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Schutz für Bootsführer und -besitzer

Wer ein Schiff besitzt oder ein eigenes oder gemietetes Boot steuert, ist diversen Risiken ausgesetzt. Unter anderem kann zum Beispiel ein selbst verschuldeter Unfall zu teuren Schäden am Schiff, aber auch zu hohen Forderungen von möglichen Geschädigten führen.

(verpd) Bootsunfall, Regattaschaden, Malheur im Winterlager oder auch Unwetterschaden – nach solchen Ereignissen kann für den Schiffsbesitzer, aber auch für den Bootsführer das Hobby schnell zum finanziellen Desaster werden. Eine entsprechende Absicherung bieten jedoch die passenden Wassersport-Versicherungen.

Ein Motor- oder Segelboot ist in der Regel kein Schnäppchen in der Anschaffung. Zudem kann es auch kostspielig werden, wenn das eigene Schiff beschädigt wird und kein anderer für den Schaden aufkommt. Dieses Risiko besteht zum Beispiel bei einem selbst verschuldeten Unfall, bei Schäden durch Kentern, Sinken, Brand, Sturm und/oder Hagel bis hin zu Vandalismus- oder gar Diebstahlschäden durch Unbekannte.

Bootsbesitzer können jedoch ihr Schiff und in der Regel auch alle fest an- oder eingebauten technischen Einrichtungen und Maschinenteile durch eine Boots-Kaskoversicherung absichern. Eine solche Police gewährt je nach vereinbartem Versicherungsumfang einen Kostenschutz bezüglich der oben genannten Schadensrisiken. In manchen Policen können zudem auch Slip-, Dock-, Werft- und/oder Winterlagerrisiken sowie Transportschäden aber auch Entsorgungs- und/oder Wrackbeseitigungskosten mitversichert werden.

Wenn mit dem Boot andere geschädigt werden

Ein Bootseigner hat neben der Gefahr, dass sein Schiff beschädigt werden kann, aber noch ein anderes Risiko: Richtet beispielsweise ein nicht ordnungsgemäß vertäutes Schiff einen Schaden an, haftet der Schiffseigentümer dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Vermögen. Auch ein Bootsführer oder ein Skipper unterliegt diesem sogenannten Haftungsrisiko. Verursacht ein Freizeitkapitän einen Bootsunfall, egal ob mit einem eigenen oder gemieteten Schiff, haftet er ebenfalls unbegrenzt für die dabei entstandenen Personen- oder Sachschäden anderer.

Bootsführer und auch Bootsinhaber können sich jedoch mit einer Wasserfahrzeug- oder Boots-Haftpflichtversicherung vor diesem existenziellen Kostenrisiko in zweifacher Weise schützen. Eine solche Police übernimmt zum einen berechtigte Schadenersatzansprüche, die ein Geschädigter gegenüber dem Bootsführer, Skipper und/oder Schiffseigentümer gestellt hat, wehrt aber zum anderen auch überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab.

Auch wenn dieser Versicherungsschutz nach deutschem Recht (noch) nicht vorgeschrieben ist, sollte man wegen des existenziellen Risikos als Skipper, Bootsführer oder Bootsinhaber unbedingt darauf achten, dass eine solche Police für das jeweilige Schiff besteht. Dabei sollte auch die vereinbarte Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden ausreichend hoch ist. Reicht nämlich die Versicherungssumme der Bootshaftpflicht-Police nicht aus, um einen entstandenen Schaden komplett zu begleichen, muss der Bootsführer oder Skipper den Differenzbetrag selbst bezahlen.

Für Skipper und für Schiffstouren im Ausland

Zwar besteht für die meisten Charterboote in der Regel eine Bootshaftpflicht-Versicherung, wer als Skipper aber auf Nummer sicher gehen will, dass der Versicherungsumfang und die Versicherungssummen ausreichen, kann auch eine Skipperhaftpflicht-Police abschließen. Zudem sollte der Skipper darauf achten, dass für das gemietete oder geliehene Boot ein Kaskoschutz besteht.

Denn auch in einer bestehenden Privathaftpflicht-Police sind selbst verursachte Schäden an einem gemieteten oder geliehenen Boot in der Regel nicht mitversichert. Tipp: In einigen Skipperhaftpflicht-Policen können auch Schäden an einer geliehenen oder gecharterten Jacht, für die der Skipper haften muss und die nicht vorsätzlich verursacht wurden, bis zur in der Police festgelegten Höhe zum Teil gegen Aufpreis mitversichert werden.

Wer ein Boot hat oder führt und damit auch im Ausland unterwegs sein möchte, muss darauf achten, dass zum Beispiel in einigen europäischen Ländern wie in Italien und Kroatien eine Wassersport-Haftpflichtversicherung für Motorboote Pflicht ist. Diese ist mit einem entsprechenden Auslandszertifikat (früher: Blaue Karte) nachzuweisen, das in der Regel der Versicherer ausstellt. Für Italien ist seit Herbst 2017 im Übrigen eine Mindest-Versicherungssumme von 6,07 Millionen Euro für Personen- und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden vorgeschrieben und nachweispflichtig.



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