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Richtig handeln bei einem Verkehrsunfall

In der Fahrschule lernt man genau, was bei einem Unfall zu tun ist. Dennoch sind viele unsicher und haben Angst, sich falsch zu verhalten. Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

(verpd) Manche werden jahrelang nicht in einen Unfall verwickelt oder kommen zu einem solchen hinzu. Andere trifft es häufiger. Wichtig ist, dass man im Fall des Falles weiß, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Gar nichts zu tun oder sich gar unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, ist immer falsch. Hierfür können mitunter sogar empfindliche Strafen drohen.

Wer sich als Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht unter Umständen eine Straftat – mit den entsprechenden Folgen. Diese reichen von einer Geldstrafe und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister bis zu einem Fahrverbot und dem Entzug des Führerscheins. Sogar wenn man als Unbeteiligter als einer der Ersten an eine Unfallstelle kommt und sich nicht um die Verletzten kümmert, kann das wegen unterlassener Hilfeleistung rechtliche Folgen haben.

Dabei ist es einfach, sich richtig zu verhalten, denn es sind nur wenige Schritte zu beachten, wenn man in einen Unfall verwickelt wird oder zu einem hinzukommt: die Unfallstelle absichern, verletzten Personen Erste Hilfe leisten, die Polizei und/oder den Rettungsdienst alarmieren, Beweise sichern, Unfall dokumentieren, Unfallstelle räumen und zu guter Letzt den Unfallschaden der Versicherung melden.

Absichern, Erste Hilfe und Alarmierung

Der erste Schritt ist stets das Absichern der Unfallstelle. Das bedeutet: Warnblinklicht und bei Dunkelheit auch die Beleuchtung anschalten und dann – geschützt durch die Warnweste – das Warndreieck an einer gut sichtbaren Stelle aufstellen und zwar in rund 50 Metern innerorts, 100 Metern auf Landstraßen beziehungsweise in circa 200 Meter Entfernung auf Autobahnen. Erst wenn der Unfallort abgesichert wurde, kann bei Verletzten Erste Hilfe geleistet werden. In Zeiten von Corona empfiehlt es sich dabei, nicht nur Handschuhe, sondern auch einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Hat eine Person das Bewusstsein verloren, muss unbedingt kontrolliert werden, ob diese noch atmet. Ist dies nicht der Fall, ist eine Herzdruckmassage mit Beatmung notwendig. Tipp: Worauf man bei der Ersten Hilfe achten soll, erlernt man in speziellen Kursen, wie sie das Rote Kreuz, der Arbeiter Samariter Bund oder andere Organisationen anbieten. Außerdem helfen Apps wie beispielsweise die Malteser Erste-Hilfe App weiter. Die wichtigsten Aspekte zur Ersten Hilfe zeigt der downloadbare Ratgeber „Anleitung zur Ersten Hilfe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.

Sind Personen verletzt, sollten der Rettungsdienst – Rufnummer 112 – und die Polizei informiert werden. Dabei gilt es, folgende Fragen zu beantworten: Wer meldet? Was ist passiert? Wo geschah es? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen? Zudem sollte man warten, ob es noch Rückfragen gibt. Auch ohne Personenschaden sollte die Polizei informiert werden, wenn ein hoher Sachschaden entstanden, ein ausländisches Fahrzeug beteiligt oder die Sachlage unklar ist, beziehungsweise wenn Unfallbeteiligte erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

Schaden dokumentieren und melden

Zur Dokumentation des Unfalls eignet sich der Europäische Unfallbericht, ein Dokument, das eigentlich in jedem Kfz mitgeführt werden sollte und das beispielsweise beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestellt oder heruntergeladen werden kann. Dieser Unfallbericht hilft, alle wichtigen Angaben und Informationen zu erfassen. Zusätzliche Fotos erleichtern die Klärung des Sachverhalts.

Wichtig: Man sollte am Unfallort kein Schuldeingeständnis abgeben, denn nicht immer liegt man mit seiner persönlichen Einschätzung richtig. Zudem sollte der Unfall innerhalb einer Woche der eigenen Kfz-Versicherung gemeldet werden – und zwar auch dann, wenn man keine Schuld hat. Außerdem sollte man sich als Beteiligter direkt bei der Kfz-Versicherung des Unfallgegners melden. Welche Versicherung dies ist, kann mithilfe des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0800 2502600 oder +49 40 300330300) geklärt werden.

Weitere Informationen, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist und welchen Versicherungsschutz die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung bietet, verdeutlicht die Broschüre „Versicherungen für Kraftfahrzeuge“ des GDV. Der herunterladbare Ratgeber „Unfall im EU-Ausland“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (EVZ) erklärt, worauf man bei Unfällen im europäischen Ausland achten sollte.



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