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Schiff ahoi – mit Sicherheit

Wer ein Motor- oder Segelboot kauft, gibt nicht selten einen fünf- oder sechsstelligen Betrag aus. Doch auch Reparaturen nach einem selbst verschuldeten Unfall oder infolge einer Schädigung durch einen Unbekannten sind meist kostenintensiv. Die finanzielle Existenz steht sogar auf dem Spiel, wenn man als Schiffsführer oder -eigentümer einen anderen schädigt und der Unfallgegner beispielsweise bleibende Gesundheitsschäden davonträgt. Derartige Risiken lassen sich mit einer Wassersport-Versicherung abmildern.
Schäden am eigenen Boot kann der Eigentümer mit einer Boots-Kaskoversicherung absichern. Sie gilt für alle fest eingebauten Teile wie Maschine, Motor oder Schraube. Versichert sind Beschädigungen, Diebstahl, Verlust oder Kentern und Sinken. Auch Transportschäden sowie Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten sind gedeckt.

Außer den eigenen Sachschäden können aber auch hohe Schadenersatz-Forderungen auf einen Bootsführer oder -eigentümer zukommen. Denn dieser haftet in unbegrenzter Höhe, wenn bei einem selbst verschuldeten Unfall andere Personen verletzt oder deren Eigentum beschädigt wird.

Andere Länder, andere Pflichtversicherungen
Kein Skipper sollte daher nie ohne eine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung in See stechen, auch wenn diese nach deutschem Recht nicht vorgeschrieben ist. Anderenfalls müssten die Schäden aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Im schlimmsten Falle wird sogar gepfändet, wenn keine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Haftpflichtversicherung reguliert aber nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab. In einigen europäischen Ländern wie in Italien oder Kroatien ist die Haftpflichtversicherung für Motorboote übrigens Pflicht.

Großzügige Versicherungssumme
Wichtig ist insbesondere eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Sach- und auch Personenschäden.

Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen, können schnell mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden. Hat man eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, muss man den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Absicherung bei angemieteten Booten
Die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird normalerweise nur vom Eigentümer oder dem Vermieter abgeschlossen. Wer ein Boot mietet, sollte sich deshalb vorher vergewissern, dass diese auch wirklich für das angemietete Boot existiert und den jeweiligen Bootsführer mit einschließt.

Denn die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden aus Bootsunfällen in der Regel nicht auf. Ausnahme: Vereinzelte Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, eine bereits bestehende Privathaftpflicht-Police kostenfrei zu erweitern – beispielsweise für Inhaber von Bootsführerscheinen oder Mitglieder in Bootsvereinen. 

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