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Rundumschutz für den Pkw im Urlaub

Wer mit dem Auto verreisen möchte und zumindest für die Reisedauer mit einer Vollkaskoversicherung einen bestmöglichen Schutz für seinen Wagen wünscht, sollte vergleichen, inwieweit sich ein zeitlich begrenzter Schutz gegenüber einem dauerhaften Rundumschutz lohnt.

(verpd) Ist man mit dem Auto viel unterwegs, zum Beispiel während einer Urlaubsreise, erhöht sich auch das Risiko, selbst einen Unfall zu verursachen oder an einem Unfall beteiligt zu sein. Gerade im Ausland ist es jedoch nicht immer einfach, einen Unfallschaden von einem anderen Unfallverursacher ersetzt zu bekommen. Viele wünschen sich daher gerade für Reisen eine Vollkaskoversicherung, die unter anderem den Schaden am eigenen Auto erstattet. Wer allerdings nur für eine Urlaubsreise einen solchen Rundumschutz abschließt, muss zum Teil mehr zahlen als für einen ganzjährigen Vollkaskoschutz.

Hat man für seinen Pkw eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ersetzt diese die Reparaturkosten und maximal den Fahrzeugwert, wenn das Auto bei einem Unfall oder von anderen beschädigt wurde. Beim Unfall ist es egal, ob es sich um einen fahrlässig selbst verschuldeten Unfall handelt oder ob vom Unfallverursacher keine Entschädigung zu erwarten ist. So kommt es immer wieder vor, dass ein Unfallverursacher unerkannt Fahrerflucht begeht und damit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden kann.

Ereignet sich ein Unfall im Ausland, erfolgt die Schadenregulierung in der Regel nach dem Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Landes, in dem sich der Unfall ereignete. In manchen Ländern erhält ein Unfallgeschädigter deutlich weniger Schadenersatz für ein beschädigtes Auto als in Deutschland. Wer jedoch glaubt, dass es kostenmäßig sinnvoll ist, sein Auto nur für die Dauer einer Reise mit einer Vollkaskoversicherung abzusichern, der kann sich irren.

Eine Jahrespolice kann unter Umständen …

Zwar ist es bei vielen Kfz-Versicherern möglich, einen Vollkaskoschutz nur für die Dauer einer Reise, mindestens jedoch für einen vollen Kalendermonat zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, allerdings kann dies sogar teurer sein als ein kompletter Jahresschutz. Denn die Beitragsberechnung eines zeitlich begrenzten Vollkaskoschutzes erfolgt je nach Versicherer unterschiedlich.

Im ungünstigsten Fall wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif berechnet, das heißt, es werden die anteilige Jahresprämie für eine Vollkaskoversicherung sowie ein Aufschlag, und zwar ohne Anrechnung eines bei der Vollkasko sonst üblichen Schadenfreiheitsrabatts (SFR) verlangt. Für eine bereits vor dem Einschluss der Vollkasko bestehende Teilkaskoversicherung gibt es hier oftmals keinen Prämiennachlass.

Sinnvoller als dieser mitunter teure kurzfristige Schutz kann eine ganzjährige Vollkaskoversicherung sein. Eine ganzjährige Vollkasko kann selbst kurz vor dem Urlaub in den bestehenden Kfz-Vertrag miteingeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt die Prämienberechnung nicht in Form eines Kurztarifzuschlags, sondern es wird für die Beitragsrechnung der SFR berücksichtigt, der – sofern man noch keine Vollkasko hatte – normalerweise dem SFR der Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht.

… günstiger sein als ein zeitlich begrenzter Vollkaskoschutz

Zudem entfällt bei einem Jahresvertrag im Vergleich zu einer Kurztarifabrechnung eine zusätzliche Prämie für den eventuell bereits vorhandenen Teilkaskoschutz, da dieser schon im Vollkaskoschutz enthalten ist. Damit kann ein jährlicher Vollkaskoschutz sogar günstiger sein als eine zeitlich begrenzte Vollkaskoabsicherung. Besteht ein sehr guter SFR in der Kfz-Haftpflichtversicherung, kann der Prämienunterschied zwischen einem Vollkaskobetrag und einer bereits bestehenden Teilkasko, deren Prämie unabhängig vom SFR berechnet wird, sogar nur marginal teurer sein.

Dadurch wäre der bessere Schutz selbst bei älteren Fahrzeugen, wenn überhaupt, nur geringfügig teurer, als wenn nur eine Teilkaskoversicherung bestehen würde.

Wer nur für den Urlaub eine Vollkasko für sinnvoll erachtet, sollte zudem bedenken: Wenn die Beschädigung des Autos im Ausland ein finanzielles Problem darstellen würde, trifft dies auch bei einem entsprechenden Schaden im Inland zu. Denn auch in Deutschland kann durch die eigene Unachtsamkeit oder durch Unbekannte ein Schaden am Pkw entstehen, den man unter Umständen selbst tragen muss. Eine bestehende Vollkaskoversicherung übernimmt diese Schäden im Inland und je nach vereinbarten Geltungsbereich auch im entsprechenden Ausland.

Speziell für Auslandsreisen

Wer ins Ausland reist, sollte nicht nur eine Kfz-Haftpflicht- und gegebenenfalls eine Vollkaskoversicherung haben, sondern auch eine sogenannte Auslandsschutz-Versicherung. Dies ist ein meist optional in der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung einschließbarer Zusatzschutz, bei dem der Autofahrer, wenn er mit seinem Pkw unschuldig im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, so gestellt wird, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Besteht ein solcher Zusatzschutz, übernimmt der eigene Kfz-Versicherer bei einem Auslandsunfall die komplette Schadenregulierung und kommt zudem für den eigenen erlittenen Schaden so auf als sei der Unfallverursacher in Deutschland versichert. Da in einigen Ländern die Schadenersatzpflicht der dort ansässigen Kfz-Versicherer deutlich niedriger ist als in Deutschland, ist dies ein wichtiger Vorteil.

So sind zum Beispiel die Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung in einigen Ländern niedriger als in Deutschland. In manchen Ländern werden beispielsweise unfallbedingte Wertminderungen, Gutachterkosten, Nutzungsausfall- und/oder Mietwagenkosten oder sogar Schmerzensgelder nicht oder in einem deutlich geringeren Maße als in Deutschland von den dort ansässigen Kfz-Versicherern erstattet.



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