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Sehstörungen bei Kindern rechtzeitig erkennen

Nach Angaben des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. sieht jedes zehnte Kind schlecht. Allerdings kann in vielen Fällen eine lebenslange Sehschwäche verhindert werden, wenn die Sehstörung frühzeitig behandelt wird.

(verpd) Kleinkinder mit Sehstörungen haben gute Chancen, als Erwachsene ohne Sehschwäche leben zu können – vorausgesetzt, das Augenproblem wird frühzeitig erkannt und behandelt. In vielen Fällen fällt es erst in der Schule auf, dass Sehprobleme vorliegen, zum Beispiel, wenn ein Kind Buchstaben an der Tafel oder im Buch nicht richtig sehen kann. Doch dann kann es für eine 100-prozentige Behebung der Sehschwäche bereits zu spät sein. Daher sollten Eltern wissen, wann der Gang zum Augenarzt unbedingt notwendig ist.

Laut dem Berufsverband der Augenärzte Deutschland e.V. (BVA) sehen zehn Prozent aller Kinder schlecht. Insgesamt wird jedoch bei vier von zehn Kindern, die unter einer Sehstörung leiden, dies zu spät erkannt, um die Augenprobleme rechtzeitig behandeln und damit eine lebenslange Sehschwäche verhindern zu können, so der BVA. Viele Sehfehler könnten nämlich durch eine frühzeitige Behandlung vollständig behoben werden.

Allerdings werden bei Kindern nicht alle Sehprobleme bei den üblichen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt erkannt. Daher rät der BVA in einem kostenlos herunterladbaren Ratgeberflyer unter anderem, grundsätzlich bei jedem Kind zwischen dem 30. bis 42. Lebensmonat eine Untersuchung beim Augenarzt durchführen zu lassen. Liegen bestimmte Symptome oder Kriterien vor, ist eine noch frühere augenärztliche Untersuchung notwendig.

Wann ein Kleinkind eine augenärztliche Untersuchung benötigt

Bei sichtbaren Auffälligkeiten wie einem Augenzittern, einer erkennbaren Trübung der Hornhaut, grau-weißlichen Pupillen oder auch bei großen lichtscheuen Augen sollten Eltern ihr Kind sofort von einem Augenarzt untersuchen lassen.

Kinder, die ein erhöhtes Risiko für eine Sehschwäche haben, sollten spätestens zwischen dem sechsten und zwölften Monat augenärztlich untersucht werden. Darunter fallen Kinder mit einem erhöhen Risiko für Schielen oder Fehlsichtigkeit, was beispielsweise auf Frühgeburten, Kinder mit Entwicklungsrückstand oder wenn Eltern oder Geschwister darunter leiden zutrifft. Zum anderen gehören dazu auch Kinder, bei denen ein Familienangehöriger eine erblich bedingte Augenkrankheit hat.

Symptome einer Stehstörung

Auch wer Zweifel hat, dass sein Kind richtig sieht, sollte einen Augenarzt aufsuchen. Nach Angaben des Kuratorium Gutes Sehen e.V. können Eltern zum Beispiel am Spielverhalten des Kindes erkennen, ob ein Sehfehler vorliegt. Kurzsichtige Kinder greifen beispielsweise im Alter ab zwölf Monaten öfter daneben, wenn ihnen ein Ball aus einer Entfernung von zwei oder drei Metern zurollt.

Weitere Symptome, die auf eine Sehschwäche hindeuten, sind, wenn ein Kind schielt, ständig den Kopf schief hält, sich immerzu die Augen reibt oder sie häufig zusammenkneift, zwinkert oder blinzelt. Zudem ermüden Kinder mit einer Sehschwäche schnell beim Lesen und Schreiben, verrutschen häufig in der Zeile, halten das Buch sehr nahe oder sitzen auffällig dicht am Computermonitor oder Fernseher.

Kostenschutz für das Familienbudget

Die Kosten für notwendige Brillengläser und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kunststoffgläser beziehungsweise Kontaktlinsen oder für schulsporttaugliche Brillengläser für minderjährige Kinder übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch nur im Rahmen der im gesetzlichen Leistungskatalog vorgegebenen Qualität und höchstens bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Brillengestelle müssen die Eltern in der Regel selbst bezahlen.

Eine private Krankenzusatz-Versicherung, die je nach Vertragsvereinbarung auch die Kosten für Brillengestelle sowie für höherwertige Brillengläser in einer bestimmten Höhe übernimmt, kann diesbezüglich das Familienbudget entlasten.



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