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Rundumschutz für Kinder

Die meisten Kinderunfälle passieren statistisch gesehen während der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift jedoch nur bei Unfällen, die sich im Rahmen des Schulunterrichts oder während des Kindergarten-Aufenthaltes sowie auf dem Hin- oder Rückweg zum Kindergarten oder zur Schule ereignen. Es gibt allerdings Versicherungslösungen von privaten Versicherern, die eine lückenlose Absicherung bieten.
Kinder, die in der Freizeit, also beim Spielen, beim Sport, zu Hause oder im Straßenverkehr verunfallen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zwar werden nach einem Unfall, der nicht durch einen anderen verursacht wurde, zumindest die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen. Doch für unfallbedingte Folgekosten, wie sie zum Beispiel durch eine unfallbedingte Invalidität des Kindes für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung notwendig werden, müssen die Eltern selbst aufkommen.

Aber selbst wenn ein gesetzliche Unfallschutz besteht, wie dies bei Unfällen in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg von oder zur Unterrichts- oder Betreuungseinrichtung der Fall ist, werden nicht alle Kosten, die aufgrund eines Unfalles anfallen können, übernommen. Zudem sind die gesetzlich festgelegten Leistungen in der Höhe beschränkt.

Absicherung rund um die Uhr

Eine umfassende Absicherung ist jedoch mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung möglich. Sie bietet nicht nur weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz, sondern auch die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall ist individuell wählbar. Damit lassen sich nicht nur der Lebensunterhalt des Kindes auf Dauer sichern, sondern auch die Kosten für eventuell notwendige Umbaumaßnahmen abdecken.

Zudem können weitere Leistungen, wie ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse für kosmetische Operationen oder die Erstattung sonstiger anfallender Kosten nach einem Unfall, wie Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, meist optional vereinbart werden.

Mit einer Kinder-Invaliditäts-Versicherung kann ein Kind nicht nur für den Fall eines dauerhaften Gesundheitsschadens nach einem Unfall, sondern auch infolge einer Krankheit abgesichert werden. Hierzu kann eine Rente, eine Einmalsumme oder eine Kombination aus beiden, die bei einer durch Krankheit oder Unfall verursachten dauerhaften Invalidität ausbezahlt wird, individuell vereinbart werden.


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