ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Schutzschirm für Boot, Schiffseigner und Skipper

Ob Bootsunfall, Regattaschaden oder Malheur im Winterlager – nach einem Unfall kann das schöne Hobby schnell zum finanziellen Desaster werden. Mit den passenden Wassersport-Versicherungen kann man sich jedoch finanziell absichern.
Nicht immer muss ein anderer schuld daran sein, wenn das eigene Boot beschädigt wird. Entsprechende Risiken sind beispielsweise Brand, Kentern oder Sinken nach Grundberührung, aber auch höhere Gewalt, wie Sturm oder Hagel. Doch selbst wenn ein Dritter für einen Bootsschaden verantwortlich ist, wie bei einem Diebstahl, kann es sein, dass der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann und der Bootsinhaber auf den Schadenskosten sitzen bleibt.

In solchen Fällen hilft eine Boots-Kaskoversicherung, die der Bootsbesitzer für sein Eigentum optional abschließen kann, weiter. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf das Boot sowie alle fest an- oder eingebauten technischen Einrichtungen und Maschinenteile. Viele Policen decken, zum Teil auch gegen Aufpreis, das Slip-, Dock-, Werft- und Winterlagerrisiko sowie Transportschäden und/oder Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten mit ab.

Wenn andere geschädigt werden
Besonders wichtig für jeden Schiffseigner ist die Bootshaftpflicht-Versicherung. Denn wer mit seinem Boot einen anderen schädigt, haftet dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Ereignet sich ein Unfall, weil der Bootsinhaber das Schiff nicht ordnungsgemäß vertäut hat oder der Skipper ein anderes Boot versehentlich touchierte und wurde dabei eine andere Person verletzt, muss der Unfallverursacher mit immensen Schadenersatz-Forderungen rechnen.

Eine Bootshaftpflicht-Police übernimmt derartige berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte oder überzogene Forderungen ab. Wichtig ist insbesondere eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Sach- und auch Personenschäden. Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen, können schnell mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden. Hat man eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, muss man den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Bei gemieteten Booten unbedingt nachfragen
In einigen europäischen Ländern wie in Italien, Spanien oder Kroatien ist die Haftpflichtversicherung für Motorboote übrigens Pflicht.

Normalerweise wird die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung nur vom Eigentümer oder Bootsvermieter abgeschlossen. Als Mieter eines Bootes sollte man sich daher unbedingt vor der ersten Fahrt vergewissern, dass für das angemietete Boot auch tatsächlich eine Bootshaftpflicht-Police besteht, die auch den jeweiligen Bootsführer mit einschließt. Eine private Haftpflichtversicherung kommt nämlich in der Regel nicht für Unfälle auf, die man als Bootsführer eines Segel- oder Motorboots verursacht hat. 

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