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Rekordausgaben bei gesetzlicher Krankenversicherung

Die Corona-Pandemie hat deutliche finanzielle Auswirkungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Explodierende Kosten standen Rückgängen bei den Patienten gegenüber. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen schmelzen dahin.

(verpd) Die gesetzliche Krankenversicherung hatte letztes Jahr explodierende Ausgaben für Krankenhäuser und Ärzte zu schultern. Trotz deutlicher Rückgänge bei den Patientenzahlen stiegen die Ausgaben auf Rekordhöhe. Für 2021 wird von Experten ein Abschmelzen der Finanzreserven um acht Milliarden Euro erwartet. Für 2022 wird dann eine Finanzierungslücke im zweistelligen Milliardenbereich befürchtet.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, kurz GKV-Spitzenverband, hat eine erste Bilanz für das Jahr 2020 gezogen. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Verbandes, erklärte jüngst, das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe sich in der Krise bewährt und die flächendeckende Versorgung der Menschen sichergestellt.

Sie bezeichnete es jedoch als Alarmsignal, dass unabhängig von Sonderzahlungen des Bundes die Ausgaben um 6,2 Milliarden Euro höher waren als die Einnahmen – und das, obwohl die Zahl der Behandlungsfälle in den Krankenhäusern im zweistelligen Prozentbereich zurückgingen. Auch die Ärzte hatten weniger Patienten zu versorgen.

Krankenhauseinnahmen stiegen um 14 Prozent auf 91,64 Milliarden Euro

Von der GKV erhielten die Kliniken im vergangenen Jahr 81,5 Milliarden Euro. Hinzu kamen rund 700 Millionen Euro für die Bereitstellung von zusätzlichen Intensivbetten und vom Bund 9,4 Milliarden Euro für sogenannte Freihaltepauschalen, um ausreichend Krankenhausbetten für Corona-Patienten frei halten zu können.

Gleichzeitig sank die Zahl der Behandlungsfälle um 13 Prozent auf noch 16,8 Millionen Fälle (Vorjahr: 19,2 Millionen Fälle). Positiv wird vermerkt, dass im Jahresdurchschnitt nur rund vier Prozent der Intensivkapazitäten mit Corona-Patienten belegt gewesen seien.

Bei rückläufigen Patientenzahlen – im ersten Halbjahr 2020 minus rund 22 Millionen auf 277,3 Millionen – stiegen die Ausgaben für ärztliche Behandlungen um über sieben Prozent auf 44,0 Milliarden Euro. Auch hier schlugen pandemiebedingte Mehrausgaben durch.

Zusatzbeiträge könnten 2021 noch stabil bleiben

Pfeiffer äußerte sich optimistisch, dass 2021 die Zusatzbeiträge im Rahmen des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes, den jede gesetzliche Krankenkasse als Träger der GKV je nach Finanzlage festlegen kann, nicht weiter angehoben werden müssen. Möglich werde das laut Pfeiffer allerdings „vor allem durch das weitere Abschmelzen der Reserven der Krankenkassen“.

So müssten die 103 Krankenkassen, die es derzeit in Deutschland noch gibt, allein in 2021 rund „acht Milliarden Euro aus ihren Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen, damit dieser seine laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann“, so Pfeiffer weiter. Zudem leiste der Bund einen einmaligen zusätzlichen Zuschuss über fünf Milliarden Euro. „Allerdings bleibt der Pandemieverlauf auch für dieses Jahr die große Unbekannte“, betont sie. Sorgen macht sich Pfeiffer über die Finanzentwicklung der GKV in 2022.

Da nächstes Jahr sowohl die Finanzreserven der Krankenkassen als auch des Gesundheitsfonds abgeschmolzen sein dürften und der zusätzliche Bundeszuschuss fehle, könnte 2022 eine Finanzierungslücke im zweistelligen Milliardenbereich entstehen, warnt Pfeiffer. „Leistungskürzungen sollten im Interesse der Patientinnen und Patienten tabu sein, auf der anderen Seite wären höhere Beiträge kein gutes Zukunftssignal für den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung. Deshalb wäre ein dauerhaft erhöhter Bundeszuschuss der richtige Schritt“, empfiehlt Pfeiffer.

Kostenschutz als gesetzlich Krankenversicherter

Möchte man als gesetzliche Krankenversicherter einen besseren Kostenschutz, als ihn die gesetzliche Krankenversicherung im Hinblick auf die Kostenübernahme der gesetzlich eingeschränkten Leistungen bietet, kann man privat vorsorgen.

So lassen sich Gesundheitskosten, die die Krankenkassen nicht übernehmen, da sie nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind, und daher von gesetzlich Krankenversicherten selbst zu zahlen sind, mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung absichern.

Solche Ergänzungspolicen gibt es unter anderem für Leistungen in den ambulanten, stationären und zahntechnischen Bereichen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker, Zusatzkosten für Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz, aber auch für eine Einzelzimmer-Unterbringung in einer Klinik. Je jünger man beim Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind in der Regel auch die monatlichen Prämien.



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