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Rund um das begleitete Autofahren ab 17 Jahren

Viele Jugendliche möchten am liebsten noch vor dem 18. Lebensjahr hinterm Steuer sitzen. Mit dem sogenannten BF17, dem Führerschein ab 17 Jahren, ist dies möglich – zumindest in Begleitung eines Erwachsenen im Auto. Welche Kriterien hier zu beachten sind.

(verpd) Seit einigen Jahren dürfen 17-Jährige in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren, sofern sie den entsprechenden Führerschein haben und bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Unter anderem ist es wichtig, dass auch die Kfz-Versicherung des benutzten Wagens entsprechend angepasst wird.

Jugendliche, die noch vor ihrer Volljährigkeit selbst einen Pkw fahren wollen, müssen dazu den sogenannten Führerschein BF17, was für „Begleitetes Fahren ab 17“ steht, erwerben. Damit können bereits 17-Jährige in Begleitung eines Erwachsenen selbst Auto fahren.

Der BF17 wurde eingeführt, um das überdurchschnittlich hohe Unfallrisiko, das von Fahranfängern statistisch belegt ausgeht, zu reduzieren. Ein Ziel ist es, dass der Jugendliche von den Erfahrungen und der Voraussicht des Begleiters profitiert. „Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Später, allein unterwegs, verursachen diese Jugendlichen etwa 20 Prozent weniger Verkehrsunfälle als Fahranfänger, die zuvor nicht am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben“, betont diesbezüglich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR).

Der Pkw-Führerschein mit 17 Jahren

Um den BF17 zu erwerben, muss der Jugendliche die normale Ausbildung für den Pkw-Führerschein der Klasse B oder auch der Klasse BE (Pkw mit Anhänger) in der Fahrschule absolvieren und die theoretische und praktische Fahrprüfung bestehen.

Mit dem Fahrschulunterricht beginnen können Jugendliche bereits ab einem Alter von 16,5 Jahren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVIT) darf die theoretische Prüfung maximal drei Monate und die praktische Prüfung höchstens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Hat man die Prüfung bestanden, darf man ab dem 17. Lebensjahr mit der entsprechenden „Prüfungsbescheinigung“ und der vorgeschriebenen Begleitung eines Erwachsenen selbst ein Auto fahren.

Was für den Begleiter gilt

Als Begleiter sind jedoch nur Erwachsene mit einem Mindestalter von 30 Jahren, die seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (bei älteren Führerscheinen der Klasse 3) besitzen und maximal mit einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) belastet sind, zugelassen. Der Begleiter darf zudem während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und muss eine Blutalkohol-Konzentration von unter der 0,5-Promillegrenze aufweisen. Für den Fahranfänger selbst gilt eine Null-Promille-Grenze bis zum 21. Lebensjahr. Eine Schulung für den Begleiter ist nicht vorgeschrieben.

Besonders wichtig ist jedoch, dass Begleitpersonen nicht ins Fahren eingreifen dürfen, denn sie sind keine Fahrlehrer und sollen sich auch nicht wie solche verhalten. Bei einem Unfall kann in der Regel nicht der Begleiter dafür verantwortlich gemacht werden. Die Begleiter werden namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen. Eine Beschränkung für die Anzahl der möglichen Begleiter gibt es nicht. Übrigens: Verantwortlich dafür, dass der Begleiter die vorgeschriebenen Kriterien einhält, ist der Fahranfänger selbst.

Fährt ein BF-17-Inhaber ohne Begleitung, begeht er einen Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, einen Punkt im FAER, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar sowie den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht. Eine erneute Fahrerlaubnis wird dann frühestens nach sechs Monaten ausgestellt, zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Umfassende Informationen zum Thema BF17 beziehungsweise begleitetes Fahren gibt es im Webauftritt www.bf17.de der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW).

Die Kfz-Versicherung muss angepasst werden

Da in vielen Kfz-Versicherungsverträgen ein Mindestalter der Fahrer, die den versicherten Pkw nutzen dürfen, festgelegt ist, ist es grundsätzlich notwendig, mit dem Versicherer zu vereinbaren, dass der Wagen im Rahmen des BF17 auch von einem Jugendlichen gefahren werden darf.

Einige Kfz-Versicherer erlauben das begleitete Fahren auch ohne Prämienaufschlag. Wird der Kfz-Versicherungsvertrag nicht entsprechend angepasst, kann es im Schadenfall zu Problemen mit dem Kfz-Versicherer kommen.

Endet das begleitete Fahren mit dem 18. Geburtstag des Fahranfängers, ist es notwendig, dass die Kfz-Versicherungspolice des genutzten Wagens keine Einschränkung hinsichtlich des Alters des Fahrerkreises aufweist. Eine Erweiterung des Fahrerkreises auf ab 18-Jährige ist in aller Regel mit einem Prämienaufschlag verbunden.



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