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Rund um die gesetzliche Krankenversicherung

Rund 70 Millionen Bürger, das sind circa 90 Prozent der Bevölkerung, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Eine neue Broschüre erklärt unter anderem, welche Leistungen den Versicherten zustehen und wann ein Krankenkassenwechsel möglich ist.

(verpd) Dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Rundumabsicherung im Krankheitsfall ist und diverse Therapien, Präventionsmaßnahmen sowie Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel nicht oder nur anteilig zahlt, ist vielen bekannt. Doch was im Detail übernommen wird und was nicht, wissen viele nicht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet nun mit einer umfassenden und kostenlos erhältlichen Broschüre jedem die Möglichkeit, sich fundiert über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den unterschiedlichsten Bereichen zu informieren.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der sozialen Pflege-, gesetzlichen Renten- und Arbeitslosen-Versicherung (Bundesagentur für Arbeit) sowie der gesetzlichen Unfallversicherung das fünfte Element der deutschen Sozialversicherung. Doch obwohl die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in der GKV versichert ist, wissen viele nicht genau, was und wann die gesetzlichen Krankenkassen, also die Träger der GKV, leisten.

Auch die Fragen, wann eine Pflichtversicherung in der GKV besteht, wie sich die entsprechenden Krankenversicherungs-Beiträge berechnen und wann ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, den Trägern der GKV, möglich ist, sind häufig nicht einfach zu beantworten. Für mehr Transparenz soll daher die im August 2017 überarbeitete, 177-seitige Broschüre „Ratgeber Krankenversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sorgen.

Von den Versicherungsbeiträgen und Krankenkassen …

„Durch einkommensabhängige, von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragene Beiträge, ergänzt durch einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln sowie persönliche Zusatzbeiträge, wird gewährleistet, dass das System solide finanziert ist, dass der Starke für den Schwachen eintritt und am Ende alle gut versorgt werden“, erklärt der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zuständige Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, im Vorwort.

Gröhe fährt fort: „In dieser Broschüre erfahren Sie, wie die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aufgebaut ist, welche Neuerungen es gibt und wie die Versorgung mit medizinischen Leistungen, etwa mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, funktioniert.“

Hierfür gliedert sich das Buch in vier Kapitel: Das erste informiert nicht nur über GKV-Beiträge und über mögliche Wahltarife und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch darüber, wer pflichtversichert ist und wer sich familienversichern und freiwillig versichern kann. Eingegangen wird ferner auf die Frage, wann und wie ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse möglich ist und inwieweit sowie in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland besteht.

… bis zu den Vorsorgemaßnahmen, Arznei- und Hilfsmitteln

Das zweite Kapitel geht ausführlich auf die medizinische Versorgung ein. Unter anderem wird erklärt, inwieweit Vorsorge-, Früherkennungs- und die Rehabilitations-Maßnahmen von der GKV übernommen werden.

Zudem gibt es Informationen zu den Patientenrechten, zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie zu den Angeboten für besondere Personengruppen wie Schwangere.

Im nächsten Kapitel dreht sich alles um die Arznei-, Hilfs- und Heilmittel. Unter anderem wird erklärt, welche Arzneien und Mittel nicht von der GKV bezahlt werden und wofür Zuzahlungen vom Patienten verlangt werden. Eine Zusammenstellung, welche Früherkennungs-Untersuchungen von der GKV übernommen werden, sowie Informationen zu den Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen runden das Kapitel ab.

Bürgertelefone

Abschließend werden im Ratgeber diverse Adressen, Webportale und Publikationen, die unter anderem weitere Informations-Möglichkeiten rund um die Themen Krankenversicherung, Gesundheit und Pflege bieten, aufgelistet.

Unter anderem werden auch die Telefonnummern der themenspezifischen Bürgertelefone des BMG genannt, an die sich jeder kostenlos wenden kann, wenn er Fragen zum jeweiligen Bereich hat. Im Detail sind dies unter anderem das Bürgertelefon zur Krankenversicherung (030/340606601), zur Pflegeversicherung (030/340606602) und zur gesundheitlichen Prävention (030/340606603).

Die Ausführungen zur privaten Krankenkasse fallen in der Broschüre mit gerade einmal fünf Seiten allerdings knapp aus. Ein Versicherungsvermittler kann Fragen hierzu klären. Er berät zum Beispiel darüber, inwieweit eine private Krankenzusatz-Versicherung die Leistungen der GKV ergänzen und so vorhandene Absicherungslücken und Kostenrisiken schließen kann oder wann eine private Krankenvollversicherung möglich ist.



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