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Schutzschirm für Auszubildende

Ein Auszubildender, der für bestimmte Risiken keinen eigenen Versicherungsvertrag hat, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. In einigen Bereichen kann er sich jedoch eine eigene Police sparen, da er über einen bestehenden Versicherungsschutz der Eltern mitversichert ist.

(verpd) Ein Auszubildender ist über eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung der Eltern kostenfrei mitversichert, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Auch bei der Hausrat- und Rechtsschutzversicherung gibt es entsprechende Regelungen. Allerdings existieren auch Risiken, für die Auszubildende eine eigene Versicherungspolice benötigen, um gegen teils existenzielle Gefahren ausreichend abgesichert zu sein.

Schon als Auszubildender gibt es zahlreiche Risiken, die zum finanziellen Ruin führen können. Daher ist es wichtig, bereits in jungen Jahren auf einen ausreichenden und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu achten.

Während selbst volljährige Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen in manchen Versicherungsverträgen der Eltern kostenlos mitversichert bleiben, müssen die jungen Leute für bestimmte Gefahren eine eigene Police abschließen, um ausreichend abgesichert zu sein.

Privathaftpflicht-Police der Eltern spart Geld

Eine der wichtigsten Versicherungspolicen für Jung und Alt ist die Privathaftpflicht-Versicherung. Denn wer einen anderen versehentlich schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe – und zwar mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen. Wer beispielsweise während eines Besuchs bei einem Bekannten versehentlich ein Glas mit Rotwein auf dessen Couch kippt oder als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Unfall im Straßenverkehr verursacht, muss für den verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufkommen.

Eine bestehende Privathaftpflicht-Police übernimmt solche Schäden, die der Versicherte fahrlässig verursacht hat, wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen, die an den Versicherten von Dritten gestellt werden, ab. Haben die Eltern eine Privathaftpflicht-Versicherung, besteht in der Regel eine kostenfreie Mitversicherung für die minderjährigen Kinder.

Aber auch volljährige, unverheiratete Kinder, die noch in der ersten Berufsausbildung sind, bleiben in der Regel kostenfrei mitversichert. In manchen Policen dürfen die Kinder dazu jedoch ein in den zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegtes Alter – meist bis zum 25. oder 27. Lebensjahr – noch nicht überschritten haben.

Kostenschutz bei Streitigkeiten

Auch in einer Privat- und Berufs-Rechtsschutz-Versicherung sind volljährige Kinder weiterhin bei einer bestehenden Police der Eltern versichert, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Je nach Vertragsvereinbarung sind in einigen Policen unverheiratete, volljährige Kinder solange mitversichert, bis sie die Erstausbildung beendet haben und sonst keine Berufstätigkeit ausüben. In anderen Policen sind erwachsene, ledige Kinder kostenlos mitversichert, wenn sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit, für die sie ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, ausüben.

Die Ausbildungsvergütung zählt hier nicht dazu, das heißt, Kinder während der Ausbildung sind auch mitversichert. In manchen Policen gibt es zudem eine Altersbeschränkung für die kostenlose Mitversicherung bis zum 25. oder 27. Lebensjahr. Hat man als Auszubildender einen eigenen Führerschein oder ein auf sich angemeldetes Kfz, ist ein eigene Fahrer-Rechtschutz-Police oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police sinnvoll.

In vielen Verkehrsrechtsschutz-Policen der Eltern ist nämlich ein volljähriges Kind in seiner Eigenschaft als Fahrer nur versichert, sofern es mit einem auf die Eltern angemeldeten Kfz fährt. Nutzt der Azubi jedoch ein Auto, das auf ihn selbst zugelassen und nicht im Rechtsschutzvertrag der Eltern versichert ist, oder ist er mit dem Kfz eines Freundes, für das keine Rechtsschutz-Versicherung besteht, unterwegs, besteht kein Rechtsschutz über die elterliche Verkehrsrechtsschutz-Police.

Weg von zuhause

Für die Mitversicherung bei der Privathaftpflicht- oder Privatrechtsschutz-Police spielt es in der Regel keine Rolle, ob der volljährige Nachwuchs noch bei den Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Im Gegensatz dazu decken manche Hausratversicherungs-Verträge das Hab und Gut eines Auszubildenden nur so lange über die Hausratversicherung der Eltern ab, wie der Azubi noch zu Hause wohnt oder noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gilt übrigens ein WG-Zimmer nicht als eigener Hausstand. Das heißt, das Inventar des Azubis im WG-Zimmer bleibt in der Hausratpolice der Eltern, sofern ein Außenversicherungs-Schutz im Vertrag vereinbart ist, mitversichert.

Viele Versicherer bieten im Rahmen der Hausratversicherung der Eltern, teils gegen Aufpreis, auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn der Nachwuchs nur wegen einer Ausbildung längere Zeit woanders wohnt. Wer als junger Erwachsener allerdings nicht nur vorübergehend in einer eigenen (Miet-)Wohnung wohnt, benötigt in der Regel eine eigene Hausrat-Police.

Krankenkasse ist frei wählbar

Mit Ausbildungsbeginn entfällt für den Azubi eine kostenlose Familienversicherung über die gesetzliche Krankenkasse, bei der eventuell die Eltern versichert sind. Der Azubi ist üblicherweise während der Ausbildung in den Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung automatisch pflichtversichert und muss von seinem Lohn entsprechende Sozialabgaben leisten.

In der Regel kann der Azubi sich jedoch binnen 14 Tage nach Ausbildungsbeginn für eine bestimmte Krankenkasse entscheiden, bei der er krankenversichert sein will. Macht er das nicht, meldet der Ausbildungsbetrieb den Azubi normalerweise bei der Krankenkasse an, bei der er bisher versichert war. In diesem Fall ist frühestens nach 18 Monaten ein Wechsel in eine andere Krankenkasse möglich. Mehr Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten und dem Krankenkassenwechsel gibt es im Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wer mehr Leistungen wünscht als die gesetzlich Krankenversicherung bietet, kann zudem eine private Krankenzusatz-Versicherung, zum Beispiel eine stationäre Krankenzusatz-Police, die die Kosten für eine Chefarztbehandlung und/oder Einbettzimmer-Unterbringung übernimmt, abschließen. Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie.

Krankheiten und Unfälle sind altersunabhängig

Dies gilt auch für eine weitere wichtige private Absicherung, die bereits für junge Leute sinnvoll ist, nämlich die private Unfall-, Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung. Ohne eine solche Absicherung können dauerhaft schon in jungen Jahren erhebliche Einkommenseinbußen und damit finanzielle Schwierigkeiten im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten erwerbs- oder berufsunfähig drohen.

Die Leistungen der Sozialversicherungen wie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente reichen nämlich – sofern man überhaupt ein Anspruch darauf hat – nicht, damit man ein Einkommen erhält, wie es ohne die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu erwarten gewesen wäre. Zum Beispiel gibt es im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung schon lange keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind.

Um als Auszubildender gut abgesichert zu sein, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Dieser kann die jeweilige Situation analysieren und klären, für welche Risiken bereits Schutz durch eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist und wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen.



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