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Regierung sieht bei der Rente keinen weiteren Reformbedarf

Von dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren nach Aussage der Bundesregierung über zehn Millionen Menschen. Weitergehende Maßnahmen seien in dieser Legislaturperiode mit Ausnahme der in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen solidarischen Lebensleistungsrente nicht geplant. Diese seien zum einen nicht finanzierbar und könnten zum anderen Ungleichbehandlungen nach sich ziehen, erklärte die Regierung auf eine Anfrage einer Oppositionspartei.
Finanzierungs-Spielräumen verwies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die im Zusammenhang mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung angestellten Berechnungen. Allein 2015 schlägt die Rentenreform danach mit rund neun Milliarden Euro zu Buche.

„Dabei ist zu beachten, dass Vorausberechnungen für die Zukunft naturgemäß mit Unsicherheit behaftet sind und von daher keine abschließenden Beurteilung künftiger ‚finanzieller Spielräume‘ erlauben“, erklärte das Ministerium. Im Übrigen sei mit der Reform die Generationen-Gerechtigkeit gewahrt worden. Folglich seien bis auf die solidarische Lebensleistungsrente, die zum Ende der Legislaturperiode kommen und langjährige Geringverdiener oberhalb der Grundsicherung vor Altersarmut schützen soll, keine weitergehenden Maßnahmen vorgesehen.

Keine Leistungsverbesserungen bei der Grundsicherung
Für gesonderte Verbesserungen bei der Grundsicherung im Alter sieht das Ministerium keinen Anlass. Dies wäre gegenüber den anderen Grundsicherungs-Beziehern nur dann zu rechtfertigen, wenn sich aufgrund des Alters spezielle Bedarfe ableiten ließen. Hierfür gebe es jedoch keine Hinweise.

Für Maßnahmen zur Leistungsverbesserung in der Grundsicherung bestehe auch deshalb kein Anlass, weil der Regelbedarf alle fünf Jahre auf Basis der bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu ermittelt würde. In den dazwischenliegenden Jahren würden die Regelbedarfe an der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesweiten Entwicklung der Nettolöhne (Mischindex) fortgeschrieben.

Es könne auch nicht sein, dass die verbesserte Mütterrente (ein Rentenentgeltpunkt für Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben) nicht auf die Grundsicherung angerechnet werde. Eine Nichtanrechnung dieser Einkünfte würde zu einem Bruch im Sozialhilfesystem führen. Im Übrigen würde eine solche Maßnahme Grundsicherung beziehende Mütter benachteiligen, die Kinder nach 1992 geboren hätten.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nur bei Neurentnern
Auf die Frage, warum in die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrenten nicht auch Rentner einbezogen würden, die diese Rente bereits vor dem 1. Juli 2014 bezogen haben, erklärte das Ministerium, eine solche Maßnahme würde die gesetzliche Rentenversicherung überlasten. Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung würden sich auch keine Nachteile für schwerbehinderte Personen ergeben.

Den berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung werde umfassend Rechnung getragen. Der Zugang zur neu eingeführten abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren bei Nachweis von 45 Versichertenjahren ist nach Angaben des Ministeriums stichtagsbezogen. Diese Möglichkeit gelte nur für Neurentner ab dem 1. Juli 2014.

Eine rückwirkende Einführung der Rente mit 63 wäre einerseits nicht mit der Systematik des Rentenrechts zu vereinbaren. „Zum anderen würde dies zu weiteren Forderungen nach Leistungsausweitungen führen, da sich gegebenenfalls andere Personenkreise benachteiligt sehen würden“, schreibt das Ministerium. Im Hinblick auf die Generationen-Gerechtigkeit wäre eine Ausweitung der Sonderregelung auch auf Bestandsrentner nicht verantwortbar.

Persönliche Zukunftsvorsorge
Wer sichergehen möchte, dass er im Alter trotz den diversen Rentenreformen in der Vergangenheit sowie den dennoch möglichen Finanzierungs-Schwierigkeiten und sich dadurch eventuell ändernden Rentenansprüchen in der Zukunft finanziell abgesichert ist, sollte frühzeitig vorsorgen. Zumal bereits letztes Jahr das Rentenniveau – also die Brutto-Standardrente im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttogehalt eines gesetzlich Rentenversicherten – nur 48,7 Prozent betrug und selbst das BMAS davon ausgeht, dass es weiter sinken wird.

Um ein mögliches Defizit zwischen dem Nettoverdienst und den derzeit zu erwartenden Altersbezügen auszugleichen, bietet die Versicherungswirtschaft diverse, zum Teil sogar staatlich geförderte Vorsorgeprodukte an.

In einem Beratungsgespräch berechnen wir von ARNOLD & Partner für unsere Mandanten die für eine passende Vorsorge notwendigen Angaben, wie hoch die gesetzliche und eventuell bereits bestehende private Absicherung im Alter sein wird und inwieweit eine Versorgungslücke besteht. Zudem zeigen wir auf, welche für den persönlichen Bedarf und die jeweilige Situation passenden Absicherungslösungen angeboten werden. 

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