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Sicherheitstipps für die Autofahrt im Winter

Eis und Schnee auf den Straßen, aber auch auf dem Auto, stellen nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Derjenige, der seine Autoscheiben nicht ausreichend vom Eis und Schnee befreit, muss sogar mit einer Strafe rechnen.

Die Fahrsicherheit fängt bereits vor dem Einsteigen an. Bevor man losfährt, müssen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) alle Autoscheiben von Schnee oder Eis befreit werden. Wer nur ein Guckloch in die vereisten Scheiben kratzt, muss nicht nur mit einer eingeschränkten Sicht, sondern auch mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Zudem sollte auch das Autodach von Eis und Schnee befreit werden. Anderenfalls könnte der kalte Belag beim Fahren auf die Heckscheibe oder beim Bremsen auf die Frontscheibe rutschen und die Sicht behindern. Auch eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs durch herunterfliegende Eis- und Schneeplatten ist nicht ausgeschlossen.

Hilfreiche Pkw-Ausrüstung im Winter

Grundsätzlich ist es im Winter empfehlenswert, einen kleinen Besen, einen Eiskratzer, ein Enteisungsspray für Türschlösser und eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto dabeizuhaben. Denn immer wieder kann es im Winter vorkommen, dass ein abgestellter Pkw selbst bei einer kurzen Pause eingeschneit und/oder vereist ist und erst wieder freigeräumt und enteist werden muss. Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist übrigens verboten und kann ebenfalls mit zehn Euro Verwarnungsgeld geahndet werden.

Wer trotz Eis und Schnee immer noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) rechnen. Behindert ein Autofahrer aufgrund einer falschen Bereifung den Verkehr, kann er mit 80 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft werden.

Kommt es aufgrund der falschen Pneus sogar zu einem Unfall, ist mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen. Zudem muss die Vollkasko-Versicherung Schäden am eigenen Pkw bei „grober Fahrlässigkeit“, zu der eine falsche Bereifung zählt, nur anteilig ersetzen.

Besondere Vorsicht auf Brücken und an Ampeln

Prinzipiell rät der GDV vor der Fahrt den Wetterbericht zu hören, denn ist Schneefall oder Eisregen angesagt, muss mit Staus und Verspätungen gerechnet werden. Wer frühzeitig Bescheid weiß, kann eine längere Fahrtzeit einplanen oder, wenn möglich, gleich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, und sich so viel Stress ersparen.

Wer trotz Eis und Schnee auf den Straßen mit dem Wagen unterwegs ist, muss seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen und Witterungsbedingungen anpassen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Das minimiert auf eis- und schneeglatten Straßen das Unfallrisiko erheblich. Selbst auf geräumten Straßen sollten Autofahrer nach Angaben des GDV vorsichtig sein, da sich immer wieder neue Eisschichten bilden können.

Insbesondere bei der Überquerung von Brücken ist eine erhöhte Vorsicht angebracht, denn hier kann es besonders schnell glatt werden, wenn sich beispielsweise Nebel als Eis niederschlägt und die Straße in eine Rutschbahn verwandelt. Einen extra großen Sicherheitsabstand sollten Autofahrer vor Ampeln und Kreuzungen einhalten, denn hier ist es oft besonders glatt. „Auf Schnee können sich zudem Bremswege mit ABS unter bestimmten Bedingungen verlängern“, warnt der GDV.



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