartige Rente mit Abschlägen zwischen 60 und 62 Jahre alt sein. Weitere 43 Personen – alles Männer – erhielten letztes Jahr erstmalig eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Die Rentenhöhe betrug im Schnitt 2.442 Euro. Anspruch darauf haben je nach Geburtsjahr ausschließlich Personen ab dem 60. beziehungsweise 62. Lebensjahr, die bei der Wartezeit mindestens eine 25-jährige Tätigkeit mit Arbeiten unter Tage vorweisen können.

Rentenarten, für die man vor 1952 geboren sein muss

Weniger als 0,2 Prozent aller Neurenten hatten entweder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen, denn aufgrund der notwendigen Voraussetzungen werden diese beiden Rentenarten nur noch selten neu beantragt. Es wird in der Regel nämlich nur Personen, die vor 1952 geboren wurden, eine solche Rentenart als Neurente bewilligt.

Insgesamt haben letztes Jahr 674 Neurentner eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten. Die Nettorentenhöhe betrug im Durchschnitt 948 Euro. Zudem bekamen 735 Frauen 2020 erstmalig eine Altersrente für Frauen ausbezahlt. Der Rentenzahlbetrag lag hier im Schnitt bei 515 Euro.

Für einen finanziell gesicherten Ruhestand

Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und welche Alterseinkünfte er im Rentenalter eigentlich haben müsste, um seinen Lebensstandard abzusichern, erhält vom Versicherungsexperten auf Wunsch entsprechende Hilfe in Form von genauen Analysen.

Dass es wichtig ist, sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge zu kümmern, belegen die Daten: Selbst wer beim Renteneintritt eine 45-jährige Wartezeit aufweisen kann und somit Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, erhält weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als Rente. Aktuell liegt das Nettorentenniveau nämlich bei nur rund 48 Prozent.



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