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Riskante Folgen eines Malheurs

Wer durch ein Missgeschick einen anderen schädigt, muss dafür aufkommen. Zwar ist nicht gleich jeder Schaden teuer und damit ein finanzielles Problem, doch die Gefahr besteht. Mit der passenden Versicherungspolice lässt sich dieses existenzielle Risiko verhindern.

(verpd) Nicht immer ist man voll konzentriert und manchmal unterschätzt man bestimmte Situationen. Wer deswegen das Hab und Gut anderer beschädigt oder gar andere Personen verletzt, muss für die entstandenen Schäden aufkommen, auch wenn er den Schaden nur versehentlich verursacht hat. Und das kann unter Umständen teuer werden. Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung sorgt jedoch dafür, dass eine Fahrlässigkeit des Versicherten nicht zum finanziellen Desaster für ihn wird.

Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon hat man als Fußgänger einen anderen umgestoßen, beim Besuch bei Freunden etwas heruntergeworfen oder auch mit dem Rad einen Unfall verursacht. Doch für alle Schäden, die man vorsätzlich oder aber auch fahrlässig verursacht, muss man gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit dem gesamten bisherigen und auch künftigen Einkommen und Vermögen haften. Insbesondere wenn durch ein Missgeschick eine Person verletzt wird, können die Schadenkosten immens sein, für die der Schädiger haftet.

Das reicht von den notwendigen medizinischen Behandlungskosten über Einkommensausfälle bis hin zu möglichen Rentenzahlungen aufgrund einer unfallbedingten Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit und einem Schmerzensgeld, das dem Geschädigten zusteht. Schnell können so die Schaden- und Schmerzensgeld-Forderungen, für die der Schadenverursacher haftet, dessen finanziellen Ruin bedeuten. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung lässt sich dies jedoch verhindern.

Versehentlich andere geschädigt

Hat jemand versehentlich einen Schaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflicht-Police – sofern er eine hat – die berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen des Geschädigten. Zudem wehrt eine solche Versicherung aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen Dritter, die an den Versicherten gestellt werden, ab. Sollte dazu ein Rechtsstreit notwendig sein, trägt die Privathaftpflicht-Versicherung beispielsweise die anfallenden Prozesskosten.

Versichert sind in einer solchen Police nicht nur der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer), sondern auch sein Ehepartner und die minderjährigen Kinder. Erwachsene Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise sofern sie noch zur Schule gehen oder ihre erste Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) absolvieren, mitversichert bleiben. Bei unverheirateten Paaren kann in den meisten Policen auch der Lebenspartner mitversichert werden, sofern man den Partner namentlich im Versicherungsvertrag mit aufnehmen lässt.

Die Versicherten haben unter anderem Versicherungsschutz für Schäden, die sie als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport zum Beispiel als Hobbyskifahrer oder -fußballer, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursachen. Die Police leistet auch für versicherte Eltern, die wegen einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für einen Schaden, den ihr Kind angerichtet hat, haften müssen.

Besonderer Schutz für den Versicherten

In der Privathaftpflicht-Police ist in der Regel auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses enthalten. Hat man zum Beispiel seine Räum- und Streupflicht bei Glatteis auf den Zugangswegen zum eigenen Einfamilienhaus fahrlässig nicht eingehalten und kommt deswegen jemand zu Schaden, leistet die Privathaftpflicht-Police.

In vielen Privathaftpflicht-Policen lässt sich der Versicherungsumfang gegen Aufpreis erweitern. So bieten viele Versicherer auch den Einschluss einer Forderungsausfall-Deckung optional mit an. Besteht eine derartige Vereinbarung, kommt der Versicherer für Schäden auf, die dem Versicherten von einem anderen zugefügt wurden und die der Schädiger selbst nicht bezahlen kann, weil dieser beispielsweise keine Privathaftpflicht-Versicherung und zahlungsunfähig ist.

Der Versicherer zahlt also die Schadenersatz-Forderungen, die der Versicherte an den Geschädigten hat, an den Versicherten selbst aus. Informationen zum Versicherungsumfang einer Privathaftpflicht-Police und den möglichen Zusatzeinschlüssen, enthält das Webportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie deren kostenlose Broschüre „Die private Haftpflichtversicherung“. Eine ausführliche und individuelle Beratung zum Thema gibt es beim Versicherungsfachmann.



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