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Riester-Rente für alle Gehaltsgruppen

Wie viele Riester-Sparer entsprechende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen bekommen und wie hoch diese sind, zeigt eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Finanzen.

(verpd) Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Finanzen zu den Riester-Rentenverträgen belegen, dass fast zwölf Millionen Personen – vom Gering- bis hin zum Gutverdiener – diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen haben und auch davon profitieren. Das vom Staat ausgezahlte Fördervolumen, welches den Riester-Sparern zugutekommt, betrug allein im Jahr 2016 rund 3,9 Milliarden Euro.

Seit 2002 kann jeder Förderberechtigte eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages abschließen. Als Förderung gibt es eine Grundzulage von jährlich maximal 175 Euro – bis einschließlich 2017 waren es bis zu 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Riester-Sparer kindergeldberechtigt ist, werden zudem maximal 185 Euro – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es höchstens 300 Euro – pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für direkt Förderberechtigte sind bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien inklusive der Zulagen im Jahr steuerlich absetzbar.

Direkt förderberechtigt sind alle Rentenversicherungs-Pflichtigen und Beamten. Indirekt förderberechtigt sind die Ehepartner der direkt Förderberechtigten. Die maximalen Zulagen erhält ein Riester-Sparer, wenn er vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt – die erhaltenen Zulagen werden dabei mitberücksichtigt. Anderenfalls berechnen sich die Zulagen anteilig zum einbezahlten Beitrag inklusive Zulagen. Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) aktuelle Zahlen zur tatsächlich gewährten Riester-Förderung veröffentlicht.

11,89 Millionen Riester-Sparer erhielten staatliche Förderung

Demnach wurden im Jahr 2016 11,89 Millionen Riester-Sparern eine staatliche Förderung mit einer Gesamtförderhöhe von fast 3,9 Milliarden Euro zugesprochen. Endgültige Daten für 2017 und 2018 liegen laut BMF noch nicht vor. Von den knapp 11,89 Millionen Riester-Sparern, die eine staatliche Förderung erhielten, bekamen rund 58 Prozent Zulagen, knapp 41 Prozent Zulagen und Steuervergünstigungen und etwa ein Prozent ausschließlich eine Steuerentlastung.

Unter anderem erhielten von den Zulagenempfängern fast 10,98 Millionen Personen die Grundzulage sowie neben der Grundzulage knapp 4,09 Millionen Riester-Sparer eine Kinderzulage. Über 128.300 Riester-Sparer bekamen einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro, den es einmalig gibt, wenn man als Förderberechtigter bis vor dem 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

Im Detail erhielten von allen 10,98 Millionen Riester-Sparern, die eine Zulage erhielten, rund 53 Prozent die maximale Zulagenförderung, weil sie mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens inklusive der Zulagen in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Bei jedem Vierten lag die Zulagenhöhe entsprechend seinem eingezahlten Betrag zwischen 50 bis unter 100 Prozent der höchstmöglichen Förderung.

Alle Einkommensklassen profitieren

Insgesamt wurden im Jahr 2016 vom Staat für alle Zulagen rund 2,76 Milliarden Euro den jeweiligen Riester-Verträgen gutgeschrieben. Die Steuerentlastung für die Riester-Sparer betrug für das gleiche Jahr insgesamt knapp 1,14 Milliarden Euro.

Von den direkt Förderberechtigten, die Zulagen und/oder Steuervergünstigungen für ihren laufenden Riester-Vertrag erhielten, hatten jeweils rund 35 Prozent ein Jahreseinkommen unter 20.000 Euro und zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Bei fast 30 Prozent betrug das Jahreseinkommen ab 40.000 Euro. Dies zeigt, dass alle Riester-Sparer, egal ob Gering-, Durchschnitts- oder Gutverdiener, von der staatlichen Förderung profitieren, sofern sie einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr einbezahlen.

Inwieweit sich im individuellen Fall eine staatlich geförderte Riester-Rente lohnt oder ob zum Beispiel eine Rürup-Rente, die steuerlich gefördert wird, oder eine andere Altersvorsorgevariante sinnvoller ist, kann ein Versicherungsfachmann in einem Beratungsgespräch anhand von Berechnungen klären.



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