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Rentenversicherungen erreichen überdurchschnittliche Verzinsung

Die Rendite eines Lebens- und Rentenversicherungs-Vertrages hängt nicht alleine vom Garantiezins ab, wie auch eine aktuelle Studie der Ratingagentur Assekurata zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung zeigt.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das anhaltend niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt auch bei der Gesamtverzinsung der privaten Rentenversicherungen Spuren hinterlassen.

Dennoch warten auch neu abgeschlossene Rentenversicherungs-Policen mit einer höheren Durchschnittsverzinsung als vergleichbar sichere Sparanlagen auf, so der GDV. Grundlage für die Aussagen sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Ratingagentur Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung.

Überdurchschnittliche Verzinsung

Nach dieser Studie kommt man bei einer in 2016 neu abgeschlossenen Rentenversicherung durch die laufende Verzinsung der Sparbeiträge durchschnittlich auf 2,86 Prozent. Insgesamt beträgt die Gesamtverzinsung, welche sich aus der laufenden Verzinsung und der Schlussüberschuss-Beteiligung am Ende der Sparphase zusammensetzt, in diesem Jahr im Durchschnitt 3,56 Prozent.

Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche Verzinsung einer Anleihe der Bundesrepublik Deutschland mit zehnjähriger Laufzeit letztes Jahr laut GDV bei nur 0,6 Prozent. Das ist sogar niedriger als der Höchstrechnungszins von Lebens- und Rentenversicherungen, auch Garantiezins genannt. Denn dieser beträgt für alle ab 2015 abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge 1,25 Prozent.

Die Garantiezinshöhe wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich entsprechend der jeweiligen Finanzmarktentwicklung für alle Lebensversicherungen verbindlich festgelegt. Wird ein Garantiezins gesenkt, betrifft das ausschließlich Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge, die nach dem Inkrafttreten des neuen Höchstrechnungszinses abgeschlossen werden.

Finanzielle Existenzsicherung in mehrfacher Weise

Für Lebensversicherungs-Policen, die vorher abgeschlossen wurden, bleibt der bei Vertragsbeginn zugesicherte Garantiesatz weiterhin bis zum Vertragsablauf bestehen. Wer beispielsweise zwischen 2012 und 2014 eine Lebens- oder Rentenversicherungs-Police abgeschlossen hat, für den gilt weiterhin der damalig geltende Garantiezins von 1,75 Prozent. Der Sparanteil einer entsprechenden Police wird also mindestens mit dem Garantiesatz verzinst, der bei Vertragsabschluss galt.

Die Versicherer dürfen laut Gesetz ihren Kunden für eine Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung maximal eine Verzinsung in Höhe des Garantiezinses verbindlich zusagen. Allerdings ist die Leistung, also die Gesamtverzinsung, die der Kunde nach Vertragsablauf erhält, durch eine zusätzlich laufende Überschussbeteiligung und einen möglichen Schlussüberschuss in der Regel um einiges höher als der Garantiezins, wie auch die Studienergebnisse zeigen.

Zudem ist eine Renten- und Lebensversicherung nicht wie ein Sparplan nur eine reine Vermögensanlage. Eine solche Police bietet nach Angaben des GDV „als einziges Produkt den Aufbau einer Altersvorsorge mit festen Garantiezusagen, der Absicherung lebenslanger Renten und dem Schutz von Hinterbliebenen im Todesfall“. Des Weiteren lassen sich in vielen Lebens- oder Rentenversicherungen auch die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person mit einer optionalen Vereinbarung abdecken.



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