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Rundumschutz für den Neuwagen

In der Regel kostet ein neuer Pkw zwischen ein bis drei Jahresgehälter eines Durchschnittsverdieners. Es wäre daher für die meisten Neuwagenbesitzer ein finanzielles Problem, wenn sie nach einem selbst verschuldeten Unfall den dabei entstandenen Schaden selbst bezahlen müssten oder nach einem Diebstahl nur noch einen Teil des Kaufpreises erstattet bekämen.
Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz erhält ein Pkw-Besitzer keinen Cent, wenn ihm sein Fahrzeug gestohlen wird. Auch wer fahrlässig einen Unfall verursacht, bei dem der eigene Wagen beschädigt wird, muss ohne den passenden Versicherungsschutz selbst für seinen eigenen Schaden aufkommen. Selbst, wenn ein anderer den Unfall verursacht, aber nicht zur Haftung herangezogen werden kann, weil er beispielsweise unerkannt flüchtete, bleibt der geschädigte Autobesitzer auf den Reparaturkosten sitzen.

Auch Schäden durch Überschwemmung, Sturm oder andere Naturereignisse werden nur erstattet, wenn der Pkw-Besitzer einen entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nämlich nur für Schäden auf, die mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht wurden. Sie übernimmt aber auch die Kosten, wenn ein Dritter unberechtigte oder unangemessene Schadensforderungen im Zusammenhang mit dem versicherten Wagen stellt.

Absicherung der Schäden am eigenen Fahrzeug
Prinzipiell ist für jeden, der sich ein fabrikneues oder auch teures gebrauchtes Fahrzeug anschafft, oder der nach einem Totalschaden aus finanziellen Gründen kein vergleichbares Fahrzeug kaufen könnte, eine Vollkasko-Versicherung empfehlenswert. Sie erstattet Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden. Die Vollkasko deckt aber auch Schäden ab, die von einem Dritten, der nicht zum Schadenersatz herangezogen werden kann, verschuldet wurden.

In der Vollkasko-Police ist automatisch auch die Teilkasko-Versicherung enthalten. Diese tritt beispielsweise ein, wenn das eigene Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung sowie bei einem Unfall mit Haarwild beschädigt wurde oder Glasbruchschäden vorliegen.

Wichtig: Bei vielen Kfz-Kaskotarifen wird bei einem Totalschaden oder beim Verlust des Pkws durch Diebstahl oft nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles, erstattet. Neufahrzeuge verlieren jedoch oftmals bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.

Besonderheit: Neuwagen
Bei einer Kaskoversicherung, die nur den Marktwert erstattet, müsste der Besitzer eines Neuwagens wegen des schnellen Wertverlustes seines Pkws mit erheblichen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Kaufpreis rechnen. Wer einen Neuwagen hat, sollte daher darauf achten, dass in der Vollkasko-Versicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel miteingeschlossen ist.

Nur dann erhält der Kfz-Besitzer nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls den Neuwert erstattet, wenn das Schadenereignis je nach Vertragsvereinbarung innerhalb sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monaten nach dem Kauf eingetreten ist.

Zusätzlich kann auch vereinbart werden, dass der Neupreis selbst dann erstattet wird, wenn die Reparaturkosten nach einem Kaskoschaden innerhalb der festgelegten Zeitspanne bereits einen gewissen Betrag, zum Beispiel 70 oder 80 Prozent des Neupreises, überschreiten. 

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