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Rund 25.000 Unfalltote jährlich

Beim Thema Unfall denken die meisten in erster Linie an einen Verkehrsunfall. Allerdings sterben rund sieben bis acht Mal so viele bei Haushalts-, Arbeits- und sonstigen Unfällen wie bei einem Verkehrsunfall.

(verpd) Wie aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, sind in 2016 über 26.700 Menschen hierzulande durch einen Unfall ums Leben gekommen. Neben der Trauer haben viele Angehörige durch einen so unerwarteten Verlust nicht selten auch finanzielle Probleme. Denn meist reicht die gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, nicht aus, um den Einkommensverlust, der bei Paaren durch den Tod des Ehepartners oder bei Familien mit Kindern durch das Ableben eines Elternteils entsteht, auszugleichen.

Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, dass man nicht durch einen Unfall ums Leben kommt. Alleine in 2015 sind 24.646 Bürger und in 2016 26.718 Bürger hierzulande infolge eines Unfalles verstorben. Nur ein Achtel aller Unfalltoten in 2016 war auf einen Verkehrsunfall zurückzuführen – in den Jahren 2014 und 2015 war es jeweils rund ein Siebtel. Die meisten Unfallopfer kamen bei Haushalts-, Freizeit- und Arbeitsunfällen ums Leben.

Das größte tödliche Unfallrisiko sind Stürze – in über 50 Prozent der tödlichen Unfälle handelte es sich um Stürze. Dies zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes.

Viele Unfallopfer hatten das Rentenalter noch nicht erreicht

Etwa ein Viertel aller infolge eines Unfalles Verstorbenen waren jünger als 65 Jahre. Kommt bei Paaren beispielsweise der Ehepartner oder bei Familien mit kleinen oder noch in der Ausbildung befindlichen Kindern ein Elternteil ums Leben, trifft es die Hinterbliebenen oft doppelt hart. Sie müssen zum einen mit ihrer Trauer zurechtkommen und zum anderen drohen oftmals auch finanzielle Probleme durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen.

Der Grund für die finanzielle Misere ist häufig, dass eine gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern der tödlich Verunfallte überhaupt gesetzlich rentenversichert war und die Angehörigen einen Anspruch darauf haben, in der Regel nicht so hoch ist wie der bisherige Verdienst des Verunglückten.

So betrug die durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrente für Witwen, die 2017 Jahr erstmalig eine solche Rente bezogen haben, nur rund 617 Euro pro Monat. Die Witwerrente belief sich im Schnitt sogar auf nur 220 Euro monatlich. Bei der gesetzlichen Waisenrente waren es im Monat knapp 180 Euro.

Damit die Absicherung der Angehörigen ausreicht

Für eine ausreichende Absicherung der Angehörigen bietet die private Versicherungswirtschaft jedoch diverse Möglichkeiten zum Beispiel in Form einer privaten Unfall- und/oder Lebensversicherung an. So kann in einer privaten Unfallversicherung eine Geldsumme, die bei Unfalltod des Versicherten an seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird, vereinbart werden.

Eine private Lebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person, egal ob durch Unfall oder Krankheit, eine Todesfallleistung als Kapitalsumme oder – falls vereinbart – auch als Rentenzahlung an den im Vertrag festgelegten Angehörigen oder an die Erben. Oft kann in einer Lebensversicherung auch eine Unfalltod-Zusatzversicherung miteingeschlossen werden. Bei einem Unfalltod der versicherten Person erhöht sich dann die in der Lebensversicherung vereinbarte Todesfallsumme um den in der Unfalltodzusatz-Versicherung vereinbarten Faktor, zum Beispiel auf das Doppelte.

Grundsätzlich ist es wichtig, seine Angehörigen für den Fall des eigenen Ablebens – und zwar egal, ob infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit – in ausreichender Höhe finanziell abzusichern, damit die Hinterbliebenen danach weiterhin ihren Lebensstandard halten können. Ein Versicherungsfachmann berät zugeschnitten auf die individuelle Situation, welche Form der Hinterbliebenen-Absicherung und in welcher Höhe am sinnvollsten ist.



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