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Rund jeder neunte über 65-Jährige ist noch erwerbstätig

Die Zahl der älteren Erwerbstätigen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren hat sich zwischen 2006 und 2016 in etwa verdoppelt – dieser Trend wird voraussichtlich weiter anhalten.

(verpd) Die Zahl der Erwerbstätigen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren hat sich in den letzten zehn Jahren bis 2016 in etwa verdoppelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gingen elf Prozent dieser Altersgruppe im vergangenen Jahr einer Beschäftigung nach. Der Trend dürfte sich nach Angaben von Experten in diesem Jahr sogar weiter verstärken, da zum einen eine weitere Stufe auf dem Weg zur Rente mit 67 Jahren vollzogen wird. Zum anderen dürfte das Flexi-Rentengesetz, das Anreize für ein längeres Arbeiten setzt, erste Wirkung entfalten.

Im vergangenen Jahr waren 942.000 Personen der 65- bis 74-Jährigen noch erwerbstätig. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) jüngst auf Basis erster Ergebnisse des Mikrozensus mit. Dies entspricht einem Anteil von in etwa einem Neuntel in dieser Altersgruppe. Bei den Männern waren es 15 Prozent, bei den Frauen acht Prozent. Gegenüber dem Jahr 2006 hat sich damit die Zahl der erwerbstätigen Senioren im Rentenalter verdoppelt. Damals gingen sieben Prozent der Männer in dieser Altersgruppe und vier Prozent der Frauen noch arbeiten.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass seit dem Jahr 2012 die Grenze für die Regelaltersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben wird. Ende 2016 galt eine Altersgrenze von 65 Jahren und fünf Monaten. Über die Anzahl der Personen, die zwischen 65 und 65 Jahre und fünf Monate alt waren, wurden keine Angaben gemacht.

Erwerbstätigkeit Älterer bessert überwiegend die Rente auf

Für die meisten der noch arbeitenden Personen in der Altersgruppe zwischen 65 und 74 Jahren handelte es sich um einen Hinzuverdienst zur Rente. Die meisten (58 Prozent) lebten in erster Linie von der gesetzlichen Rente. Zudem bestritten rund drei Prozent ihren Lebensunterhalt durch Einkünfte von Angehörigen. Weitere etwa drei Prozent profitierten von Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung.

Für rund 37 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 65 und 74 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts. Im vergangenen Jahr lebten damit 346.000 Personen – das ist mehr als jeder Dritte – dieser Gruppe überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen.

Die Bundesregierung erhofft sich mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Flexi-Rentengesetz mehr Menschen dazu bewegen zu können, auch im höheren Alter noch in Teilzeit oder Vollzeit weiterzuarbeiten. Dafür wurden besondere Anreize geschaffen. Im Ergebnis erhofft man sich eine Dämpfung der demografischen Herausforderungen, die mit sinkenden Erwerbstätigenzahlen einhergehen.

Rentenversicherung informiert über Flexi-Rente

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat kürzlich die Broschüre „Flexirente: Das ist neu für Sie“ herausgegeben, die über die neuen Möglichkeiten der Flexi-Rente informiert. Sie kann kostenlos beim DRV bestellt oder online heruntergeladen werden. Durch die Flexirente können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente seit dem 1. Juli diesen Jahres 6.300 Euro im Jahr (14 mal 450 Euro) hinzuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei ihrer Altersrente kommt. Zuvor galt eine starre Monatsgrenze von 450 Euro, wobei zwei Mal bis zu 900 Euro abzugsfrei hinzuverdient werden durften.

Wie vor der Einführung der Flexirente gilt zudem weiter: Bezieher einer Altersrente, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Es gibt jedoch noch eine Neuerung: Bisher musste für einen Bezieher einer Regelaltersrente, der zusätzlich zum Rentenbezug arbeitet, der Arbeitgeber entsprechende gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge zahlen, nicht jedoch der Rentner. Die Rente erhöhte sich dadurch allerdings nicht.

Seit Anfang 2017 können nun auch Bezieher einer gesetzlichen Regelaltersrente mit einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit ihre Rente durch die freiwillige Zahlung von gesetzlichen Rentenbeiträgen erhöhen – in dem Fall steigern auch die Arbeitgeberbeiträge die gesetzliche Rente. Die Altersrente erhöht sich dann durch die vom Rentner als Arbeitnehmer und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungs-Beiträge jeweils ab der Rentenanpassung im darauffolgenden Jahr.

Mit Vorsorge den Lebensstandard sichern

Wer noch im Erwerbsleben steht und nicht vorhat, noch im Rentenalter weiterzuarbeiten, aber dennoch sicherstellen möchte, dass er auch im Alter nicht auf seinen bisherigen Lebensstandard verzichten muss, sollte frühzeitig eine sinnvolle Altersvorsorge aufbauen. Die gesetzliche Altersrente erreicht nämlich heute bereits nicht einmal die Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens.

Diese Rentenlücke kann jedoch über eine betrieblich sowie staatlich geförderte und/oder private Anlageform geschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass sowohl die Höhe der Rente einer zusätzlichen Altersvorsorge als auch der Rentenbeginn aus dieser Vorsorge auf das (gewünschte) Renteneintrittsdatum abgestimmt werden.

Wie hoch die voraussichtliche Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente des Einzelnen tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen infrage kommen, können beim Versicherungsexperten erfragt werden.



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