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Rundumschutz für das eigene Haus

Wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer ist, verdeutlichen die 5,2 Milliarden Euro, die die Versicherer alleine 2017 für versicherte Schäden an betroffenen Häusern gezahlt haben.

(verpd) Es gibt einige Risiken, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat, wie Sturm, Hagel oder Brand durch Blitzschlag. Allerdings können diese Gefahren ein Wohngebäude erheblich schädigen oder komplett zerstören. Eine Gebäudeversicherung bietet bei Gebäudeschäden, die durch solche und auch andere Risiken verursacht werden, zumindest einen finanziellen Schutz.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) leisteten die Wohngebäudeversicherer 5,21 Milliarden Euro für rund 2,31 Millionen gemeldete Schäden an versicherten Wohnhäusern. Davon waren die häufigsten, nämlich 1,14 Millionen gemeldete Fälle, Schäden, die durch ein bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Deren Schadenhöhe belief sich insgesamt auf 2,76 Milliarden Euro. Sturm und Hagel verursachten 850.000 Schäden mit einer gesamten Schadenhöhe von rund 1,11 Milliarden Euro.

In 200.000 Fällen war Feuer die Schadenursache. Die Versicherer zahlten diesbezüglich 1,04 Milliarden Euro. Außerdem wurden 40.000 Elementarschäden gemeldet, also Schäden, die zum Beispiel durch Überschwemmung, Hochwasser oder Lawinen verursacht wurden. Die Schadenhöhe betrug 160 Millionen Euro. Je Schadenfall war die Schadenhöhe mit 5.038 Euro bei Brandschäden am höchsten. Danach folgen Elementarschäden mit 3.830 Euro, Leitungswasserschäden mit 2.408 Euro und Sturm oder Hagelschäden mit 1.315 Euro je versicherten Schadenfall.

Absicherung vom Sturm- und Brand- bis hin zum Graffitischaden

Insbesondere ein Brand – beispielsweise verursacht durch einen Blitzschlag oder einen technischen Fehler an einem Haushaltsgerät –, eine Überschwemmung oder ein starker Sturm können sogar zur kompletten Zerstörung des Eigentums führen. Die Fakten zeigen, dass es für einen Hausbesitzer schnell teuer bis hin zu existenzgefährdend werden kann, wenn seine Immobilie durch eines der genannten Risiken beschädigt wird und er keine Wohngebäude-Versicherung hat.

Eine solche Police leistet beispielsweise für Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, also zum Beispiel Leitungswasser, das durch ein gebrochenes Zuleitungsrohr ausgetreten ist, entstanden sind.

In einigen Policen lässt sich der Standardschutz optional erweitern und beispielsweise weitere Risiken wie Glasbruch-, Überspannungs-, Rauch- und Rußschäden sowie Schäden durch Rohrbrüche von Ableitungsrohren auch auf oder außerhalb des Grundstücks teils gegen Aufpreis mitversichern. Selbst Schäden, die durch Tierbiss an Anlagen und Leitungen, durch Vandalismus wie Graffiti am Gebäude oder durch einen Diebstahl an von außen an die Immobilie angebrachten Sachen entstanden sind, können in manchen Gebäude-Versicherungen mit abgesichert werden.

Wenn das Eigenheim überschwemmt wird

Auch Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden, sind bei manchen Policen mit einer Zusatzprämie versicherbar. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, wenn man den Zulauf seiner nicht angeschalteten Waschmaschine beim Verlassen des Hauses nicht abstellt, obwohl die Maschine über kein Aquastopp-System verfügt. Auch wer einen Raum, in dem eine brennende Kerze steht, beispielsweise eine halbe Stunde verlässt, ohne die Flamme zu löschen, handelt grob fahrlässig.

Bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden kann der Gebäudeversicherer normalerweise die Entschädigungsleistung anteilig um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kürzen. Besteht eine Vereinbarung, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert sind, gibt es keine derartige Kürzung im Schadenfall.

Besonders wichtig ist der zum Teil optional angebotene Einschluss von Elementarrisiken. Versichert sind hier Schäden durch Überschwemmungen, durch Schneelast, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Erdbeben oder Überflutungen infolge Starkregen oder Rückstau. Insgesamt besteht laut GDV hierzulande gerade einmal für 41 Prozent der Gebäude eine Elementarschaden-Versicherung, obwohl für fast alle ein solcher Versicherungsschutz möglich wäre.

Ein Neubau kostet um einiges mehr als früher

Üblicherweise sind in einer Gebäudeversicherung das Haus sowie fest eingebaute Gebäudebestandteile und -zubehör wie Dach, Mauerwerk, Wände, Böden bis hin zu Einbaumöbeln, Sanitäranlagen, die Zentralheizung, fest verklebte Teppichböden, Markisen und Antennen versichert. Nebengebäude wie Garagen, Carports und Müllhäuschen können in vielen Policen teils gegen Aufpreis in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Erstattet werden vom Versicherer je nach Schadenausmaß die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten Teile.

Eine wichtige Vereinbarung in der Police für eine umfassende Absicherung ist, dass im Schadenfall der Neuwert der beschädigten Sachen bei der Ermittlung der Schadenleistung zugrunde liegt. Nur dann wird im Schadenfall die durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung der versicherten Sachen nicht berücksichtigt. Wer vor 20 oder 30 Jahren ein Haus neu gebaut hat, müsste nämlich für ein gleichartiges Haus heute ein X-faches mehr bezahlen, da unter anderem die Handwerkerkosten und Materialpreise im Vergleich zu früher erheblich gestiegen sind.

In der Regel kann dazu bei den meisten Policen ein sogenannter gleitender Neuwert vereinbart werden, der sicherstellt, dass sich die Versicherungssummen automatisch laufend an die aktuellen Bau- und Materialpreise anpassen.

Selbst Hotel- oder Mietausfallkosten sind absicherbar

Neben der Wiederherstellung oder dem Ersatz von beschädigten Sachen können teils optional auch schadenbedingte Kosten bis zu einer in der Police vereinbarten Höhe versichert sein. Dazu zählen beispielsweise Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten und, wenn das Haus für eine gewisse Zeit unbewohnbar ist, eventuell auch Hotel- oder Mietausfallkosten.

Wer eine Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude hat, kann diese meist optional ebenfalls über die Gebäudeversicherung mit absichern. Es gibt speziell für diese Anlagen aber auch separate Versicherungspolicen, die einen Allroundschutz bieten, bei dem selbst Schäden durch Vandalismus, Sabotage sowie Konstruktions- und Materialfehler mitversichert sind.

Hintergrund-Informationen zur Wohngebäudeversicherung enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“ des GDV. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, welcher Versicherungsschutz für die eigene Immobilie sinnvoll ist und worauf man im Schadenfall achten sollte.



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