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Sicher offen fahren

Rund zwei Millionen Cabrios sind derzeit in Deutschland zugelassen – Tendenz steigend. Wie solche Wagen am besten versichert sind und worauf man achten sollte, um das Diebstahlrisiko möglichst gering zu halten, erklärt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Prinzipiell muss für ein Cabrio, wie auch für alle anderen Pkws, die in Deutschland zugelassen sind, eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Sie kommt bei einem vom Fahrer selbst verursachten Unfall für die entstandenen Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden der Unfallbeteiligten auf. Zudem wehrt sie auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Wird das Fahrzeug beschädigt und kommt kein anderer dafür auf, hilft eine optionale Kaskoversicherung weiter. Die Vollkaskoversicherung ersetzt abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung Schäden am eigenen Pkw, die durch mut- oder böswillige Beschädigung Unbekannter, wie zum Beispiel wenn der Lack zerkratzt wurde, verursacht wurden. Sie kommt zudem für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch einen vom Pkw-Fahrer selbst verschuldeten Unfall fahrlässig verursacht wurden.

Bei Schäden am eigenen Fahrzeug
Eine Teilkaskoversicherung, welche übrigens auch in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, ersetzt nicht nur, wenn das Fahrzeug oder fest mit dem Pkw verbundene Fahrzeugteile wie ein Radio oder ein Kindersitz gestohlen wurden. Sie deckt außerdem Schäden durch Brand, Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden und Kurzschlussschäden an der Verkabelung ab. Einige Versicherer bieten je nach Vertragsvereinbarung Versicherungsschutz für weitere Risiken wie Marderbiss, Zusammenstoß mit allen Tierarten und Naturgefahren wie Schneelawinen und Erdbeben.

Auch Beschädigungen, die im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl stehen, sind in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Wenn ein Dieb ein eingebautes Radio stiehlt und deshalb das Stoffverdeck vorher aufschlitzt, wird also nicht nur das Radio, sondern auch das beschädigte Stoffverdeck vom Teilkaskoversicherer unter Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Wird das Verdeck jedoch aufgeschlitzt, ohne dass etwas aus dem Wageninneren gestohlen wurde, kommt für das beschädigte Dach die Teilkaskoversicherung nicht auf. In diesem Fälle würde eine Vollkaskoversicherung, wenn vorhanden, den Schaden ersetzen.

So lässt sich das Diebstahlrisiko minimieren
Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sollte jeder, der mit einem Cabrio unterwegs ist, prinzipiell immer das Verdeck schließen, wenn der Wagen unbeaufsichtigt abgestellt wird. Wie diverse Gerichtsurteile zeigen, kann ein Cabrio zwar prinzipiell offen geparkt werden – jedoch nur für kurze Zeit und nur, wenn das Diebstahlrisiko gering ist, wie es beispielsweise tagsüber an einer belebten Straße der Fall wäre –, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Wichtig ist zudem, dass die Fenster und Türen geschlossen sind und zum Beispiel die Lenkradsperre eingerastet wurde. Wer beispielsweise sein Auto ohne Verdeck auf einen öffentlichen oder wenig belebten Parkplatz längere Zeit parkt beziehungsweise es stundenlang in einem Parkhaus stehen lässt, muss sich unter Umständen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. In diesem Fall müsste die Teilkasko-Versicherung, die für Diebstahlschäden normalerweise aufkommt, nur teilweise oder gar nicht leisten.

Teure Gepäckstücke, etwa ein Smartphone oder eine Handtasche, und Kfz-Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wie ein mobiles Navigationsgerät, sollten grundsätzlich nicht im geparkten Wagen liegen gelassen werden. Zum einen ziehen solche Dinge Gelegenheitsdiebe an, zum anderen werden sie bei einem Diebstahl nicht von der Kaskoversicherung ersetzt. 

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