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Rund 90 Prozent der Babyboomer wollen früher in Rente gehen

Eine neue Studie zeigt, dass nicht einmal jeder zehnte Bürger, der der sogenannten Babyboomer-Generation angehört, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten möchte.

(verpd) Schon heute geht jeder Vierte früher in Rente, als es für die normale Altersrente eigentlich erforderlich wäre. Bei der nächsten Rentengeneration wünschen sich das laut einer aktuellen Umfrage der Bergischen Universität Wuppertal sogar rund 90 Prozent. Doch zum einen möchten viele in einem Alter in Rente gehen, bei dem es noch gar keine Altersrente, egal mit oder ohne Abschläge gibt. Zum anderen können sich viele einen frühzeitigen Ruhestand nach eigenen Angaben gar nicht leisten.

Der Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft der Bergischen Universität Wuppertal hat für eine repräsentative Studie mit der Bezeichnung „lidA“ in 2011, 2014 und 2018 insgesamt über 6.500 Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1965 befragt. 2018 wurde unter anderem nach dem gewünschten Renteneintrittsalter gefragt. Ein Ergebnis ist, dass nicht einmal jeder zehnte erwerbstätige Studienteilnehmer bis zum gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter für eine normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, warten will, um in den Ruhestand zu gehen.

Konkret wünschen sich sechs Prozent, dass sie vor, und 30 Prozent, dass sie zum 60. Lebensjahr in Rente gehen könnten. Weitere neun Prozent möchten mit 61 oder 62 Jahren und 26 Prozent mit 63 Jahren den Renteneintritt. Außerdem würden zudem drei Prozent gerne mit 64 Jahren und 15 Prozent mit 65 Jahren in Rente gehen. Nur ein Prozent wünschen sich einen Renteneintritt mit 66 Jahren, drei Prozent mit 67 Jahren und sechs Prozent mit 68 Jahren oder noch später.

Aus finanziellen Gründen kein vorzeitiger Renteneintritt

Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) haben in 2017 – Daten für 2018 liegen noch nicht vor – knapp 760.000 Bundesbürger erstmals eine gesetzliche Altersrente erhalten. Dabei ist etwa jeder vierte Neurentner vor der Altersgrenze für eine normale Altersrente in den Ruhestand getreten.

Laut der aktuellen lidA-Studie wollen jedoch künftig weniger als zehn Prozent der erwerbstätigen Babyboomer bis zum Renteneintrittsalter einer normalen Altersrente arbeiten.

Über dieses Renteneintrittsalter hinaus sind es nur sieben Prozent, die weiter erwerbstätig bleiben wollen. Allerdings gaben auch 55 Prozent der Befragten an, sich einen vorzeitigen Renteneintritt nicht oder eher nicht leisten zu können.

Altersrente mit 63 Jahren nur noch mit Abschlägen

Prinzipiell gilt, Anspruch auf eine Regelaltersrente hat nur der, der die geltende Altersgrenze erreicht hat und mindestens eine allgemeine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit) von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die normale Altersrente für alle, die ab 1947 bis 1964 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr schrittweise angehoben. Wer 1959 geboren wurde, kann zum Beispiel frühestens mit 66 Jahren und zwei Monaten eine Regelaltersrente in Anspruch nehmen, bei den ab 1964 Geborenen ist es das 67. Lebensjahr.

Nach den aktuellen verschiedenen gesetzlichen Altersrentenarten ist ein Rentenbezug vor dem 63. Lebensjahr – mit Ausnahme einer Altersrente mit Abschlägen für Schwerbehinderte – nicht möglich. Je nachdem, wie viel Wartezeit man in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann man mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen oder je nach Alter mit 63 bis 65 Lebensjahren eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Für eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen ist eine Wartezeit von 35 Jahren notwendig, um mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine normale Altersrente in Rente geht, nimmt man 0,3 Prozent Rentenabschlag in Kauf. Wer ab 1964 zur Welt kam, kann also 48 Monate vor der gesetzlich vorgegebenen Regelaltersgrenze eine Rente mit einer entsprechenden Abschlagshöhe von 14,4 Prozent beziehen.

Damit der Lebensstandard auch in der Rente gleich bleibt

Eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte – auch bekannt als Rente ab 63 – erhält man nur, wenn man eine Wartezeit von 45 Jahren hat. Allerdings wurde auch bei dieser Rentenart die Altersgrenze für alle ab 1953 Geborenen vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise verlängert.

Nur wer 1951 oder 1952 geboren wurde, konnte bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für einen 1959 Geborenen ist dies erst mit 64 Jahren und zwei Monaten und für alle nach 1964 Geborenen erst ab dem 65. Lebensjahr möglich, vorausgesetzt man hat die 45 Jahre Wartezeit. Doch egal ob mit oder ohne Abschläge, die Höhe der gesetzlichen Altersrente entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens, wie auch die Daten zum Nettorentenniveau des DRV belegen.

Wer also weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten noch seinen bisherigen Lebensstandard im Rentenalter absenken will, sollte vorzeitig privat vorsorgen. Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente tatsächlich sein wird und welche Vorsorgelösungen für den individuellen Bedarf sinnvoll sind, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.



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