ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Rund jeder Fünfte hat einen Riestervertrag

Wie aus einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, ist die Anzahl der aktuell bestehenden Riester-Rentenverträge, eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, weiterhin hoch.

(verpd) Seit fast 20 Jahren fördert der Staat die private Altersvorsorge in Form von Riester-Verträgen mit Zulagen und Steuervorteilen. Insgesamt bestehen aktuell rund 16,4 Millionen Riester-Verträge. Ein Großteil davon entfällt auf eine der vier möglichen geförderten Anlagevarianten.

Mit der gesetzlichen Rente alleine kann ein gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer seinen Lebensstandard im Alter in der Regel nicht halten. Denn das Nettorentenniveau liegt aktuell bei nur rund 48 Prozent und sinkt tendenziell noch weiter. Selbst ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang erwerbstätig war und gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge bezahlt hat, erhält aktuell im Schnitt weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Rente.

Bis 2030 kann das Nettorentenniveau sogar auf 43 Prozent absinken, bevor der Gesetzgeber laut einer gesetzlichen Vorgabe gegensteuern muss. „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass für die Versicherten Handlungsbedarf besteht, die Einkommen im Alter zu verbessern. Es ist daher ratsam, frühzeitig die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung zu nutzen, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im aktuellen Rentenversicherungs-Bericht 2020 betont.

Riester-Vertrag: So hoch ist die maximale Förderung

Eine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die im Jahr 2002 eingeführte Riester-Rente. Ein Altersvorsorge-Vertrag wird jedoch nur als Riester-Vertrag staatlich gefördert, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt und vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert ist. Unter anderem muss im Riester-Vertrag dem Riester-Sparer am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit eine lebenslange Rente zugesichert sein. Verträge, die seit Januar 2012 abgeschlossen werden, müssen mindestens bis zum 62. Lebensjahr bestehen, damit eine Rente ausgezahlt werden kann.

Förderberechtigt ist jeder gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte sowie deren Ehepartner, sofern er einen jährlichen Mindesteigenbetrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag einzahlt. Als Förderung wird einem Riester-Sparer jedes Jahr auf seinen Riester-Vertrag eine Grundzulage von maximal 175 Euro gutgeschrieben. Zudem gibt es für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder mit Geburtsjahr ab 2008 sind es jährlich bis zu 300 Euro.

Die volle Förderung gibt es, wenn der Riester-Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag entrichtet. Ein Riester-Vertrag kann aber auch die Steuerlast senken, denn die eingezahlten Beiträge inklusive der vom Staat gezahlten Zulagen können jährlich bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher als die dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen, kann dies zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung führen.

Welche Riester-Variante am häufigsten gewählt wurde

Für die Altersvorsorge mit einem Riester-Vertrag stehen folgende vier verschiedene Anlageformen zur Verfügung: Riester-Versicherungsverträge, Riester-Banksparverträge, Riester-Investmentfondsverträge und Wohn-Riester-Verträge.

Ende 2020 bestanden nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fast 16,4 Millionen Riester-Verträge – neuere Daten liegen noch nicht vor. Damit hat statistisch gesehen knapp jeder fünfte Bürger einen entsprechenden Vertrag.

Besonders beliebt sind dabei mit knapp 10,7 Millionen Verträge die Riester-Versicherungen. Die haben einen Gesamtanteil von über 65 Prozent an allen bestehenden Riester-Verträgen. Weitere 20 Prozent sind Riester-Investmentfondsverträge, fast elf Prozent Wohn-Riester-Verträge und nicht ganz vier Prozent Riester-Banksparverträge. Detaillierte Informationen zur staatlichen Förderung sowie Hilfe bei der Auswahl des individuell passenden Riester-Vertrages gibt es beim Versicherungsfachmann.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen