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Risikoloses Planschvergnügen für die Kleinen

Nach der aktuellen Ertrinkungsstatistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) häufen sich Badeunfälle insbesondere zwischen Juni und September. Wie Eltern ihre Kinder schützen können.
Laut einer Statistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) ertranken im vergangenen Jahr 383 Menschen in Deutschland, davon 18 Kinder unter 15 Jahren. Mehr als die Hälfte dieser Todesfälle ereignete sich in den Monaten von Juni bis September. Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern sind laut DLRG die häufigsten Ursachen für das Ertrinken von Kindern im heimischen Umfeld.

Eltern müssen daher besonders in der Sommer- und Urlaubszeit auf ihre Sprösslinge aufpassen, sofern sie am oder im Wasser sind. Dies betrifft jedoch nicht nur das Baden in Seen und offenen Gewässern. Auch Swimmingpools, Kinderbecken, flache Gartenteiche und selbst Regentonnen mit einer geringen Wasserhöhe bergen Risiken.

Spezifische Risiken für kleine und größere Kinder
Kleinkinder verlieren nach Erkenntnissen von Experten unter Wasser schnell die Orientierung. Da ihr Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt ist, besteht die Gefahr, dass ein kleines Kind selbst bei geringer Wassertiefe von gerade einmal 30 Zentimetern seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann.

Doch auch ältere Kinder sind gefährdet. Zum einen überschätzen sie sich häufig selbst, zum anderen unterschätzten sie die Risiken. Besonders gefährlich sind Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen. Eltern sollten daher verhindern, dass Kinder unbemerkt zu einem Gewässer gelangen können. Zusätzlich sollten sie ihren Sprösslingen immer wieder die Gefahren bewusst machen und sie beim Baden auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen.

Außerdem ist es sinnvoll, wenn Kinder möglichst früh schwimmen lernen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten. Auch bereits davor sollten sich Babys und Kleinkinder beispielsweise im Rahmen eines Baby-Schwimmkurses an den Aufenthalt im Wasser gewöhnen. Dies kann nicht nur überlebenswichtig sein, sondern ist auch gesund und fördert zudem die kindliche Entwicklung und das Selbstvertrauen, so Gesundheitsexperten.

Pflichten als Eigentümer und Mieter
Um eine Gefährdung der Kinder im eigenen Garten auszuschließen, sollten Bottiche und Regentonnen mit abschließbaren Deckeln gesichert sein. Wird das Planschbecken nicht mehr benutzt oder sind die Kinder nicht unter Aufsicht, ist es ratsam, das Wasser abzulassen. Für Schwimmbecken und Gartenteiche gibt es spezielle Schutzgitter, die für mehr Kindersicherheit sorgen. Beispielsweise kann ein direkt unter der Wasseroberfläche angebrachtes reißfestes Netz einen Teich sicherer machen.

Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um Abdeckungen handelt, die leicht abnehmbar sind, da Kinder auch hier daruntergeraten und ertrinken könnten. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme wäre die Umzäunung von Schwimmbecken oder Teichen mit absperrbaren Zugängen. Da Gefahrenquellen wie ein Teich oder ein Bach eventuell auch beim Nachbarn oder auf öffentlichem Gelände zu finden sind, sollten Türen und Übergänge zu anderen Grundstücken oder zur Straße so abgesichert werden, dass Kinder sie nicht öffnen oder überklettern können.

Auch Hauseigentümer oder Mieter ohne eigene Kinder müssen sich um eine kindersichere Umgebung bemühen. Ein Eigentümer eines Grundstücks oder auch ein Mieter, der dort wohnt, hat eine sogenannte Verkehrssicherungs-Pflicht auch auf seinem Grundstück. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann. Daher ist es wichtig, gegebenenfalls ein im Garten stehendes Schwimmbecken, einen Gartenteich oder auch eine Regentonne so abzusichern, dass keine Gefahr besteht, wenn Kinder unbemerkt auf das Grundstück gelangen. 

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