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Reguläre Altersrente im Schnitt nur 675 Euro

Eine aktuelle Rentenstatistik belegt, dass die durchschnittlich ausbezahlte reguläre Altersrente nur etwa halb so hoch ist wie die Rentenhöhe für Rentner, die nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit eine Altersrente erhalten.

(verpd) Nach einer aktuellen Rentenstatistik haben Ende 2019 knapp 18,4 Millionen Bürger eine gesetzliche Altersrente von durchschnittlich nicht ganz 954 Euro erhalten. Rund 42 Prozent und damit der größte Anteil der Rentenbezieher bekamen eine Regelaltersrente von im Schnitt 675 Euro Rente ausbezahlt. Dagegen bezogen nicht einmal acht Prozent aller Altersrentner eine Rente für besonders langjährig Versicherte – deren Rentenhöhe war mehr als doppelt so hoch wie derjenigen mit einer Regelaltersrente.

Neuesten Daten des Statistikportals der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge gab es Ende letzten Jahres knapp 18,36 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Altersrente. Der durchschnittlich ausgezahlte Rentenbetrag – also bereits abzüglich der auch von Rentenbeziehern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – je Rentenbezieher betrug monatlich knapp 954 Euro vor Steuern.

Bei den Neurentnern, die 2019 erstmalig eine Altersrente erhielten, war die durchschnittliche Rentenhöhe mit 946 Euro im Vergleich zu allen Rentenbeziehern etwas geringer. Einen deutlicheren Unterschied gab es zwischen Ost- und Westdeutschland: Die 14,72 Millionen Rentenbezieher in den alten Bundesländern hatten eine Monatsrente von 910 Euro, die 3,63 Millionen Rentner in den neuen Bundesländern dagegen von 1.132 Euro. Ein hoher Abstand besteht auch zwischen der Rentenhöhe von Männern und Frauen sowie innerhalb der verschiedenen Altersrentenarten.

Die häufigste Rentenart hatte die niedrigste Rentenhöhe

7,67 Millionen Rentner und mit knapp 42 Prozent aller Altersrentner anteilig die meisten Rentenbezieher hatten eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Sie erhielten im Vergleich zu den Beziehern anderer Altersrentenarten im Schnitt die niedrigste Rentenhöhe, nämlich 675 Euro im Monat.

Die zweithäufigste aktuelle Rentenart war mit 2,03 Millionen Rentenbeziehern (elf Prozent aller Altersrentner) die Altersrente für langjährig Versicherte. Deren Rentenhöhe lag im Schnitt bei 1.147 Euro.

Zudem erhielten 1,83 Millionen Personen eine Altersrente für Schwerbehinderte in Höhe von im Schnitt 1.195 Euro. Knapp 1,41 Millionen Rentner, das waren nicht ganz acht Prozent aller Altersrentenbezieher, hatten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, von durchschnittlich 1.366 Euro.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

  • Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.
  • Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nicht mehr neu beantragt werden (können), zählen:

Bergleute bekamen die höchste gesetzliche Altersrente

Die wenigsten Rentenbezieher mit einer bestimmten aktuellen Rentenart, nämlich die knapp 36.800 Rentner mit einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, das waren 0,2 Prozent aller Altersrentner, hatten mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 2.158 Euro die höchste Rente.

Ein nicht unerheblicher Anteil, nämlich 29 Prozent aller Ende 2019 ausbezahlten Renten, entfiel auf zwei Altersrentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund rechtlicher Regelungen nur noch für Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt wurden beziehungsweise werden.

So erhielten fast 3,44 Millionen Frauen eine Altersrente für Frauen mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 927 Euro und 1,94 Millionen Rentenbezieher eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit von im Schnitt 1.353 Euro.

Deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen

Vergleicht man die durchschnittlichen Rentenhöhen der 10,21 Millionen weiblichen und 8,14 Millionen männlichen Rentner, sind auch hier gravierende Unterschiede festzustellen. So erhielt im Schnitt eine Frau nur eine Altersrente von 768 Euro – und bekam damit 35 Prozent weniger ausgezahlt als ein Mann. Männer hatten nämlich eine durchschnittliche Rentenhöhe von 1.178 Euro je Rentenbezieher.

Auch bei den einzelnen Rentenarten zeigt sich ein deutlicher geschlechtsspezifischer Unterschied. So hatten Frauen mit einer Regelaltersrente von im Schnitt 543 Euro fast 38 Prozent weniger Monatsrente als Männer (durchschnittliche Rentenhöhe: 870 Euro). Ebenfalls knapp 38 Prozent weniger Rente erhielten im Durchschnitt weibliche Bezieher einer Altersrente für langjährig Versicherte (Rentenhöhe: 818 Euro) im Vergleich zu den männlichen Rentnern mit der gleichen Rentenart (Rentenhöhe 1.309 Euro).

Über ein Viertel (26 Prozent) weniger Monatsrente gab es zudem für Frauen (Rentenhöhe: 993 Euro) gegenüber den Männern (Rentenhöhe: 1.334 Euro) mit einer Altersrente für Schwerbehinderte. Auch bei den Beziehern einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte gab es einen geschlechter-spezifischen Unterschied bei der durchschnittlichen Rentenhöhe von 22 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Konkret hatten die Frauen im Schnitt eine Rentenhöhe bei dieser Rentenart von 1.176 Euro und die Männer von 1.504 Euro.

Es drohen hohe Einkommenseinbußen im Alter

Übrigens lag 2019 das durchschnittliche Brutto-Monatseinkommen eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers bei rund 3.240 Euro. Das entsprach abzüglich Sozialversicherungs-Abgaben und Einkommensteuer je nach Lohnsteuerklasse einem Nettoeinkommen zwischen 2.040 bis 2.340 Euro.

Die durchschnittliche Altersrente selbst eines besonders langjährig Versicherten war damit zwischen 33 und 41 Prozent beziehungsweise 674 bis 974 Euro monatlich niedriger. Im Vergleich zur durchschnittlichen Regelaltersrente betrug das Einkommensdefizit sogar zwischen 67 und 71 Prozent, das entspricht einer monatlichen Einkommenslücke von 1.365 bis 1.665 Euro.

Die Daten zeigen, dass die gesetzliche Altersrente alleine nicht ausreicht, um im Rentenalter das bisherige Einkommen zu erreichen und damit den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene Einkommenslücke ohne eine zusätzliche Altersvorsorge sein wird und welche Lösungen für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge sinnvoll sind, erhält vom Versicherungsexperten eine entsprechende Analyse seiner persönlichen Situation.



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